Notfallreform in der Warteschleife
Mit 26 Änderungsanträgen sollte der Rettungsdienst in die gesetzliche Notfallreform integriert und ins SGB V aufgenommen werden. Wie die Anhörung des Gesundheitsausschusses am 6. November – kurz vor Koalitionsbruch – und auch aktuelle Zahlen zeigen, ist eine Reform des Rettungsdienstes dringend nötig.
Medizinische Notfallrettung wird definiert
Der Entwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung sieht mit den Änderungsanträgen vor, die „Medizinische Notfallrettung“ als eigenständigen Leistungsbereich in das SGB V aufzunehmen. Es wird definiert, wann ein medizinischer Notfall In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… vorliegt, der laut der Regelungen das Notfallmanagement, die notfallmedizinische Versorgung und den Notfalltransport umfasst. Positiv zu erwähnen ist der Ansatz, mit den zentralen Gesundheitsleitstellen eine bessere Steuerung der Versorgung zu schaffen. Zudem soll beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Qualitätsausschuss Der Qualitätsausschuss trifft Vereinbarungen und Beschlüsse zur Sicherung und Weiterentwicklung der… Notfallrettung eingerichtet werden, besetzt mit jeweils vier Mitgliedern, vorgeschlagen vom GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… und von den Ländern. Er soll vom BMG geleitet werden, der aber kein Stimmrecht hätte. Der Ausschuss beschließt Empfehlungen zu Qualitätsparametern für die medizinische Notfallrettung. Aktuell sind die verschiedenen Landesrettungsdienste sehr unterschiedlich ausgestaltet. Insofern wäre es sinnvoll, dass zumindest an einheitlichen Qualitätskriterien gearbeitet werden soll.
Kosten steigen stark
Der Finanzbedarf im Bereich Rettungsdienst ist in den letzten Jahren drastisch angestiegen. Im Jahr 2023 haben die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… 8,7 Milliarden Euro für den Rettungsdienst ausgegeben. Zehn Jahre zuvor waren es nur 4,4 Milliarden Euro. Auch die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Hessen gibt stetig mehr Geld für den Rettungsdienst aus. 2019 – dem letzten Vor-Corona-Jahr – lagen die Ausgaben für Fahrten des Rettungsdienstes noch bei 163 Millionen Euro. Im Jahr 2024 werden sie nach aktueller Hochrechnung auf etwa 235 Millionen Euro ansteigen. Der Rettungsdienst ist zweifellos ein wichtiger Leistungsbereich, angesichts der derzeitigen Finanzlage müssen Gelder aber wirtschaftlich und qualitätsorientiert eingesetzt werden. Eine Reform ist daher mehr als nötig, damit die Kosten nicht weiter ungebremst steigen.
Digitale Chancen nutzen
Weiterhin müssen auch die digitalen Möglichkeiten noch besser ausgeschöpft werden. Das hessische SaN-Projekt zur „sektorübergreifenden ambulanten Notfallversorgung“ zeigt hier Chancen auf: In drei hessischen Landkreisen wird im Rahmen des Projektes bereits das digitale System „SmED“ zur medizinischen Ersteinschätzung genutzt. Darüber wird die angezeigte Versorgungsebene und -dringlichkeit strukturiert ermittelt. Über das ebenfalls digitale System IVENA (Interdisziplinärer Versorgungsnachweis) werden die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Versorgung der Patientinnen und Patienten in Echtzeit angezeigt. So kann die Notfallversorgung noch effektiver aufgestellt werden.
Reform bald umsetzen
Mit dem Bruch der Regierungskoalition im Bund wird die Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes aller Voraussicht nach in der verbleibenden Legislaturperiode nicht umgesetzt werden. Klar ist aber, dass sie dringend nötig ist. Entscheidend dafür ist, dass alle Beteiligten konstruktiv an der Umsetzung mitarbeiten – Rettungsdienst-Organisationen, Länder, Praxen, Krankenhäuser und Krankenkassen. Die Reform muss trotz der politischen Entwicklungen zeitnah umgesetzt und möglichst mit der Krankenhausreform verzahnt werden.