Lebensrettende Schnelligkeit
Patientenkurzakte und Notfalldatensatz sollen Qualität und Effizienz der Patientenversorgung verbessern. Ein Überblick über Inhalte, Funktionen und Einsatzmöglichkeiten.
Die Patientenkurzakte (PKA) ist seit 2021 Teil des Notfalldaten-Managements auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Ab dem 1. Oktober 2024 können Patienten die PKA zusätzlich in die elektronische Patientenakte (ePA) übertragen lassen. Die PKA, beziehungsweise künftige e-PKA beinhaltet eine ärztlich kuratierte und verifizierte Übersicht über den aktuellen Gesundheitszustand eines Menschen. Die PKA besteht aus zwei Teilen: Der Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) enthält beispielsweise Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Organspendeausweis. Dagegen umfasst der Notfalldatensatz (NFD) Angaben zu Vorerkrankungen, Diagnosen, Medikation, Implantaten und Allergien. Wie bei der ePA bestimmen auch bei der PKA die Patienten, wer ihre Daten einsehen darf.
Daten in Praxis- oder Krankenhausverwaltungssysteme übertragbar
Die PKA soll medizinischen Leistungserbringern einen schnellen und möglichst vollständigen Überblick über alle versorgungsrelevanten Informationen eines Versicherten bieten. Kommt zum Beispiel ein neuer Patient in die Praxis, kann der Mediziner vor der Anamnese schnell auf verlässliche Gesundheitsdaten zugreifen, ohne sich auf möglicherweise unvollständige Angaben des Erkrankten verlassen zu müssen. Gleichzeitig können Ärzte die PKA um eigene Angaben ergänzen. Maschinenlesbare Daten in der PKA lassen sich zudem in Praxis- oder Krankenhausverwaltungssysteme übertragen. Den DPE-Teil der PKA ergänzen die Patienten über die ePA-App der Krankenkasse wenn nötig selbst.
Zugang zu Daten auch bei bewusstlosen Patienten
Die Notfalldaten sind besonders in kritischen Situationen hilfreich – etwa bei bewusstlosen Patienten. Rettungskräfte könnten in solchen Fällen die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Notfalldaten mit einem mobilen Kartenlesegerät auslesen, nachdem sie sich – beispielsweise mit einer PIN – als Sanitäter oder Arzt identifiziert haben. Befinden sich die Notfalldaten als Teil der ePA auf einem Smartphone, besteht die Möglichkeit, dass diese auf dem Sperrbildschirm, also auch ohne Freischaltung, einsehbar sind – allerdings nur, wenn ein Smartphone-Nutzer das Gerät entsprechend konfiguriert hat.
Bei beiden Varianten wissen die Rettungskräfte schnell, ob sie zum Beispiel einen Allergiker, Diabetiker oder einen Patienten mit koronarer Herzkrankheit vor sich haben und können daraus ableiten, ob die Synkope aus einer schweren allergischen Reaktion, einem hypoglykämischen Schock oder Herzinfarkt resultieren könnte. Die Notfalldaten können auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden. Eine Integration in die ePA ermöglicht es auch Ärzten in der europäischen Union die Daten zu nutzen, sollten Versicherte etwa bei Auslandsaufenthalten medizinische Hilfe benötigen.
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