Krankenhausreform kommt – Anpassungen nötig
Am vergangenen Freitag ist die Krankenhaus-Reform vom Bundesrat gebilligt und nicht – wie von vielen Seiten erwartet – in den Vermittlungsausschuss verwiesen worden. Dies ist aus Sicht der AOK Hessen ein gutes Zeichen. Denn damit besteht die Chance einer echten Strukturreform. Ein „Weiter so“ wäre keine Option gewesen. Weitere Anpassungen sind aber notwendig. Und Hessen geht an die Umsetzung.
Nachbesserungen umsetzen
Der Gesetzgeber bleibt aufgefordert, Nachbesserungen vorzunehmen. Durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) fließen mit der Gießkanne kurzfristig Finanzhilfen in Milliardenhöhe an alle Kliniken – auch an die, die nicht bedarfsnotwendig sind. Im weiteren Prozess sind Bund und Länder dringend gefordert, die noch offenen Rechtsverordnungen zu den Leistungsgruppen und Qualitätskriterien, den Mindestvorhaltezahlen für die Krankenhausbehandlung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf vollstationäre… und dem Transformationsfonds umzusetzen, um Planungssicherheit für alle herzustellen. Im Mittelpunkt sollte dabei das Patienteninteresse an einer bestmöglichen Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… in der Versorgung stehen. Dazu gehört perspektivisch auch, den Fallbezug bei der Vorhaltekostenfinanzierung zu streichen. Denn eine fallunabhängige, bevölkerungsbezogene und bedarfsorientierte Finanzierung führt zu weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit für die Kliniken.
Transformationsfonds ist verfassungswidrig
Sehr kritisch sehen die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Hessen und die GKV insgesamt weiterhin die Regelung, den Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro zur Hälfte über die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der GKV finanzieren zu lassen. Auch ein vom GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit kommt zu dem Ergebnis: Sozialversicherungsbeiträge sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts streng zweckgebunden und dürfen nicht zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet werden. Genau das geschieht aber. Vor diesem Hintergrund plädiert Detlef Lamm für Nachjustierungen am Fonds: „Ordnungspolitisch ist klar, dass die Finanzierung der Krankenhausstruktur eine staatliche Aufgabe ist, die aus Steuermitteln finanziert wird.“ Durch den Bundesgesetzgeber verursachte besondere Ausgaben sollten dann gegebenenfalls durch den Bund finanziert werden, keinesfalls aber durch die GKV. Für Lamm ist das Vorgehen aber auch sozial- und wirtschaftspolitisch bedenklich: „Denn Unternehmen und Beschäftigte müssen in der aktuell prekären Finanzlage der GKV mit höheren Beiträgen für Investitionen aufkommen, für deren Aufbringung originär der Staat verantwortlich ist.“ Die private Krankenversicherung In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird Versicherungsschutz durch private Unternehmen… (PKV) bleibt bei der bisherigen Regelung gänzlich außen vor.
Hessen geht an die Umsetzung
Die AOK Hessen begrüßt, dass nach der Entscheidung des Bundesrates nun endlich über die Umsetzung des KHVVG gesprochen werden kann. Denn von der Reform können die Patientinnen und Patienten wie auch die Beschäftigten in den Krankenhäusern profitieren. Das Gesetz bietet die Grundlage, über bundeseinheitliche Parameter notwendige Strukturoptimierungen zur Verbesserung der Behandlungsqualität zu erreichen und bedarfsnotwendige Kliniken finanziell abzusichern. Zentrales Element ist die Festlegung von Leistungsgruppen in Verbindung mit der Einführung einer Vorhaltefinanzierung. In diesem Zusammenhang begrüßt Detlef Lamm, dass sich das Land Hessen bereits erste Vorarbeiten gemacht hat und das Landeskrankenhausgesetz auf Leistungsgruppen umstellt. Auch die jüngste Ankündigung von Gesundheitsministerin Diana Stolz, gemeinsam mit den Gesundheitspartnern den Reformprozess der Krankenhausstrukturen vor Ort und die Weiterentwicklung der regionalen Angebote zur Gesundheitsversorgung vorzubereiten und zu begleiten, wird ausdrücklich befürwortet.