Artikel Versorgung

Weg von künstlicher Beatmung

19.03.2025 Norbert Staudt 2 Min. Lesedauer

Wieder selbstständig atmen können: Ein besonderes Versorgungsangebot in Hessen hilft Patientinnen und Patienten, von Beatmungsgeräten loszukommen.

Eine Person liegt im Pflegebett und ist an ein Beatmungsgerät angeschlossen.
Der Betreuungsaufwand für künstlich beatmete Patienten ist hoch.

Schwere Erkrankungen führen oft dazu, dass Betroffene über längere Zeit künstlich beatmet werden müssen – manchmal auch zuhause im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung. Eine direkt in die Luftröhre eingebrachte Trachealkanüle führt allerdings zu erheblichen Beeinträchtigungen im Leben der Patientinnen und Patienten und der Betreuungsaufwand im häuslichen Umfeld ist immens. 

Vertrag mit Spezialisten

Allein unter den Versicherten der AOK Hessen gibt es jedes Jahr etwa 130 neue Fälle, die längerfristig eine Intensivbehandlungs­pflege rund um die Uhr zuhause benötigen. 2019 hatte die AOK Hessen als erste Krankenkasse bundesweit einen sogenannten Weaning-Vertrag geschlossen. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten vor einer lebenslangen Beatmung beziehungsweise der Versorgung mit einer Trachealkanüle zu bewahren und sie von der künstlichen Beatmung zu entwöhnen (Weaning). Diesen Vertrag hat die AOK mit einigen spezialisierten Kliniken in Hessen geschlossen.

Die Zahlen sprechen für den Integrierten Versorgungsvertrag zum Weaning: Von den rund 230 aus Therapiezentren für außerklinische Beatmung (TAB) entlassenen Patientinnen und Patienten konnten etwa 100 in ihre häusliche Umgebung zurückkehren, ohne dass dort eine weitere Behandlungspflege durch einen Pflegedienst notwendig war. Der Gesetzgeber sieht neuerdings vor, dass bei intensivpflichtigen Patientinnen und Patienten vor jeder Verordnung von außerklinischer Intensivpflege grundsätzlich eine Potenzialerhebung stattfinden muss. Die AOK Hessen hat diese auch bislang schon bei allen neuen Fällen angeboten. Problematisch ist aktuell, dass es in Hessen nicht genügend Ärztinnen und Ärzte gibt, um vor jeder Verordnung eine solche Potenzialeinschätzung vornehmen zu können. Ziel des Gesetzes ist es, Entwöhnungspotenziale zu erkennen und zu fördern. Dafür hat die AOK Hessen den bestehenden Weaning-Vertrag um einen Qualitätsvertrag ergänzt. Damit werden Potenzialeinschätzungen sichergestellt und Entwöhnungspotenziale durch die Bereitstellung von Expertise sowie die Begleitung durch Spezialisten gefördert. 

„130 Beatmungsfälle gibt es jährlich unter den Versicherten der AOK-Hessen.“

Norbert Staudt

Sachbearbeiter Politische Öffentlichkeitsarbeit bei der AOK Hessen

Mehr Lebensqualität

Dagmar Giese, die mit ihrem Team das Projekt in der AOK Hessen organisiert, schaut positiv in die Zukunft. Bereits jetzt nähmen Pflegedienste, Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten mit sehr großem Interesse an diesem Qualitätsvertrag teil. Patientinnen und Patienten sowie betroffene Familien und die begleitenden Pflegedienste sehen einen erkennbaren Mehrwert darin, da über diesen Vertrag eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität erreicht werden kann.

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