Die Europäische Union
Die EU steht für wirtschaftlichen Erfolg, aber auch für Demokratie, Frieden und Versöhnung eines von Kriegen geschüttelten Kontinents. Trotz ihrer Mängel ist die Attraktivität der Gemeinschaft ungebrochen.
Die Europäische Union (EU) ist ein wirtschaftlicher und politischer Verbund aus 27 europäischen Staaten mit zusammen rund 450 Millionen Einwohnern. 20 Staaten haben sich innerhalb der EU zu einer engeren Wirtschafts- und Währungsunion mit der 2002 eingeführten gemeinsamen Euro-Währung zusammengeschlossen.
Seit mehr als 70 Jahren ist die EU ein Garant für Stabilität und das friedliche Miteinander in Freiheit. Die Union steht für wirtschaftlichen Erfolg, einen hohen Lebensstandard und zunehmende Angleichung der Lebensbedingungen. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist die EU seit 2022 der drittgrößte Wirtschaftsraum hinter den USA und China.
Alle EU-Bürger können frei entscheiden, in welchem Mitgliedsland sie leben und arbeiten möchten. Der europäische Binnenmarkt ermöglicht den freien Verkehr von Waren, Kapital und Dienstleistungen ohne Grenzkontrollen, Zölle und Handelsbeschränkungen. Wichtige Grundsätze der Union sind der Respekt vor den nationalen Identitäten, das Subsidiaritätsprinzip Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Grundbegriff der katholischen Soziallehre aus der päpstlichen… und die Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit. Die EU ist grundsätzlich offen für weitere Mitglieder.
1979 fanden zum ersten Mal Wahlen zu einem Europäischen Parlament statt. Die Europawahl findet seitdem alle fünf Jahre statt – das nächste Mal vom 6. bis 9. Juni 2024, in Deutschland am 9. Juni.
Die sieben zentralen Organe der EU sind das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und der Europäische Rat als Gremium der 27 Staats- und Regierungschefs, die EU-Kommission, der Europäische Gerichtshof, die Europäische Zentralbank und der Europäische Rechnungshof.
Hinzu kommen die Europäische Investitionsbank, der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuss.
Für die Legislaturperiode von 2019 bis 2024 formulierte der Europäische Rat vier Hauptprioritäten für die Union:
- Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Freiheiten;
- Entwicklung einer soliden und dynamischen wirtschaftlichen Basis;
- Verwirklichung eines klimaneutralen, grünen, fairen und sozialen Europas (Green Deal);
- Förderung der Interessen und Werte Europas in der Welt.
Die EU-Verträge
Die EU in ihrer heutigen Form geht wesentlich zurück auf den 1992 im niederländischen Maastricht unterzeichneten und 1993 in Kraft getretenen „Vertrag über die Europäische Union“. Er schuf die Grundlage für eine politische Union mit einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Seit 1993 gibt es auch den gemeinsamen Binnenmarkt der EU-Staaten. Mit dem am 1. Mai 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam wurden die Effizienz und Handlungsfähigkeit der EU verbessert und dem Europaparlament weitere Mitbestimmungsrechte eingeräumt.
Der Vertrag von Nizza (2003 in Kraft getreten) führte EG-Vertrag und EU-Vertrag zusammen. Die Arbeit der EU basiert seitdem auf dem EU-Vertrag mit grundsätzlichen Regelungen und dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU mit Regelungen für die konkreten Handlungsabläufe.
Nach dem Scheitern einer eigenen EU-Verfassung mündete eine jahrelange Reformdebatte in den im Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon (Portugal). Er stärkte die außenpolitische Position der EU durch das neue Amt eines Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik. Überdies regelte der Lissabon-Vertrag erstmals klar die Kompetenzen der EU. Danach wird zwischen einer ausschließlichen, einer geteilten und einer unterstützenden Gesetzgebungskompetenz der EU unterschieden.
Die ausschließliche Zuständigkeit der EU betrifft die Zollunion, Wettbewerbsregeln im Binnenmarkt, Währungspolitik für die Euro-Zone, Naturschutz in den Meeren sowie die gemeinsame Handelspolitik. Die EU darf zudem unabhängig über internationale Verträge verhandeln, wenn es einen dieser Zuständigkeitsbereich betrifft oder die Mitgliedstaaten sie damit beauftragen. Im Vertrag von Lissabon wurden auch die gemeinsamen europäischen Werte definiert.
