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Wie die Europäische Union strukturiert ist

22.05.2024 Gabriele Hilger 6 Min. Lesedauer

Die Europäische Union ist für viele ein abstraktes Gebilde. Dabei regelt die Staatengemeinschaft eine Menge, was die 450 Millionen Unionsbürgerinnen und -bürger im täglichen Leben betrifft. Ein Überblick über die EU-Organe und ihre Aufgaben.

Symbolbild eines Wahlbriefkastens, von dem aus bogenförmig Sterne auf einzelne EU-Länder schießen
Die Europawahl geht alle an, denn die EU tut viel für ihre Unionsbürgerinnen und -bürger.

Das politische System der Europäischen Union (EU) ähnelt dem ihrer Mitgliedstaaten. Die sieben zentralen Organe der EU sind der Legislative, Exekutive und Judikative zugeordnet. Zusätzlich gibt es zentrale und dezentrale Agenturen sowie Organisationen, die die Organe bei ihrer Arbeit unterstützen.

Vier zentrale Beschlussfassungsorgane prägen die EU-Verwaltung. Sie geben der Staatengemeinschaft gemeinsam die politische Richtung vor und nehmen im Rechtsetzungsprozess unterschiedliche Rollen ein: das Europäische Parlament (Brüssel/Straßburg/Luxemburg), der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs (Brüssel), der Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat genannt (Brüssel/Luxemburg), sowie die Europäische Kommission (Brüssel/Luxemburg/Vertretungen in der gesamten EU).

Die Befugnisse, Zuständigkeiten und Verfahren der EU-Organe sind in den Gründungsverträgen festgelegt worden: dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (1957) und dem Vertrag über die Europäische Union (1992). Mit dem Vertrag von Lissabon (2007) wurden Zuständigkeiten angepasst und ergänzt.

Der Europäische Rat

Der Europäische Rat – er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedsländer zusammen – wird in der Regel zwar nicht gesetzgeberisch tätig, aber er kann Änderungen des Vertrags über die Arbeitsweise der EU vereinbaren. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die politische Richtung der EU vorzugeben. In den meisten Fällen erarbeiten das Europäische Parlament, der Ministerrat und die Europäische Kommission die politischen Maßnahmen und Gesetze, die in der gesamten EU gelten. Den Vorsitz im Europäischen Rat führt eine Präsidentin oder ein Präsident, die für zweieinhalb Jahre gewählt werden.

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament vertritt die Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder und wird direkt gewählt. Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union fasst das Parlament Beschlüsse über europäische Rechtsvorschriften und billigt auch den EU-Haushalt. Es betreibt ein Netz von Verbindungsbüros in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten sowie in London, Edinburgh und Washington D.C.

Der Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat genannt, vertritt die Regierungen der EU-Staaten. In diesem Rat treten die nationalen Ministerinnen und Minister aller Mitgliedsländer zusammen, um Rechtsvorschriften zu verabschieden und politische Strategien zu koordinieren. Die Ministerinnen und Minister treten je nach dem zu erörternden Thema in unterschiedlichen Zusammensetzungen zusammen. Der Rat der EU fasst gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Beschlüsse über europäische Gesetze.

Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission vertritt die gemeinsamen Interessen der EU und ist das wichtigste Exekutivorgan der EU. Sie nutzt ihr sogenanntes Initiativrecht, um Vorschläge für neue Rechtsvorschriften (Verordnungen und Richtlinien) vorzulegen. Diese werden anschließend vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union geprüft und angenommen. Die Kommission ist auch zuständig für den EU-Haushalt, nicht aber für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die vom Hohen Vertreter für die GASP (gleichzeitig Vizepräsident der Europäischen Kommission) wahrgenommen wird, – und auch nicht für die sozialen Sicherungssysteme. Diese sind nach wie vor nationale Aufgabe.

Grafik, die in einem Schaubild die Organde der Europäischen Union darstellt

Daneben stellt die Kommission sicher, dass die Mitgliedstaaten das EU-Recht korrekt anwenden. Sie verfügt über Vertretungsbüros in den Mitgliedsländern, die als Sprachrohr der Kommission in der gesamten EU dienen. Die Büros beobachten und analysieren die öffentliche Meinung im jeweiligen Mitgliedstaat, informieren über die EU-Politik und die Arbeitsweise der EU und erleichtern die Zusammenarbeit der Kommission mit dem Land.

Ergänzt wird die Arbeit dieser vier EU-Organe, die die Gesetzgebungs- und Exekutivaufgaben der EU wahrnehmen, durch drei weitere Organe: dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) und der Europäischen Zentralbank (EZB).

EuGH, EZB und EuRH

Der EuGH stellt sicher, dass das Unionsrecht befolgt wird, und die Verträge korrekt ausgelegt und angewandt werden. Er überprüft die Rechtmäßigkeit der Handlungen der EU-Organe, stellt sicher, dass die EU-Länder ihren Verpflichtungen aus den Verträgen nachkommen, und legt auf Ersuchen nationaler Gerichte das EU-Recht aus.

Die EZB und das Europäische System der Zentralbanken haben die Aufgabe, für stabile Preise im Euro-Währungsgebiet zu sorgen. Sie sind zudem für die Währungs- und Wechselkurspolitik im Euro-Währungsgebiet verantwortlich und werden bei wirtschaftspolitischen Maßnahmen der EU unterstützend tätig.

Der EuRH trägt zu einem besseren EU-Finanzmanagement und mehr Rechenschaftspflicht und Transparenz bei. Er fungiert als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger. Er überprüft, ob die EU-Mittel korrekt verbucht wurden, ob sie im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften und Verordnungen erhoben und ausgegeben wurden und ob sie ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis bieten.

Neben diesen Organen gibt es 30 dezentrale Agenturen mit jeweils eigener Rechtspersönlichkeit. Sie sind in ganz Europa verteilt und befassen sich mit Themen, die sich auf den Alltag der EU-Bürgerinnen und -Bürger auswirken. Dazu gehören etwa die Bereiche Lebensmittel, Medizin, Justiz und Umwelt.

Dezentrale Agenturen im Gesundheitsbereich

Dezentrale Agenturen im Gesundheitsbereich sind die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).

Die 1995 gegründete Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat ihren Sitz in Amsterdam. Sie stellt sicher, dass die Arzneimittel für Mensch und Tier in ganz Europa wirksam und sicher sind. Darüber hinaus fördert sie Forschung und Innovation bei der Entwicklung von Arzneimitteln. Sie hat einen erheblichen Beitrag zur Entwicklung von Kinderarzneimitteln, Heilmitteln für seltene Krankheiten, neuartigen Therapien sowie pflanzlichen und Tierarzneimitteln geleistet. Auch bei der Bekämpfung von weitverbreiteten Krankheiten wie Aids, Krebs, Alzheimer und Diabetes kommt ihr eine wichtige Rolle zu.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) unterstützt die Regierungen der EU-Länder dabei, die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.

Quelle: Europäische Union

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