Österreich: Föderale Strukturen
In Österreich teilen sich der Bund und die neun Bundesländer die Zuständigkeiten für die Verwaltung des nationalen Gesundheitssystems. Die Bundesregierung ist für die Regulierung der Sozialversicherungsträger und die meisten Aspekte der Gesundheitsversorgung zuständig. Die Länder planen und regeln die Krankenhausversorgung in ihrem Verantwortungsbereich.

So sind die Länder für die Durchführung, Organisation und Finanzierung der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung sowie für Krankenhausinvestitionen verantwortlich. Die Sozialversicherungsträger handeln mit den Leistungserbringern Kollektivverträge für die ambulante Versorgung, die Rehabilitation Die Weltgesundheitsorganisation versteht unter Rehabilitation alle Maßnahmen, die darauf abzielen,… und die Arzneimittelversorgung aus.
Zur Finanzierung des Gesundheitswesens tragen Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger zusammen bei. Die Sozialversicherungen tragen mit etwa 45 Prozent den größten Anteil der Gesundheitsausgaben Das Statistische Bundesamt erstellt im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eine… . Die direkten öffentlichen Ausgaben – vorwiegend Beiträge der Länder zur Finanzierung der stationären Versorgung – machen rund 30 Prozent aus.
Seit einer Reform im Jahr 2020 gibt es noch fünf Sozialversicherungsträger. Neun regionale Gebietskrankenkassen wurden zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengeführt. Sie versichert rund 82 Prozent der Bürger. Für Selbstständige, Landwirte, Beamte und Beschäftigte im Eisenbahnsektor gibt es zwei gesonderte Versicherungen. Alle Sozialversicherungen bieten im Großen und Ganzen die gleichen Leistungen. Unterschiede gibt es weiterhin zwischen den Versicherten der ÖGK und zwischen den Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… für bestimmte Berufe.
Kennzahlen
Bevölkerung (2023): | 9,105 Millionen |
Anteil Bevölkerung über 65 Jahre (2019): | 19,4 Prozent |
Geburtenrate (2022): | 1,41 |
Lebenserwartung Frauen (2023): | 85,2 Jahre |
Lebenserwartung Männer (2023): | 79,9 Jahre |
Gesundheitsausgaben insgesamt (2023): | 52,279 Milliarden Euro |
Pro-Kopf-Ausgaben Gesundheit (2021): | 4.663 Euro |
Anteil Gesundheitsausgaben BIP (2021): | 12 Prozent |
Krankenhausbetten je 100.000 Einwohner (2022): | 671,8 |
Ärzte je 10.000 Einwohner (2021): | 54 |
Pflegekräfte je 10.000 Einwohner (2021): | 106 |