Mehr Infos: Europäische Union
Die Grundpfeiler der EU-Zusammenarbeit
Nach dem Vertrag von Maastricht stand die EU-Zusammenarbeit auf drei Säulen:
- Europäische Gemeinschaft mit Zollunion, Binnenmarkt, gemeinsamer Agrar- und Umweltpolitik;
- Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik;
- Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres.
Gesundheits- und Sozialpolitik waren dabei der Säule „Europäische Gemeinschaft“ zugeordnet. In der Legislaturperiode von 2014 bis 2019 setzte sich die EU-Kommission unter ihrem damaligen Präsidenten Jean-Claude Juncker für ein stärkeres Einbeziehen sozialpolitischer Fragen in den Aufgabenbereich der Union ein. Ende 2017 verabschiedeten der Europäische Rat, das Europaparlament und die Kommission im schwedischen Göteborg 20 Grundsätze für eine „Europäische Säule sozialer Rechte“.
Der neue, vierte Grundpfeiler der EU beinhaltet drei Schwerpunkte:
- Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang,
- faire Arbeitsbedingungen sowie
- Sozialschutz und soziale Inklusion.
Diese Aufgabenfelder betreffen sowohl den Kompetenzbereich der EU als auch ausschließliche Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten. Die Grundsätze der sozialen Säule sind jedoch rein politischer Natur und beinhalten keine individuellen Rechtsansprüche. Sie dienen als „Kompass“ für beschäftigungspolitische und soziale Aktivitäten und Rechtsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene. Ziel ist es „Ungleichheiten innerhalb der EU zu reduzieren, die Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU zu verbessern und den sozialen Schutz zu stärken“.
Mehr Infos: Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte
Die wichtigsten EU-Institutionen
Das Europaparlament ist im politischen System der EU das gesetzgebende Organ (Legislative). Gemeinsam mit dem Ministerrat und dem Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs gestalten und beschließen die Abgeordneten neue EU-Gesetze. Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten kann das Europaparlament aber selbst keine Gesetze vorschlagen – dieses Initiativrecht liegt allein bei der EU-Kommission.
Das Parlament genehmigt den EU-Haushalt und prüft die Verwendung der Mittel. Außerdem wählt es den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission. Sie müssen dem Parlament gegenüber Rechenschaft ablegen.
Seit 1979 wird das Europaparlament alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Bürgern der 27 Mitgliedsstaaten direkt gewählt. Die nächste Europawahl findet vom 6. bis 9. Juni 2024 statt. Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Volksvertreter schickt sie ins Parlament.
Seit der Gründung wurden die Kompetenzen des Parlamentes mehrmals erweitert. Es ist die einzige direkt gewählte transnationale Volksvertretung der Welt. Das Parlament tagt abwechselnd in Straßburg und in Brüssel.
Aktuell gehören dem Parlament 705 Abgeordnete an. Die Zahl der Sitze ist auf maximal 751 begrenzt. Die Sitzordnung im Parlament richtet sich nicht nach der Nationalität, sondern nach der Fraktionszugehörigkeit. In der Legislaturperiode von 2019 bis 2024 gab es sieben überstaatliche Fraktionen:
- Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
- Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten
- Renew Europe Group
- Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz
- Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
- Fraktion Identität und Demokratie
- Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament - GUE/NGL
Mehr Infos: Organe und Einrichtungen der Europäischen Union
Die EU-Kommission ist im politischen System der EU das ausführende Organ (Exekutive) und zuständig für die Umsetzung der Beschlüsse von Ministerrat und Parlament. Außerdem kann die Kommission auf eigene Initiative Rechtsvorschriften, politische Maßnahmen und Programme vorschlagen.
Die EU-Kommission wird alle fünf Jahre nach der Europawahl neu besetzt. Jedes Mitgliedsland benennt eine Kommissarin oder einen Kommissar in das Gremium. Die Kommissare leiten jeweils ein Fachressort. Das Europaparlament muss sie und die aus diesem Kreis stammende Kommissionspräsidentin oder den -präsidenten bestätigen.
Die 27 Mitglieder des Kollegiums sind während ihrer Amtszeit die politische Führung der Kommission. Die Präsidentin oder der Präsident weist ihnen bestimmte Politikbereiche zu.
Amtierende Kommissionspräsidentin ist die deutsche Politikerin Ursula von der Leyen. EU-Gesundheitskommissarin ist derzeit Stella Kyriakides aus Zypern. Sie leitet die Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE).
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Der Ministerrat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU. Der Rat der Europäischen Union hat keine festen Mitglieder. Er kommt je nach Politikbereich in zehn verschiedenen Zusammensetzungen zusammen. Dazu entsendet jedes Mitgliedsland jeweils die für das anstehende Thema zuständigen Minister. Zusammen mit dem Europaparlament kann der Rat Gesetze erlassen und ist damit Teil der EU-Legislative.
