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Gemeinsam ins Handeln kommen

01.07.2024 AOK Hessen 1:30 Min. Lesedauer

Wie kann die Transformation der Versorgungsstrukturen in Deutschland gemeinsam gestaltet werden? Dies war das Thema einer der Diskussionsrunden auf dem diesjährigen Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit in Berlin. In dieser Runde vertreten war Dr. Isabella Erb-Herrmann, Vorstandsmitglied der AOK Hessen.

Das Bild zeigt die Totale einer Bühnen mit drei großen videoleinwänden. Darunter bedindet sich eine Theke mit Podiumsteilnehmern, rechts danebenn ein Redner-Pult
Dr. Isabella Erb Herrmann von der AOK Hessen (zweite von rechts) bei der Diskussion zur Transformation im Gesundheitswesen, moderiert von Dr. Matthias Bracht, Wissenschaftlicher Leiter des Gesundheitsmanagementkongresses

Diskussion über Transformation

Der Hauptstadtkongress brachte auch in diesem Jahr Expertinnen und Experten aus Medizin, Industrie, Forschung und Praxis zusammen, um über Entwicklungen und Reformen im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… zu diskutieren. Am ersten Kongresstag setzte sich Erb-Herrmann dazu mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem stationären Bereich auseinander – mit Marie Le Claire, Kaufmännische Direktorin am Klinikum Rechts der Isar / Universitätsklinik der Technischen Universität München, Dr. Götz Brodermann, Geschäftsführer der München Klinik gGmbH, Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Dr. Ulrich Knopp, Vorstandsmitglied der St. Franziskus-Stiftung Münster. Die Diskussion war überschrieben mit „Transformation gemeinsam gestalten?!“

Hohe Übereinstimmung

Erb-Herrmann stellte dabei eine hohe Übereinstimmung fest: „Wir waren uns einig, dass es eine grundlegende Reform geben muss, um die Patientenversorgung auch in Zukunft zu sichern. Wir haben alle eine gemeinsame Forderung: Es muss etwas passieren.“ Es herrschte Konsens, dass mehr Spezialisierung notwendig ist, dass der ambulante Bereich mitgedacht und einbezogen werden muss, dass Mindestmengen ein geeignetes Instrument zur Qualitätssteigerung sind und dass eine „wirkliche“, also bedarfsorientierte, Planung umgesetzt werden muss. Auch in der Diskussion über einen Bevölkerungs- statt Fallbezug bei der Vorhaltefinanzierung taten sich keine Gräben auf.

Nicht mit der Gießkanne

„Dies ist eine gute Basis, um gemeinsam ins Handeln kommen, anstatt einem ungesteuerten Strukturwandel ins Auge zu sehen“, stellte Erb-Herrmann fest. Dabei könne es aber nur um eine andere Verteilung der Gelder gehen, nicht um mehr Geld. „Wir benötigen gezielte Maßnahmen und kein Gießkannenprinzip.“

Politische Öffentlichkeitsarbeit

Norbert Staudt

AOK Hessen