Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer Gesetze
Die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) wird künftig durch eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts getragen. Ziel der Stiftung ist es, die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten und die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die komplette Finanzierung der Stiftung, die private Krankenversicherung (PKV) kann sich freiwillig beteiligen.
Beratungsfolge
- Referentenentwurf: 21. Oktober 2022
- Fachanhörung: bis 11. November 2022
- Verabschiedung Kabinettsentwurf: 21. Dezember 2022
- 1. Lesung Bundestag: 26. Januar 2023
- 1. Durchgang Bundesrat: 10. Februar 2023
- Anhörung im Bundestag: 1. März 2023
- 2./3. Lesung Bundestag: 16. März 2023
- 2. Durchgang Bundesrat: 31. März 2023
- Inkrafttreten: nach Verkündung
Unmittelbar vor der zweiten und dritten Lesung im Deutschen Bundestag haben die Fraktionen der Ampelkoalition noch einmal Änderungsanträge vorgelegt. Aufgrund zusätzlicher fachfremder Inhalte wurde das einstige „Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD“) umbenannt. Das Grundanliegen des Gesetzes bleibt unverändert. Die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) wird künftig durch eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts getragen. Das sah bereits am 21. Dezember 2022 beschlossene Kabinettsentwurf vor.
„Mit der Stiftungslösung wird insbesondere den Kriterien der Unabhängigkeit, der Staatsferne sowie der Dauerhaftigkeit der Informations- und Beratungsstrukturen in hohem Maße Rechnung getragen“, heißt es zur Begründung. Ziel der Stiftung sei es, „die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten und die Patientenorientierung im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… zu stärken und mögliche Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen“
Die am Ende verabschiedete Gesetz weicht allerdings von der urspünglich vorgesehenen Form der Finanzierung ab. So wird die private Krankenversicherung In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird Versicherungsschutz durch private Unternehmen… (PKV) nun doch nicht zur Mitfinanzierung der neu aufgestellten Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) verpflichtet werden. Ihre finanzielle Beteiligung ist entsprechend der bislang geltenden Rechtslage freiwillig. Ursprünglich sollte die PKV ab 2024 analog zu ihrem Versichertenanteil von rund sieben Prozent 1,05 Millionen Euro des vorgesehenen UPD-Jahresbudgets von 15 Millionen mittragen. Die jetzige Regelung überträgt der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zunächst die komplette UPD-Finanzierung. Diese Summe würde sich um den Betrag reduzieren, den die PKV freiwillig zuschießt. Neben GKV und PKV hatten sich auch die Patientenorganisationen in ihren Stellungsnahmen und bei der Bundestagsanhörung zum Gesetzentwurf für eine Steuerfinanzierung ausgesprochen.
Leiten wird die neue aufgestellte UPD wie ursprünglich vorgesehen ein zweiköpfiger Stiftungsvorstand, der durch einen Stiftungsrat bestellt und abberufen wird. In weiteren Änderungsanträgen griffen die Regierungsfraktionen Änderungswünsche des Bundesrates auf. So wird der GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… verpflichtet, die als UPD-Träger vorgesehene Stiftung zu gründen. Zudem sind die Patientenorganisationen mit sieben statt sechs Mitgliedern und der GKV-Spitzenverband mit zwei statt einem Vertreter im dann nicht mehr elf- sondern 15-köpfigen Stiftungsrat vertreten. Die Stimmrechte der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… werden über reine Haushaltsfragen hinaus erweitert. Mitsprechen dürfen die Kassen nun auch bei Bestellung oder Abberufung des Stiftungsvorstandes, Fragen der Stiftungssatzung und bei der Beauftragung der externen, unabhängigen Jahresabschlussprüfung.
Dem Stiftungsrat gehören wie schon im Referentenentwurf vorgesehen auch die oder der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, zwei Mitglieder des Bundestages, je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums und des Verbraucherschutzministeriums angehören. Die Vertretung der PKV im Stiftungsrat ist von deren finanziellen Beteiligung abhängig. Hinzu kommen vier ehrenamtliche Vertreter von Patientenorganisationen, die nicht Mitglied des Stiftungsvorstandes sein dürfen.
Im Mai 2021 hatte der alte Bundestag die fristgemäß Ende vergangenen Jahres anstehende Neuausschreibung der UPD ausgesetzt, um der neuen Bundesregierung nach der Wahl Zeit für eine grundlegende Reform zu geben. Der Auftrag für den bisherigen Anbieter Sanvartis wurde um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert.
Mit weiteren Änderungsanträgen setzt die Ampel fachfremde Inhalte um. Dazu gehört vor allem die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigte Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin. Im Unterschied zu einem ersten, zwischenzeitlich zurückgezogenen Änderungsantrag bezieht die aktuelle Fassung neben der Kinderheilkunde auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie in die Entbudgetierung ein. Zudem werden nicht nur die allgemeinen, sondern auch die speziellen Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin entbudgetiert. Außerdem wird die eigentlich zum 7. April auslaufende Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis zum 31. Juli und damit bis zum geplanten Inkrafttreten des Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… -Lieferengpassgesetzes verlängert. Die Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… beinhaltet vor allem erweiterte Austauschmöglichkeiten für Apotheken. Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, und für Trans-Personen wird abgeschafft. Krankenhäuser erhalten die Erlaubnis, Krankenfahrten im Rahmen der tagesstationären Behandlungen zu verordnen. Schließlich sind Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband bei gemeinsamen Aufgaben zur lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung ist ein fortlaufender Prozess mit dem Ziel, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über… und Prävention Prävention bezeichnet gesundheitspolitische Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen,… nicht mehr zur Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Die BZgA fördert durch praktische Gesundheitserziehung und -aufklärung das verantwortungsbewusste… (BZgA) verpflichtet.