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Elektronische Patientenakte: Noch viel Luft nach oben

14.11.2023 Maria Sinjakowa 4 Min. Lesedauer

Seit mehr als zwei Jahren müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anbieten. Doch viel zu wenige Versicherte kennen und nutzen sie, wie eine aktuelle Erhebung zeigt. Das soll sich durch das Digital-Gesetz der Bundesregierung ändern.

Foto: Ein Mann und eine Frau – beide in medizinischer Arbeitskleidung – stehen vor einem Computer, in den der Mann etwas eintippt.
Behandlungsprozesse lassen sich durch die Nutzung der Elektronischen Patientenakte besser aufeinander abstimmen.

Nur vier von zehn gesetzlich Versicherten in Deutschland kennen die elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkasse. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage im Rahmen des TI-Atlas 2023 der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) hervor. Die grundsätzliche Bereitschaft, die ePA zu nutzen, ist mit 85 Prozent dagegen hoch. Diese Bereitschaft spiegelt sich allerdings nicht in den tatsächlichen Nutzerzahlen wider. Nach Angaben der gematik haben bisher nur etwa ein Prozent der Patientinnen und Patienten eine digitale Akte angelegt.

Dabei ist das erklärte Ziel der Ampel-Koalition, bis 2025 auf 80 Prozent zu kommen. Dieses Ziel will die Regierungskoalition nun mit dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens, kurz Digital-Gesetz, erreichen. Demnach sollen ab 2025 alle gesetzlich Versicherten die ePA automatisch bekommen. Nur für diejenigen, die aktiv widersprechen, wird keine digitale Akte angelegt. Am 15. November wird es dazu im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine Anhörung geben. Der Bundestag hat den Entwurf bereits am 9. November in erster Lesung beraten.

Bei Arztpraxen und Krankenhäusern fehlt es an Akzeptanz

Damit sich die ePA zur zentralen Plattform für die Speicherung und den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten entwickeln kann, müssen auch Arztpraxen und Krankenhäuser von ihrem Nutzen überzeugt sein. Der TI-Atlas zeigt allerdings, dass im Gegensatz zu anderen digitalen Anwendungen medizinische Einrichtungen bei der ePA noch sehr zurückhaltend sind. Lediglich zwei Prozent der Krankenhäuser, ein Prozent der niedergelassenen Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie vier Prozent der Zahnarztpraxen nutzen bislang die Akte. Keine einzige Apotheke in Deutschland arbeitet derzeit mit der ePA.

Menschen versprechen sich von ePA bessere Versorgung

Seit 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA anbieten. Sie soll Patientinnen und Patienten ein Leben lang und bei allen Gesundheitsanliegen begleiten. Dadurch versprechen sich die meisten Menschen eine bessere Versorgung, da relevante Gesundheitsdaten jederzeit verfügbar sind.

So zeigt der TI-Atlas, dass acht von zehn Befragten den Zugriff der behandelnden Einrichtung auf die eigenen Befunde befürworten. Ebenso viele wollen, dass ihre Medikation automatisch zentral gespeichert und für behandelnde Einrichtungen abrufbar ist. Auch finden 80 Prozent der Befragten, dass Informationen wie Arztbriefe, Röntgenbilder oder Notfalldaten in digitaler Form vorliegen sollten, wenn der eigene Gesundheitszustand das erfordert. Die große Mehrheit (78 Prozent) möchte allerdings selbst entscheiden, welche Einrichtung die eigenen Gesundheitsdaten sehen und bearbeiten kann.

TI-Atlas 2023

Foto: Befragung im Rahmen der Erhebung TI-Atlas 2023, gematik.

AOK befürwortet den Ausbau der digitalen Akte

Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes kommt der ePA bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens eine Schlüsselrolle zu. Behandlungsrelevante Informationen sowie die Krankengeschichte von Patientinnen und Patienten würden für behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringende besser nachvollziehbar. Damit könnten Behandlungsprozesse stärker aufeinander abgestimmt und belastende Mehrfachuntersuchungen vermieden werden. Daher sei der Ausbau der ePA zur zentralen Versichertenplattform, die den transparenten Zugang zu den eigenen Gesundheitsdaten ermöglicht, ausdrücklich zu befürworten.

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Beim Anlegen der ePA werden viele Akten bzw. Dokumente in die ePA hinzugefügt. Möchte man diese später vielleicht umbenennen oder neu ordnen, ist dieses nicht möglich. Auch Hilfreich wäre es, einen Bereich „Hilfe“ innerhalb der ePA gäbe.

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