Geschichte des Morbi-RSA in Deutschland
Die Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) im Jahr 2009 ist das Ergebnis einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Ausgleichsmechanismen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dabei wurde die Morbiditätsorientierung des Ausgleichs bereits von Anfang an mitgedacht. Die wichtigsten Stationen auf dem Weg zum Morbi-RSA:
Von der KVdR über den RSA bis hin zum Morbi-RSA
1977
Einführung der Krankenversicherung der Rentner In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind alle Personen pflichtversichert, die die… (KVdR) mit einem Ausgleich zwischen den Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… . Dieses KVdR-Ausgleichsverfahren hat die erhöhten Ausgaben für Rentner bei einzelnen Krankenkassen durch Zahlungen untereinander ausgeglichen. Dabei wurden den Krankenkassen immer die tatsächlich entstandenen Ausgaben für Rentner erstattet (sogenannter Ist-Kosten-Ausgleich).
1992
Gesundheitspolitischer Konsens von Lahnstein: Die Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP sowie die SPD-Opposition legen im Herbst 1992 mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) den Grundstein für mehr Wettbewerb in der GKV. Das Gesetz beinhaltet die Einführung der freien Kassenwahl und eines GKV-weiten Risikostrukturausgleichs (RSA) als Regelwerk im Kassenwettbewerb.
1994
Einführung des RSA. Alle Krankenkassen sollen durch diesen neuen Finanzausgleich gleiche Chancen im Wettbewerb haben. Risikoselektion Die Einführung des weithin unbeschränkten Krankenkassenwahlrechts durch das 1993 in Kraft getretene… zu Lasten von alten und kranken Menschen soll vermieden werden. Das Risiko wird in Form der Ausgleichsfaktoren Alter und Geschlecht der Versicherten, der Art des Krankengeldanspruchs sowie der gesonderten Berücksichtigung der versicherten Erwerbsminderungsrentner erfasst. Zugleich wird auch die unterschiedliche Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder sowie der Anzahl der beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen berücksichtigt. Die KVdR bleibt zunächst außen vor und funktioniert nach ihrem bisherigen System parallel weiter. Die sogenannte Risikostrukturausgleichs-Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… (RSA-V) regelt die konkrete Durchführung und wird später auch die rechtliche Grundlage für Disease-Management-Programme (DMP) Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke… .
1995
Der RSA wird auf die ganze GKV ausgeweitet, allerdings nach den Rechtskreisen Ost und West getrennt, und löst in der KVdR den ineffizienten Ist-Kosten-Ausgleich ab.
1996
Versicherte können ihre Krankenkasse frei wählen und werden nicht mehr automatisch aufgrund ihres Arbeitnehmerstatus beziehungsweise ihrer Berufsgruppe einer Krankenkasse zugewiesen. Dadurch entsteht zwischen den Kassen ein verstärkter Wettbewerb um sogenannte gute Risiken, also um Versicherte mit geringen Krankheitskosten Krankheiten verursachen direkte Kosten: sie umfassen alle Kosten, die für medizinische Leistungen… und möglichst hohen Einkommen.
1999
Das GKV-Finanzstärkungsgesetz schreibt die Einführung eines vollständig gesamtdeutschen RSA ab dem Jahr 2000 vor: Schrittweise wird die bislang bestehende Unterscheidung zwischen Ost und West in der GKV aufgelöst. Dies geschieht dadurch, dass nun alle Ausgaben und Einnahmen der GKV einheitlich für die Berechnungen im RSA berücksichtigt werden.
2002
Die RSA-Reform sieht die Einführung eines morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) bis Ende 2006 vor. Im Vorgriff darauf werden Versicherte mit chronischen Krankheiten im RSA gesondert berücksichtigt, wenn sie in ein akkreditiertes Disease-Management-Programm (DMP) eingeschrieben sind. Für besonders aufwändige Leistungsfälle wird ein GKV-weiter Risikopool eingerichtet.
2004
Ein Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums schlägt ein Klassifikationsverfahren für den Morbi-RSA vor. Die Ankoppelung der DMP und der Risikopool sollen wieder entfallen.
2005
Das Bundesverfassungsgericht weist eine Klage der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gegen den RSA ab. In der Begründung zur Entscheidung vom 18. Juli 2005 heißt es, der RSA diene dem sozialen Ausgleich. Ohne RSA sei der vom Gesetzgeber gewollte Kassenwettbewerb nicht gewährleistet. Auch das Gesetz zur RSA-Reform und der geplante Morbi-RSA seien mit der Verfassung vereinbar.
2006
Die Große Koalition verschiebt mit dem Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz die Einführung eines Morbi-RSA von 2007 auf 2009, den Startzeitpunkt des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds wurde durch das 2007 verabschiedete GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt.… . Vorgesehen ist, dass künftig 50 bis 80 Krankheiten im Risikostrukturausgleich berücksichtigt werden. Mit der 14. RSA-Änderungsverordnung erhalten die Krankenkassen die rechtliche Grundlage, um die für einen Morbi-RSA notwendigen Daten zu erfassen.
2007
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht die Einführung eines Gesundheitsfonds 2009 und die zeitgleiche Morbiditätsorientierung des RSA vor. Dazu soll ein Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesversicherungsamt eine Liste von 80 Krankheiten vorlegen, für die Morbiditätszuschläge gezahlt werden sollen.
2009
Der Gesundheitsfonds und der Morbi-RSA starten.
2011
Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesversicherungsamts kommt in seinem Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums über das erste Jahr Morbi-RSA zu dem Ergebnis, dass kein „Übermaß“ an Morbiditätsorientierung festgestellt werden kann. Im Gegenteil: Die Einführung des Morbi-RSA hat die Zielgenauigkeit des RSA deutlich verbessert. Der Beirat mahnt zugleich Korrekturen bei der Berechnung der Ausgaben für Versicherte an, die im Jahresverlauf versterben.
2013
Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entscheidet, dass der Fehler bei der Berechnung der Ausgaben für im Jahresverlauf verstorbene Versicherte korrigiert und das Ausgleichsverfahren des Bundesversicherungsamts ab 2013 umgestellt werden müssen.
2014
Das Bundessozialgericht bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des Morbi-RSA und weist damit rechtliche Bedenken einzelner Krankenkassen endgültig ab.
2015
Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) führt bei Zuweisungen für Krankengeld Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Krankengeld als Entgeltersatz. Es soll den… und Auslandsversicherte partielle Ist-Kosten- Ausgleiche ein, die ebenfalls ab 2015 umzusetzen sind. Diese Ist-Kosten-Ausgleiche gelten als Übergangslösung. Denn zeitgleich werden Gutachten in Auftrag gegeben, die bis Ende 2015 erste Vorschläge erarbeiten sollen, wie das Zuweisungsverfahren für Krankengeld und Auslandsversicherte sinnvoll weiterentwickelt werden kann.