Daten und Analysen Versorgung

Medizinischer Dienst: Bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung für alle

06.11.2024 Stefanie Roloff 4 Min. Lesedauer

Ob medizinische Behandlung oder pflegerischer Hilfebedarf: Der Medizinische Dienst berät als Gutachterdienst die Kranken- und Pflegeversicherungen, damit die Leistungen allen Versicherten gleichermaßen zugutekommen.

Illustration einer Frau, die vor einem weißen Flipchart steht. Im Hintergrund sitzt ein Mann am Schreibtisch. Daneben ist eine gelbe Sprechblase mit einem Icon, das für das Durchsuchen eines Dokumentes steht und ein Säulendiagramm
Der Medizinische Dienst stellt in Deutschland die Versorgungsqualität sicher.

Als unabhängige medizinische und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsinstanz arbeitet der Medizinische Dienst nach objektiven medizinischen Kriterien, um eine hochwertige Versorgungsqualität in Deutschland sicherzustellen. Er besteht aus 15 regionalen Diensten in den Ländern, die zusammen mit dem Medizinischen Dienst Bund die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste darstellen.
 
Der Medizinische Dienst besteht seit 35 Jahren, jedoch nicht immer in derselben Form. So wurde er im Jahr 2021 auf Basis des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz) aus dem früheren Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) gebildet. Zuvor bestanden die Medizinischen Dienste aus Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Das Gesetz förderte dessen Unabhängigkeit und sorgte für mehr Transparenz in Bezug auf seine Beratungs- und Begutachtungsfunktion.

Bei den Medizinischen Diensten arbeiten rund 12.000 Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens. 21 Prozent der dort Beschäftigten sind Ärztinnen und Ärzte, 41 Prozent pflegefachliche Gutachterinner und Gutachter, neun Prozent Verwaltungsmitarbeitende. Sie prüfen zum einen, ob im Einzelfall die (sozial)medizinischen oder pflegerischen Voraussetzungen für eine Leistung gegeben sind, zum Beispiel den Grad der Pflegebedürftigkeit. Zum anderen stellt das Fachpersonal sicher, dass Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie -dienste die an sie gestellten Qualitätskriterien einhalten.

Grafik: Sozialmedizinische Empfehlungen des Medizinischen Dienstes für die Krankenversicherung mit Tortendiagramm

Im Jahr 2023 hat der Medizinische Dienst insgesamt 2.955.000 sozialmedizinische Empfehlungen für die Krankenversicherung sowie 3.280.000 sozialmedizinische Empfehlungen für die Pflegeversicherung ausgesprochen. Zudem hat er im selben Jahr 2.883.000 Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nach beantragter Leistung erbracht.

Als Körperschaften des öffentlichen Rechts machen die Medizinischen Dienste keine Gewinne. Ihre Finanzierung in den Ländern erfolgt hälftig durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Soziale Pflegeversicherung (SPV) über eine Umlage. Diese belief sich im Jahr 2023 insgesamt auf 1,122 Milliarden Euro. Das entspricht einer Pauschale von rund 15 Euro für jeden der 74,3 Millionen gesetzlich Versicherten.

Mitwirkende des Beitrags

Pflichtfelder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.