Blickwinkel Versorgung

Debatte: Innovationen fürs Entlassmanagement

18.12.2023 Claus Wendt 3 Min. Lesedauer

Mängel beim Übergang von der Klinik in die ambulante Versorgung schaden Patienten und verschwenden Ressourcen. Verbesserungspotenzial zeigt Claus Wendt anhand europäischer Beispiele.

Foto einer fröhlichen älteren Frau, die im Rollstuhl sitzt und von einem älteren Mann aus einem Klinikbereich herausgeschoben wird
Aus der Klinik entlassen? Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt kommt es auf eine gute Nachbetreuung an.

Bessere Koordination notwendig

Mit der steigenden Zahl älterer Menschen wächst auch der Bedarf an Gesundheitsleistungen. Ohne eine bessere Koordination wird eine Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Leistungsniveaus nicht gelingen. Untersuchungen in mehreren europäischen Ländern verdeutlichen, dass die Koordination von Leistungen und die Entlassung aus dem Krankenhaus durch folgende Strukturen und Prozesse verbessert werden:

„Nur größere organisatorische Einheiten haben genug Personal für die Koordination.“

Claus Wendt

Professor für Soziologie der Gesundheit und des Gesundheitssystems an der Universität Siegen

Optimierung von Strukturen und Prozessen

Porträt von Prof. Dr. Claus Wendt, Professor für Soziologie der Gesundheit und des Gesundheitssystems an der Universität Siegen
Prof. Dr. Claus Wendt ist Professor für Soziologie der Gesundheit und des Gesundheitssystems an der Universität Siegen.

Erstens verfügen nur größere organisatorische Einheiten über das Personal, um Leistungen zwischen unterschiedlichen Sektoren des Gesundheits- und Pflegesystems zu koordinieren und eine Kontinuität der Versorgung sicherzustellen. In Dänemark wurden im ganzen Land neue Großkrankenhäuser gebaut, in denen das Entlassungsmanagement besser gelingt als in den zuvor bestehenden kleineren Krankenhäusern.

Zweitens ist eine Akademisierung der Pflege notwendig. In vielen Ländern werden von akademisch qualifizierten Pflegekräften heute Aufgaben übernommen, für die früher Ärztinnen und Ärzte zuständig waren. Hierzu zählt auch die Übernahme von Koordinationsaufgaben.

Drittens muss der Pflegebedarf, zum Beispiel im Anschluss an einen Klinikaufenthalt, über einen einheitlichen Kontakt, eine Telefonnummer, gemeldet werden. Hierfür und für die Koordination und Sicherstellung der erforderlichen Pflege ist in Dänemark, Schweden und den Niederlanden die Kommune zuständig. In Dänemark ist eine Pflegemanagerin der Kommune im Krankenhaus und meldet am Tag der Einweisung des Patienten den voraussichtlichen Pflegebedarf für den geplanten Entlassungstag.

Viertens können mit „Hospital-at-Home“-Modellen zwei Ziele verfolgt werden: Die Krankenhausvermeidung und die Verkürzung der Verweildauer. Dabei versorgt ein Krankenhausteam Patientinnen und Patienten zu Hause.

Fünftens lässt sich die Verbindung zwischen Gesundheitsversorgung und Pflege durch eine elektronische Patientenakte stärken. Dafür müssen jedoch zuvor die Zuständigkeiten für eine Koordination von Gesundheits- und Pflegeleistungen eindeutig definiert werden.

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