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Notfallversorgung sektorenübergreifend gestalten

13.06.2024 AOK Hessen 2 Min. Lesedauer

Für den in der vergangenen Woche bekannt gewordenen Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung ist es höchste Eisenbahn. Die übergreifenden Ziele – Entlastung der Notaufnahmen und bessere Patientensteuerung – dürften unstrittig sein. An der konkreten Umsetzung muss aber noch gefeilt werden.

Das Bild zeigt zwei Rettungssanitäter mit orangen Rettungsjacken beim EKG im Rettungswagen. In der Mitte liegt ein Patient mit Sauerstoffmaske, dem die Pads des EKG angelegt werden. Am linken Finger trägt er einen Pulsmesser.
Der Rettungsdienst muss zwingend berücksichtigt und reformiert werden, um eine bessere Zusammenarbeit in der Notfallversorgung zu ermöglichen.

Flächendeckende Integrierte Notfallzentren

Nach den Gesetzesplänen werden im Bereich der Akutfallvermittlung die bisherigen Aufgaben der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung in eine sogenannte Akutleitstelle überführt. Diese sollen auch mit den Rettungsdienstleitstellen vernetzt werden – mit der Möglichkeit einer wechselseitigen digitalen Fallübergabe. Zentral sind dafür die vorgesehenen Integrierten Notfallzentren (INZ), die flächendeckend etabliert werden. Dort sollen Krankenhäuser und die Kassenärztlichen Vereinigungen verbindlich zusammenarbeiten, damit immer eine ambulante medizinische Erstversorgung zur Verfügung steht. Die Standorte wären nach bundeseinheitlichen Rahmenvorgaben festzulegen. Geplant ist, dass die INZ aus der Notaufnahme des Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung im oder am Krankenhausstandort und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen.

Anpassungen und Abstimmungen nötig

Die Etablierung der INZ ist sinnvoll – aber als vollständig integrierte, eigenständige und fachlich unabhängige Organisationseinheiten mit eigenem Personal und passender apparativer Ausstattung. Hier müsste der Entwurf nachgebessert werden. Insgesamt ist eine bessere Abstimmung mit den weiteren aktuellen Reformen der Bundesregierung, insbesondere zur Krankenhausreform (KHVVG) und zur Stärkung der Gesundheitsversorgung (GVSG), notwendig. Auch der Rettungsdienst In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… muss zwingend berücksichtigt und reformiert werden, um eine bessere Zusammenarbeit in der Notfallversorgung zu ermöglichen. Integrierte Leitstellen könnten mit einem einheitlichen technischen System für ein standardisiertes Ersteinschätzungsver­fahren sorgen, mit dem Patientinnen und Patienten sektorenübergreifend in die richtige Versorgungsebene ge­steuert werden.

Hessisches Vorbild

Für ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren ist in Hessen bereits die Anwendung „Strukturierte medizinische Erstein­schätzung in Deutschland“ (SmED) in Erprobung. Sie ist Teil des Projekts „Sektorenübergreifende ambu­lante Notfallversorgung“, das seit Sommer 2022 in drei Pilotregionen läuft. Es könnte Vorbild für eine bundesweite Lösung sein. Über eine weitergehen­de Digitalisierung muss zudem die Auslastung der Rettungsmittel und der Krankenhauskapazitäten in Echtzeit transparent gemacht werden. Mit dem web­basierten Interdisziplinären Versorgungsnachweis (IVENA) existiert in Hessen bereits ein in der Praxis bewähr­tes System für das Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… -Monitoring, das sich auch für eine Weiterentwicklung eignet.

Politische Öffentlichkeitsarbeit

Norbert Staudt

AOK Hessen