Daten und Analysen Finanzierung

Bundeszuschuss: Steuergelder nach Haushaltslage

07.08.2024 Bernhard Hoffmann 3 Min. Lesedauer

Mit dem Bundeszuschuss aus Steuergeldern beteiligt sich der Staat zwar an der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben durch die gesetzliche Krankenversicherung. Doch von einer Übernahme der tatsächlichen Kosten ist dieser Zuschuss weit entfernt.

An einem Tisch sitzen auf der rechten Seite eine Ärztin am Computer und auf der linken Seite ein Paar, die Frau ist Schwanger. Im Hintergrund prankt ein Tortendiagramm, aus dem ein Stück rausgelöst ist und ein Sparschwein-Symbol.
2010 machte der Bundeszuschuss 9,2 Prozent der Ausgaben aus, 2024 wird er voraussichtlich nur noch 4,6 Prozent erreichen, gerade mal die Hälfte.

Erst seit 2004, seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen sogenannten Bundeszuschuss. Das ist ein Zuschuss aus Steuergeldern des Bundes, mit dem sogenannte versicherungsfremde Leistungen der Kassen finanziert werden sollen. Hierzu zählen etwa die Kosten für Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft. Auch die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern fallen darunter. Für sie zahlt der Staat eine monatliche Pauschale als Krankenversicherungsbeitrag, die jedoch die durchschnittlichen Kosten nur etwa zu einem Drittel deckt.

Foto: Grafik zur Entwicklung der Einnahmen/Ausgaben GKV und des Bundeszuschusses.

Das GMG sah zwar vor, dass der Bundeszuschuss ab 2006 dauerhaft 4,2 Milliarden Euro im Jahr betragen sollte. Aber aus haushaltspolitischen Gründen wollte die Große Koalition den Steuerzuschuss 2008 wieder abschaffen. Die aufkommende Wirtschafts- und Finanzkrise sorgte dafür, dass der Zuschuss erhalten blieb. Die Regierung stockte sogar mit den Konjunkturpaketen die Steuergelder 2009 erst auf 7,2 Milliarden Euro, 2010 auf 15,7 Milliarden Euro auf. Damit sollte nach dem Start des Gesundheitsfonds mit dem einheitlichen Beitragssatz die Finanzierung der GKV sichergestellt werden. In den Jahren 2011 bis 2016 verringerte die Regierung den Bundeszuschuss zur Haushaltssanierung. Ab 2017 betrug der Bundeszuschuss 14,5 Milliarden Euro, die auch heute noch gelten. Während der Corona-Pandemie erhöhte die Regierung den Steuerzuschuss. Seit 2024 beläuft er sich wieder auf 14,5 Milliarden Euro.

Da sich im gleichen Zeitraum die Ausgaben der GKV stetig erhöhten und 2024 laut GKV-Schätzerkreis bei 313,7 Milliarden Euro liegen werden, ist der Anteil des Bundeszuschusses an den Gesundheitskosten entsprechend gesunken. 2010 machte der Bundeszuschuss 9,2 Prozent der Ausgaben aus, 2024 wird er voraussichtlich nur noch 4,6 Prozent erreichen, gerade mal die Hälfte. Die Ausgaben haben sich im selben Zeitraum fast verdoppelt.

In ihrem Koalitionsvertrag haben die Ampelparteien vereinbart, die Beiträge für Bürgergeldbezieher zu erhöhen. Dies ist bislang jedoch nicht umgesetzt worden. Nach Kassenberechnungen würde ein kostendeckender Beitrag die GKV um mehr als neun Milliarden Euro entlasten.

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