Pressemitteilung

Behandlungsfehler: Bilanz 2022

19.04.2023 AOK Hessen 3 Min. Lesedauer

Die Menschen in Hessen müssen im Falle eines vermuteten ärztlichen Behandlungsfehlers nicht ohne Unterstützung um ihr gutes Recht kämpfen. Die gesetzlichen Krankenkassen stehen dabei an ihrer Seite – auch die AOK Hessen. 1.260 Fälle sind in Bearbeitung, davon kamen 366 im Jahr 2022 neu hinzu. 39,1 Prozent der abgeschlossenen und gerichtlich entschiedenen Fälle wurden im vergangenen Jahr als Behandlungsfehler bestätigt. Das entspricht 106 Fällen. 2,4 Millionen Euro konnten durch die AOK Hessen erfolgreich zurückgefordert werden.

AOK Hessen hilft kostenfrei

„Wenn Ärztinnen oder Ärzte Fehler machen, fühlen sich unsere Versicherten häufig verunsichert und haben viele Fragen. Wie kann man den Verdacht beweisen? Welche Chancen hat man überhaupt? Wie geht man konkret vor? Meine Empfehlung: Betroffene sollten sich zunächst unbedingt an ihre Krankenkasse wenden“, sagt Robin Diedering, der für das Behandlungsfehlermanagement der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Hessen verantwortlich ist.

Nach einem Erstgespräch, in dem die Versicherten über grundsätzliche Fragen der Arzthaftung und der Patientenrechte Patientenrechte erwachsen aus allen Regelungen, die dem Patientenschutz, der Patientenautonomie,… aufgeklärt würden, folge eine genaue Überprüfung des Falles durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD). Die AOK fordere dazu zunächst sämtliche Unterlagen bei den beteiligten Medizinerinnen und Medizinern an.

„Das gesamte Verfahren ist für unsere Versicherten natürlich kostenfrei. Am Ende steht ein wissenschaftliches Gutachten, in dem das Vorliegen eines Behandlungsfehler Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der… entweder bejaht oder ausgeschlossen wird“, sagt Diedering. 

Umfassende Beratung in Verdachtsfällen

Falls der MD einen ärztlichen Behandlungsfehler erkennt, rät die AOK Hessen zum Einschalten einer geeigneten und auf das Thema spezialisierten Anwältin oder eines Anwalts. Auch hier steht die Gesundheitskasse mit Rat und Tat zur Seite, etwa beim Einholen weiterer Expertisen.

In Einzelfällen und in enger Abstimmung mit dem Anwalt des Geschädigten könne es auch sinnvoll sein, den umgekehrten Weg zu gehen und abzuwarten, bis die betroffene Krankenkasse ihre Ansprüche durchgesetzt habe. „Eigene Forderungen sind dann viel leichter geltend zu machen. Aber auch das beraten wir mit unseren Versicherten in einem ausführlichen Erstgespräch“, sagt Diedering.

Ebenfalls geprüft werden können etwa Verdachtsfälle von Fehlern in der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… , bei vermuteten Fehlern von z. B. Physiotherapeuten oder Hebammen, aber auch bei dem Verdacht eines Produktfehlers, etwa nicht korrekt funktionierende Herzschrittmacher oder defekte Hüftprothesen.

Pressesprecher

Riyad Salhi

AOK Hessen

Pressesprecher

Ralf Metzger