Blickwinkel Finanzierung

Gesundheitspolitik nach Gutsherrenart

16.10.2024 Klaus Jacobs 2 Min. Lesedauer

Der Bundesrechnungshof mahnt den Gesetzgeber, die Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung nicht für öffentliche Aufgaben zu verwenden. Doch die Ampel stört das nicht.

Ausschnitt eines 20 Euro Scheins
Der Bund darf für die Finanzierung der Krankenhausstrukturen Beitragsmittel der Sozialversicherung nicht zweckentfremden.
Foto: Porträtbild von Prof. Dr. Klaus Jacobs, Volkswirt und ehemaliger Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO)
Prof. Dr. Klaus Jacobs, Volkswirt und ehemaliger Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO)

Für die Haushaltsberatungen im Bundestag hat der Bundesrechnungshof (BRH) Anfang September seine Prüfergebnisse zu den Einzelressorts vorgelegt. Der Haushaltsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für 2025 ist wenig spektakulär, weil er kaum Unterschiede zum laufenden Jahr aufweist. Fast 90 Prozent der Gesamtausgaben von 16,4 Milliarden Euro fließen als Zuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung: „zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen“, wie es im Gesetz heißt. Dort ist auch der Betrag von 14,5 Milliarden Euro festgelegt, der im Grundsatz seit 2017 gilt und völlig unzureichend ist. Dass der BRH-Bericht mediale Aufmerksamkeit gefunden hat, liegt an einer Mahnung, die über den aktuellen Haushalt hinausreicht. So sollte der Gesetzgeber mit Blick auf die solide und nachhaltige Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung „die Kompetenzverteilung zwischen Sozialversicherung und Staatsfinanzen einerseits und zwischen Bund, Ländern und Kommunen andererseits beachten“.

Hiervon hält die Ampel jedoch nicht viel, wie die Haushaltsdebatte zeigte. Exemplarisch Armin Grau von den Grünen: Für den Umbau der Krankenhauslandschaft werde ein 50 Milliarden Euro schwerer Transformationsfonds aufgesetzt, der hälftig von Bund und Ländern getragen würde. Zwar sei es richtig, dass die Länder für Krankenhausinvestitionen zuständig seien, doch sollte sich der Bund an dieser Mammutaufgabe beteiligen. Dies geschehe über Mittel des Gesundheitsfonds, denn schließlich würden die Krankenkassen durch die Reform mittel- und langfristig entlastet. 

„Der Bund darf Beitragsmittel nicht zweckentfremden.“

Prof. Dr. Klaus Jacobs

Volkswirt und ehemaliger Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO)

Hier soll also gleich doppelt gesündigt werden: Der Bund ist nicht zuständig für die Finanzierung der Krankenhausstrukturen, und schon gar nicht darf er hierzu Beitragsmittel der Sozialversicherung zweckentfremden. Und wenn es tatsächlich eines fernen Tages Effizienzgewinne geben sollte, gäbe es die dann nicht auch für die private Krankenversicherung? Und für die steuerfinanzierte Beamtenbeihilfe? Der BRH kann keine Rechtsmittel einlegen, wenn seine Mahnungen in den Wind geschlagen werden. Andere können dies aber sehr wohl.

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