Schlechte Aussichten für die Kassenfinanzen
Mit dem vorzeitigen Ende der Ampelkoalition stehen die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung finanziell schlechter da als zu Beginn der Wahlperiode. Zum Jahresanfang 2025 kommen auf die Beitragszahler die nächsten Kostenschübe zu.
Eine der größten und wichtigsten Aufgaben in der Gesundheitspolitik hatte die Ampelkoalition von ihrer Vorgängerregierung geerbt: grundlegende Finanzierungsreformen in der Kranken- und in der Pflegeversicherung. Der Koalitionsvertrag stimmte auch eher zuversichtlich. „Wir finanzieren höhere Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln“, heißt es darin zur Krankenversicherung. Und zum Thema Pflege steht dort: „Die Ausbildungskostenumlage werden wir aus den Eigenanteilen herausnehmen und versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanzieren.“
Doch diese ordnungspolitische Korrektur blieb aus. Sie scheiterte dem Vernehmen nach am Nein des Bundesfinanzministers. Zugleich stiegen die Leistungsausgaben der Kassen stärker als die Einnahmen. Wie schwierig die Lage ist, zeigte sich bei der Tagung des GKV-Schätzerkreises: Erstmals brauchte das Gremium zwei Tage, um Einnahmen und Ausgaben zu prognostizieren und daraus den durchschnittlich erforderlichen Zusatzbeitrag der Kassen abzuleiten. Das Ergebnis für 2025: 2,5 Prozent – 0,8 Punkte höher als 2024.
Befremdliche Debatte
Vor der Veröffentlichung dieses Zusatzbeitrags knapp eine Woche nach dem gesetzlich vorgesehenen Termin („bis zum 1. November“) lag eine befremdliche Debatte um die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen für 2025. An sich ein gesetzlich vorgegebener Mechanismus: Die Beitragsbemessungsgrenzen werden für das Folgejahr entsprechend der Lohnentwicklung aus dem Vorjahr angepasst. 2023 gab es deutliche Lohnerhöhungen, folglich steigen 2025 die Beitragsbemessungsgrenzen stark an. Doch der Verordnung des Bundesarbeitsministers versagte der Bundesfinanzminister erst einmal die Zustimmung. Also war nicht klar, ob die Prognose des GKV-Schätzerkreises zutrifft. Die Folgen wären fatal gewesen. Ohne eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV hätten die Kassen einen höheren Zusatzbeitrag festlegen müssen. Das hätte vor allem Mitglieder mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze stärker belastet. Kurz vor ihrem Aus konnte die Ampel das abwenden.
Noch ungünstiger ist die Finanzlage in der Pflegeversicherung. Die nun von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigte Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte ab 2025 liegt unter dem, was die Pflegekassen als notwendig erachten. Eine aus der SPD-Fraktion angeregte Umwidmung noch vorhandener Gelder für Energiehilfen als Finanzspritze entfällt wohl. Die hätte über einen Änderungsantrag im Zuge eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens erfolgen sollen. Dass dieses noch abgeschlossen wird, ist eher unwahrscheinlich.
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