Artikel Gesundheitssystem

Einnahmen der Kassen müssen Maßstab sein

19.03.2025 Bernhard Hoffmann 3 Min. Lesedauer

Nach der Bundestagswahl deutet alles auf ein Regierungsbündnis von CDU, CSU und SPD hin. Ob diese Koalition den Themen Gesundheit und Pflege die erforderliche Priorität einräumt, ist angesichts der weltpolitischen Lage offen.

Foto: Plenarsaal des Bundestags von oben.
Drängendes Thema für den neugewählten Bundestag: die Kassenfinanzen.

Die künftige Regierungskoalition wird ein gesundheitspolitisch schwieriges Erbe übernehmen müssen. Mit einem Defizit von mehr als sechs Milliarden Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen das Jahr 2024 abgeschlossen – beinahe so hoch wie das Minus von 6,7 Milliarden Euro im Corona-Jahr 2021. Entsprechend haben die Kassen die Zusatzbeiträge teils kräftig erhöht. Diese liegen nun im Schnitt bei knapp drei Prozent, ein halber Prozentpunkt höher als der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent. Hinzu kommt die Beitragssatzerhöhung in der Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. 

Reserven haben die Krankenkassen nicht mehr. Sowohl Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als auch CDU-Vorgänger Jens Spahn hatten den Kassen den Abbau von Rücklagen vorgeschrieben. Viele verfügten zum Jahresende 2024 nicht mal mehr über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben und müssen diese wieder aufbauen. Auch das ließ den Zusatzbeitrag weiter steigen.

Expansive Ausgabenpolitik

Foto: Grafik Entwicklung Zusatzbeitrag von 2022-2025

Aus Sicht der Kassen ist die Ursache für diese Entwicklung klar. „Hier rächt sich die expansive Ausgabenpolitik der vergangenen Jahre, die GKV-Finanzen sind aus dem Lot“, kritisierte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. So sind 2024 die Leistungsausgaben pro AOK-Versicherten um mehr als sechs Prozent gestiegen. Für 2025 ist keine Besserung in Sicht.

Dabei sind die wichtigsten Ursachen für die Finanzmisere seit Jahren bekannt. Es sind klassische Verschiebebahnhöfe aus dem Bundeshaushalt auf die GKV-Beitragszahler, wie die zu geringen Beitragspauschalen für Bürgergeldempfänger und in der Pflegeversicherung die noch ausstehenden Gelder für die Pandemie-Kosten oder versicherungsfremde Leistungen wie die Sozialversicherungsbeiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige und die Ausbildungsumlage, für die die Pflegekassen zahlen müssen.

Spielraum für weitere Beitragssatzerhöhungen besteht nicht mehr. Die sogenannte Sozialgarantie, mit der 2021 die damalige Bundesregierung eine Begrenzung der Lohnzusatzkosten auf maximal 40 Prozent zugesagt hatte, ist schon 2022 gerissen geworden. Ob und in welchem Umfang Kranken- und Pflegeversicherung vom Sondervermögen profitieren werden, ist noch ungewiss.

Tritt auf die Bremse nötig

Folgerichtig setzen die Kassen vor allem darauf, Ausgaben und Einnahmen stärker in Einklang zu bringen. Eine „Rückbesinnung auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit“ fordert der AOK-Bundesverband. Die künftige Bundesregierung müsse „den weiteren Anstieg der Ausgaben dringend abbremsen und wieder an die Einnahmenentwicklung koppeln“, so Verbandschefin Reimann. Dazu legte die AOK ein Sofortprogramm mit Entlastungen von insgesamt 35 Milliarden Euro vor. Auch Vertreter des GKV-Spitzenverbandes und der anderen Kassenverbände drängen auf ein rasches Handeln. „Wir brauchen ein Ausgabenmoratorium, damit die Ausgaben nicht weiterhin schneller steigen als die Einnahmen“, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

08.01.2025AOK-Bundesverband
Foto von einem Skelett und einem leeren Arztzimmer
Über Barrieren hinweg! Sektorenübergreifende Versorgung als Prophylaxe gegen Fachkräftemangel und Überkapazitäten. Drei Reportagen, drei Beispiele - in unserem digitalen Format G+G Story.
18.03.20252 Min

Mitwirkende des Beitrags

Optionale Felder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.