EU-Kommission unterstützt Initiative gegen Tierversuche – Kein Verbot für Kosmetik
Die EU-Kommission unterstützt die Forderung einer Bürgerinitiative zur Vermeidung von Tierversuchen. Bei kosmetischen Stoffen will sie Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs abwarten.
Erfolg für eine europäische Bürgerinitiative: Die EU-Kommission hat auf die Europäische Bürgerinitiative „Tierversuchsfreie Kosmetik retten – Engagement für ein Europa ohne Tierversuche“ (EBI) reagiert. So betont die EU-Kommission, dass sie den schnelleren Ausstieg aus Tierversuchen unterstützen wird. Zudem bewertet sie den Tierschutz „als wichtiges Anliegen der europäischen Bürgerinnen und Bürger“. Immerhin hatten die Initiatoren rund 1,2 Millionen Menschen mobilisieren und deren Unterschriften für die Initiative sammeln können.
Ausstieg aus Tierversuchen beschleunigen
Ein neuer EU-Fahrplan mit einer Reihe von Maßnahmen soll den Ausstieg aus Tierversuchen vorbereiten. Das betrifft gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche, die etwa zur Prüfung von Industriechemikalien, Pestiziden, Bioziden und Arzneimitteln im Rahmen des Chemikalienrechts (zum Beispiel REACH, Verordnung über Biozidprodukte, Pflanzenschutzmittelverordnung sowie im Bereich Human- und Tierarzneimittel) durchgeführt werden. Auch Tierversuche für Forschungszwecke scheinen für die EU-Kommission nicht unantastbar zu sein. So will die Kommission den Ausstieg aus Tierversuchen in Forschung, Ausbildung und Lehre beschleunigen.
Für ein gänzlich tierversuchsfreies Europa hatten die europäischen Bürger mit der EBI gefordert, alle Tierversuche auch bei kosmetischen Stoffen schrittweise abzuschaffen. Die EU-Kommission konnte sich bislang allerdings nicht durchringen, das Tierversuchsverbot für Kosmetik konsequent weiterzuführen. Auch wenn man sich grundsätzlich zu diesem Ziel bekennt.
Tierversuche noch bei Tests zur Risikobewertung von Chemikalien
Vor mehr als zehn Jahren hatten sich die EU-Staaten bereits auf einen schrittweisen Ausstieg aus Tierversuchen für Kosmetika geeinigt. 2013 trat die EU-Kosmetikverordnungin Kraft. Sie untersagt das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln, die an Tieren getestet wurden. In den letzten 20 Jahren hat die EU die Forschung nach Alternativen mit rund einer Milliarde Euro unterstützt. „Diese Anstrengungen beginnen nun, sich auszuzahlen“, erklärte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vize-Präsidentin der EU-Kommission. Einige Ersatzverfahren stünden zur Verfügung und würden zunehmend angewendet. Allerdings werden Tierversuche noch bei Sicherheitstests zur Bewertung von Risiken von Chemikalien durchgeführt. Hier sicherte Vestager zu, einen „Fahrplan“ für tierversuchsfreie Sicherheitsbewertungen zu erarbeiten.
Tierschutzorganisation begrüßt Pläne der EU-Kommission
Die Tierschutzorganisation „Peta“ begrüßte die Pläne der EU-Kommission, zeigte sich aber enttäuscht, „dass die Kommission die Forderungen der EU-Bürger nach konsequenter Durchsetzung des Verbots von Tierversuchen für Kosmetika ignoriert“, sagte Sabrina Engel, Fachreferentin Tierversuche bei „Peta“ Deutschland und Vorsitzende des internationalen Organisationskomitees der Bürgerinitiative, im Gespräch mit G+G.
Das Verbot, kosmetische Stoffe an Tieren zu testen beziehungsweise an Tieren getestete Kosmetika in Verkehr zu bringen, werde durch eine widersprechende Regelung in der REACH-Verordnung für Chemikalien unterlaufen. Demnach sind neue chemische Stoffe an Tieren zu testen. „Die zuständige Europäische Chemikalienagentur (ECHA) verlangt selbst dann das Testen an Tieren, wenn die Stoffe laut EU-Chemikalienverordnung REACH als rein kosmetische Inhaltsstoffe genutzt werden und Unternehmen alternative Testverfahren einsetzen möchten, die sogar aussagekräftiger sein können.“
Ein Unternehmen sei nun vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gezogen, weil es die Tierversuche nicht durchführen wolle. So gehe es etwa um zwei kosmetische Stoffe, Salicylsäure-2-ethylhexylester und Homosalat, die in Cremes verwendet werden, um das UV-Licht zu absorbieren. „Tatsächlich ist es so, dass es einer Klarstellung bedürfte, dass die Chemikalienverordnung nicht über der Kosmetikverordnung steht. Die EU-Kommission möchte nun aber die Entscheidung des EuGH abwarten. Wir hatten gehofft, dass sie selbst für diese rechtliche Klarstellung sorgt. Das hätte dem Wunsch der EU-Bürger entsprochen und zweifelsfrei Tierleid erspart“.
In der EU und Norwegen werden jedes Jahr immer noch rund acht Millionen Tiere in Versuchen oder für die Zucht und Haltung gentechnisch veränderter Tiere verwendet. Weitere zehn Millionen Tiere werden gehalten, um zum Beispiel zu züchten oder ihrer Körperteile in Experimenten zu verwenden.
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