Stillen im Betrieb bringt Vorteile
Wenn Mütter nach der Geburt ihres Kindes früh an den Arbeitsplatz zurückkommen und ihr Kind dort stillen wollen, fehlt es oft an passgenauen Bedingungen.
Verschiedene gesetzliche Regelungen schützen den Zeitraum rund um die Geburt und danach. So haben Frauen in den ersten zwölf Monaten nach der Entbindung ihres Kindes ein Recht auf mindestens zweimal 30 Minuten oder einmal 60 Minuten bezahlte Stillzeit pro Acht-Stunden-Arbeitstag. Es muss zudem ein privat nutzbarer Raum zum Stillen oder Milchabpumpen zur Verfügung stehen.
Noch Luft nach oben
Doch bei der Umsetzung des 2018 reformierten Mutterschutzgesetzes ist „noch deutlich Luft nach oben“, weiß Dr. Stephanie Lücke vom „Netzwerk Gesund ins Leben“ beim Bundeszentrum für Ernährung. Eine Studie im Auftrag des DGB aus dem Jahr 2022 habe ergeben, dass bei einem Drittel der schwangeren oder stillenden Frauen die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ignoriert wurde, die spätestens bei der Rückkehr der Stillenden in den Job erfolgen müsse. Die Hälfte der am Arbeitsplatz stillenden Frauen beklagte zudem, dass es an geeigneten Räumen fehle, in die sie sich zurückziehen können. Insgesamt werden die Betriebskultur und die räumlichen Bedingungen am Arbeitsplatz in einer großen Zahl von Betrieben als nicht besonders stillfreundlich erlebt. Am Ende bleiben viele Frauen dann lieber doch weiter zu Hause.
„49 Prozent der Frauen, die im Arbeitskontext gestillt haben, beklagen das Fehlen eines geeigneten Raumes zum Stillen oder Abpumpen von Muttermilch.“
Zufriedene Mitarbeiterinnen als Gewinn für alle
Dabei ist hat das Stillen und damit die frühere Rückkehr von Müttern in den Job viele Vorteile. „Der Betrieb punktet im Wettbewerb um Fachkräfte mit Familienfreundlichkeit. Und Stillen senkt das Risiko für verschiedene Erkrankungen bei Mutter und Kind“, erläutert Lücke. Zufriedene Mitarbeiterinnen mit gesunden Kindern und weniger Fehlzeiten seien für alle ein Gewinn. „Die Belegschaft profitiert von früh zurückkehrenden Kolleginnen, die ihren Aufgaben wieder nachgehen, das Team entlasten und sich mit dem Betrieb identifizieren.“
Die Frauen sicherten sich durch einen früheren Wiedereinstieg langfristig ihre beruflichen Entwicklungschancen. Und: „Die Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber ist höher, wenn in dieser vergleichsweise kurzen Phase Rücksicht auf das Stillen genommen wird.“
Umfrage: Stillen von Neugeborenen
555 Frauen wurden gefragt, ob sie in den ersten zwölf Monaten ihres Kindes während der Arbeitszeit am Arbeits- oder Ausbildungsplatz gestillt haben.
Betriebsräte als Impulsgeber
Damit das Stillen am Arbeitsplatz als normaler Teil des Berufslebens wahrgenommen werde, müssten Gewerkschaften, Personal- und Betriebsräte eine wichtige Rolle als Impulsgeber und Mentoren einnehmen.
Mitwirkende des Beitrags
Autor
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.