Einwurf: Queere Gesundheit fördern
Sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität können Benachteiligung mit sich bringen – auch in der medizinischen Versorgung. Das muss sich laut dem Queer-Beauftragten Sven Lehmann ändern.
Gesundheit ist ein Menschenrecht. Das Recht auf körperliche und geistige Gesundheit muss für alle gelten – so auch für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen (LSBTIQ*). Damit sind alle Menschen gemeint, die nicht heterosexuell sind, die sich nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugeschriebenen Geschlecht identifizieren oder deren Körper sich biologisch nicht eindeutig als männlich oder weiblich einordnen lassen.
Diskriminierung kann krankmachen
Nicht nur biologische Faktoren und individuelles Verhalten prägen unsere Gesundheit, sondern auch soziale und gesellschaftliche Einflüsse. Trotz Fortschritten erleben LSBTIQ* auch in Deutschland noch sehr oft Ignoranz oder Abwertung bis hin zu Gewalt. Diskriminierung kann krankmachen und hat Auswirkungen auf die psychische Gesundheit. Das Verhältnis zwischen LSBTIQ* und dem Gesundheitswesen ist schwierig. Lange Zeit galten Homo- und Bisexualität oder geschlechtliche Vielfalt offiziell als zu behandelnde Abweichungen oder als psychische Krankheiten. Teile des ärztlichen Personals sehen das bis heute so. Erst seit drei Jahren sind (Konversions-)Behandlungen an Minderjährigen, die auf Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität abzielen, verboten. Auch dürfen keine medizinisch nicht notwendigen Operationen an Kindern mehr durchgeführt werden, um deren nicht eindeutig als männlich oder weiblich einzuordnenden Körper und Genitalien „passend“ zu machen.
„Gesundheitsversorgung muss für gesellschaftliche Vielfalt sensibel sein.“
Queer-Beauftragter der Bundesregierung
Vermeidung notwendiger Arztbesuche
Beide Verbote haben immer noch Schutzlücken, die wir schließen müssen. Diese Stigmatisierung und Pathologisierung wirken bis heute nach. LSBTIQ* können nicht sicher sein, dass ihnen in Praxen oder Krankenhäusern vorurteilsfrei begegnet wird. Trans- und intergeschlechtliche Personen haben zudem spezifische Bedürfnisse, wenn sie geschlechtsangleichende Maßnahmen anstreben. LSBTIQ* vermeiden zum Teil Präventionsangebote und notwendige Arztbesuche, weil sie Abwertung befürchten oder erlebt haben. Unser Ziel muss eine Gesundheitsversorgung sein, die für gesellschaftliche Vielfalt sensibel ist und alle Menschen gleichermaßen respektiert und unterstützt.
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