Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Apotheker drängen auf Erhöhung des Festzuschlags
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant, den Apothekenmarkt zu liberalisieren. Doch dies stößt bei den Apothekern auf Kritik. Zentrale Forderung einer Resolution, die beim Deutschen Apothekertag Ende September 2023 verabschiedet wurde, ist die Anhebung des Festzuschlags auf zwölf Euro sowie die Einführung eines Dynamisierungsfaktors.
Vor dem Hintergrund steigender Preise etwa für Personal und Energie fordern Apotheker einen höheren Festzuschlag auf verschreibungspflichtige Medikamente. Die Gesamtkosten der Apotheken sind im ersten Halbjahr 2023 laut Halbjahresbilanz der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda), die beim Deutschen Apothekertag Ende September vorgestellt wurde, um 3,3 Prozent gestiegen.
Das Betriebsergebnis vor Steuern und Altersvorsorge für eine durchschnittliche Apotheke sei in den ersten sechs Monaten des Jahres 2023 um 4,9 Prozent auf 64.000 Euro gesunken, heißt es in der Pressemitteilung zu einer „Resolution für eine faire Vergütung der Apotheken vor Ort“ (Düsseldorfer Erklärung), die rund 300 Delegierte der Hauptversammlung des Apothekertages verabschiedeten.
Festzuschlag seit mehr als zehn Jahren nicht angehoben
Zentrale Forderung der Resolution ist die Erhöhung des Festzuschlags auf verschreibungspflichtige Medikamente, der mehr als zehn Jahre lang nicht angehoben worden sei: Der Festzuschlag solle von 8,35 auf 12 Euro je Packung steigen. Nur so ließen sich die in den letzten zehn Jahren aufgelaufenen Betriebskosten-Steigerungen ausgleichen. Zugleich solle der Festzuschlag dynamisiert werden, „um künftig die Honorierung der Apotheken nicht wieder von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abzukoppeln“, lautet eine weitere Forderung.
Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen
Dauerhaft auf 1,48 Euro – statt zurzeit zwei Euro – festschreiben wollen die Apotheker hingegen den Apothekenabschlag, der den gesetzlichen Krankenkassen gewährt wird: „Weitere Kürzungen zu Lasten der Apotheken im Kontext der Stabilisierung der GKV-Finanzen sind für die Patientinnen und Patienten schädlich, denn sie bedeuten im Ergebnis Leistungskürzungen. Daher ist insbesondere der Apothekenabschlag dauerhaft auf 1,48 € (netto) festzuschreiben“, heißt es in der Resolution.
Der Abschlag ist laut Fünftem Sozialgesetzbuch (SGB V) einzuräumen, wenn Arzneimittel an Versicherte im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben werden. Seit 2015 ist er gesetzlich auf 1,77 Euro pro rezeptpflichtigem Fertigarzneimittel festgesetzt. Mit dem im Jahr 2022 beschlossenen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz trat eine auf zwei Jahre befristete Erhöhung des Abschlags auf zwei Euro in Kraft. Sie gilt seit 1. Februar 2023 und soll bis zum 31. Januar 2025 gelten. Damit soll ein Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen geleistet werden.
Weitere Proteste angekündigt
Auf Kritik stieß das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, den Apothekenmarkt zu liberalisieren. Gegenüber der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" hatte der SPD-Politiker unmittelbar vor dem Apothekertag erklärt, er wolle die Voraussetzungen zur Gründung von „Filialen“ lockern, um vor allem die Vor-Ort-Versorgung im ländlichen Raum zu stärken. So sollen Nebenniederlassungen künftig nicht gezwungen sein, Notdienste voll anzubieten, ein Labor vorzuhalten oder Rezepturen anzufertigen.
Beim Apothekertag in Düsseldorf, wo er die Pläne via Videoschalte vorstellte, wurde Lauterbach dann ausgebuht. Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening kündigte an, der November werde zum „Protestmonat“. Anfang Oktober waren bereits Apotheken in Sachsen und Hessen geschlossen.
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