Debatte: Augenmerk auf dem Know-how-Erwerb
Wer sterbende Menschen ärztlich versorgt, braucht spezielles Wissen. Die Weiterbildung in der Palliativmedizin muss dem gerecht werden, fordern Claudia Bausewein und Alexandra Scherg.


Bereits 2018 wurde die Weiterbildungszeit für die Palliativmedizin von zwölf Monaten auf die Hälfte reduziert. Je nach Bundesland und Landesärztekammer kann die Zusatzbezeichnung aktuell durch den Besuch von Kursen und eine abschließende Prüfung erworben werden. Nach den derzeitigen Plänen der Bundesärztekammer soll deutschlandweit zukünftig jedoch die Teilnahme an Kursen genügen. Es wäre keine Prüfung durch eine der Landesärztekammern mehr erforderlich.
Das Fachgebiet der Palliativmedizin setzt fundiertes Fachwissen über Symptome, deren Pathophysiologie, Ursachen und Therapien, Pharmakotherapie mit Herausforderungen wie Off-Label-Use, Arzneimittelinteraktionen und Nebenwirkungsmanagement, sowie gezielte Sedierung, sektorenübergreifende Betreuung und außerdem sehr viel praktische Erfahrung voraus. Die verlässliche Versorgung von lebensbegrenzend erkrankten Menschen im häuslichen oder stationären Umfeld verlangt eine so umfassende Kompetenz, dass ein vierwöchiger Kurs ohne Prüfung nicht das einzige Weiterbildungsangebot sein kann.
„Ein vierwöchiger Kurs ohne Prüfung kann nicht das einzige Weiterbildungsangebot sein.“
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin

Deshalb hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin ein zweistufiges Konzept für eine qualitativ hochwertige ärztliche Weiterbildung vorgelegt. Hierbei sollte es einerseits für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte neben dem Praxisalltag leichter werden, sich in der Palliativmedizin weiterzubilden. Denn in der Breite sind insbesondere die Hausärztinnen und Hausärzte für die Palliativversorgung unverzichtbar.
Außerdem sieht das Konzept für diejenigen mit palliativmedizinischem Tätigkeitsschwerpunkt eine vertiefte Zusatzbezeichnung „Spezielle Palliativmedizin“ mit Weiterbildungszeit in verschiedenen Feldern der spezialisierten Palliativmedizin vor. Bisher absolvieren viele Ärztinnen und Ärzte ihre Weiterbildung in einem reinen Kurssystem, das nicht selten online mit großen Teilnehmerzahlen angeboten wird. Vor diesem Hintergrund erscheint es absurd, die Anforderungen an die palliativmedizinische Weiterbildung noch weiter herunterzuschrauben.
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1 Kommentar
Prof. Dr. Claudia Bausewein und Dr. Alexandra Scherg
Mitte Februar hat ein Gespräch mit der Bundesärztekammer (BÄK) zur Weiterentwicklung der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin stattgefunden. In dem sehr konstruktiven Gespräch haben Vertreter:innen der BÄK und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gemeinsam einen möglichen Weg für die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin skizziert, der nun miteinander abgestimmt wird. Aus Sicht der DGP zeichnet sich eine sehr gute Lösung ab, die den unterschiedlichen Anliegen für eine breite und vertiefte Weiterbildung gerecht wird.