Für Gesundheitspolitik Die Gesundheitspolitik ist ein facettenreiches Gebiet, das weit über die in der Öffentlichkeit mit… ist der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) zuständig. Die zuständigen Minister oder deren Vertreter tagen mindestens viermal im Jahr. Zusätzlich gibt es informelle Ratstreffen. Generell sind zwei dieser Tagungen ausschließlich beschäftigungs- und sozialpolitischen Themen vorbehalten. An allen Tagungen nehmen auch die zuständigen Mitglieder der Europäischen Kommission teil.
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Vier Mal im Jahr kommen die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedsländer in Brüssel oder in einem Mitgliedsland zusammen. Sie geben die politische Richtung der EU vor und entscheiden über Themen, bei denen der Ministerrat keine Einigung erzielen konnte.
Zusätzlich trifft sich der Europäische Rat anlassbezogen zu Sondergipfeln. Der Europäische Rat hat einen ständigen Präsidenten, der kein nationales Amt ausüben darf. Derzeit hat der belgische Politiker Charles Michel das Präsidentenamt inne. An den Treffen nehmen auch die Präsidentin oder der Präsident der EU-Kommission und die Vertretung des Europaparlamentes teil.
Der Ratsvorsitz wird von den EU-Mitgliedstaaten nacheinander in einem Turnus von sechs Monaten wahrgenommen. Während dieser sechs Monate leitet das jeweilige Land die Sitzungen und Tagungen auf allen Ebenen des Rates und sucht Kompromisse bei strittigen Themen.
Die EU-Ratspräsidentschaft ist seit 2009 als sogenannter Dreiervorsitz organisiert, um mehr Kontinuität zu gewährleisten. Dazu arbeitet der jeweilige Vorsitz eng mit der Vorgänger- und der Nachfolgerpräsidentschaft zusammen. Das Trio formuliert langfristige Ziele und erarbeitet ein gemeinsames Programm für die Arbeit des Rates über 18 Monate. Auf dieser Grundlage stellt jedes der drei Länder sein eigenes Programm für sechs Monate auf. Die aktuelle Trio-Präsidentschaft besteht aus Spanien, Belgien und Ungarn. Belgien übergibt den Vorsitz Ende Juni an Ungarn.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das rechtsprechende Organ im politischen System der EU (Judikative). Der EuGH wacht über die Verträge und gewährleistet, das europäisches Recht einheitlich ausgelegt wird.
Mehr Infos: Gerichtshof der EU
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) überprüft die Rechtmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der EU-Institutionen. Er wacht darüber, dass die EU ihre Gelder nach den Regeln der Wirtschaftlichkeit für die vorgesehenen Zwecke verwendet.
Mehr Infos: Hüter der EU-Finanzen
Die Europäische Zentralbank (EZB) verwaltet den Euro und ist für die Gestaltung und Durchführung der Wirtschafts- und Währungspolitik in der EU zuständig. Ihr wichtigstes Ziel ist Preisstabilität, um das Wirtschaftswachstum und das Schaffen von Arbeitsplätzen zu unterstützen.
Mehr Infos: EZB
Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreterinnen und -vertreter der EU-Länder. Das 1994 geschaffene Gremium muss bei EU-Entscheidungen angehört werden, die die Kommunen und Regionen besonders betreffen, zum Beispiel bei Fragen des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts oder im Bereich von Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… , Bildung und Jugend, Kultur und Umwelt. Der Ausschuss hat 350 Mitglieder, die vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten für fünf Jahre gewählt werden. Die Mitgliedschaft ist an ein politisches (Wahl-)Mandat auf regionaler oder kommunaler Ebene gebunden.
Mehr Infos: Europäischer Ausschuss der Regionen
Im Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) sind Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften sowie Verbraucherorganisationen, Bauernverbände, Vertreter von kleinen und mittelgroßen Unternehmen und andere Interessengruppen aktiv. Der EWSA berät die EU-Gremien in sozialen und wirtschaftlichen Fragen und kann Vorschläge zu Gesetzesinitiativen einbringen. Der EWSA trifft sich jährlich zu neun Plenartagungen und beschließt etwa 150 Stellungnahmen. Die 350 Mitglieder werden von den EU-Staaten für fünf Jahre und auf drei Gruppen verteilt ernannt: Arbeitgeber (Gruppe I), Arbeitnehmer (Gruppe II) und „Verschiedene Interessen“ (Gruppe III).
Mehr Infos: Wirtschafts- und Sozialausschuss