Medizinprodukte
Für die Gesundheitsversorgung sind Medizinprodukte unverzichtbar. Da sie ihre Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper entfalten, ist die Sicherheit besonders wichtig. Medizinprodukte werden deshalb in Risikoklassen unterteilt und unterliegen Zulassungsvorgaben.
Definition von Medizinprodukten
Medizinprodukte sind Apparate, Instrumente, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Erzeugnisse sowie auch Software, die zur Diagnose, Verhütung, Behandlung, Überwachung und Linderung von Krankheiten eingesetzt werden. Das umfasst eine Bandbreite von der Mullbinde über Ultraschall- und Röntgengeräte bis hin zu Herzkathetern oder Apps für digitale Gesundheitsanwendungen Als App auf dem Smartphone oder in Form einer Webanwendung sind DiGAs dazu geeignet, Krankheiten… , sogenannte Digas.
Medizinprodukt ist nicht der Oberbegriff für alle in der Medizin verwendeten Produkte, definiert wird dies im Medizinproduktegesetz. Anders als Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… bedarf es keiner Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt… durch eine Behörde. Ein herstellendes Unternehmen darf sein Medizinprodukt in den Handel bringen, nachdem es eine Konformitätserklärung dafür abgegeben hat. Diese bestätigt, dass das Produkt die geltenden gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Sicherheit sowie die technische und medizinische Leistungsfähigkeit erfüllt. Erst dann erhält es die CE-Kennzeichnung.
Neue EU-Medizinprodukteverordnung seit 2021 gültig
Das EU-Recht ordnet Medizinprodukte in insgesamt vier Risikoklassen ein, je nachdem wie groß die Gefahr geschätzt wird, dass Menschen durch sie zu Schaden kommen können. Kriterien sind dabei Aktivität (mit oder ohne Strom), Verweildauer Als Verweildauer wird bei einer Krankenhausbehandlung die Zeitspanne zwischen dem Aufnahme- und dem… (kurz-/langfristig) sowie Invasivität (etwa ein Implantat) und Gebrauchsweise (Ein-/Mehrweg).
2017 hat das EU-Parlament nach mehrjähriger Diskussion eine neue EU-Medizinprodukteverordnung verabschiedet. Sie löst nach einer mehrjährigen Übergangsfrist seit Mai 2021 zwei EU-Richtlinien Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) konkretisiert in Richtlinien mit Bindungswirkung für… aus den 1990er-Jahren ab. Die neue Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… regelt einen europäischen Binnenmarkt mit rund 25.000 Herstellenden sowie mehr als 500.000 Arten von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika (IVD). Für IVD, das sind Medizinprodukte zur Laboruntersuchung von aus dem menschlichen Körper stammenden Proben, gilt eine gesonderte Verordnung mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Verordnung ist im Grundsatz geltendes Recht in allen EU-Staaten, kann aber in Teilen von den Mitgliedsländern ergänzt werden.
Mehr Transparenz und Patientensicherheit angestrebt
Ziel der Änderungen ist es, die Patientensicherheit und die Transparenz der Branche zu steigern. Die neuen Zulassungsregeln für Medizinprodukte sollen verhindern, dass sich Skandale wie die um minderwertige Brustimplantate oder zu schnell brechende Hüftgelenke wiederholen. Die Verordnung verpflichtet Hersteller von Hochrisiko-Medizinprodukten wie zum Beispiel Defibrillatoren erstmals zu aussagekräftigen klinischen Studien. Neben Sicherheit und Leistungsfähigkeit geht es dabei auch um den zweckdienlichen Nutzen. Wichtige Studienergebnisse müssen veröffentlicht werden.
Die Prüfung von Hochrisiko-Medizinprodukten verbleibt auch nach der neuen EU-Verordnung bei privatwirtschaftlichen Organisationen - sogenannten „Benannten Stellen“. Dazu gehören in Deutschland beispielsweis der TÜV und die Dekra. Sie können die Hersteller nun auch unangekündigt überprüfen und müssen sich jährlich selbst der Kontrolle durch nationale Behörden stellen. Geht es um neuartige Hochrisikoprodukte oder gibt es Hinweise auf Risiken, kann eine von der EU gebildete Expertengruppe an der Zulassung beteiligt werden. Dem Gremium bleiben aber nur 60 Tage Zeit für die Bewertung, und ihr Urteil ist nicht verbindlich.
In einer europaweiten Datenbank finden sich die Identifizierungsnummern von Medizinprodukten, um bei einer schadhaften Serie alle Betroffenen informieren zu können. Eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Herstellende von Medizinprodukten gibt es nicht. Die Unternehmen müssen lediglich „angemessene Rücklagen“ für den Fall von Haftungsansprüchen durch fehlerhafte Produkte bilden.
Verlängerte Fristen für Neuzertifizierung beschlossen
In einem Dringlichkeitsverfahren hat das Europäische Parlament die Fristen zur Rezertifizierung vorhandener Medizinprodukte verlängert. Demnach bleibt zur Ausstellung neuer Konformitätsbescheinigungen für Produkte mit höherem Risiko, wie zum Beispiel Herzschrittmacher, Zeit bis zum 31. Dezember 2027, und für Produkte mit mittlerem und geringerem Risiko, etwa Spritzen oder wiederverwendbare chirurgische Instrumente, bis Ende 2028. Für implantierbare Sonderanfertigungen der höchsten Risikoklasse III ist der 26. Mai 2026 Stichtag. Die längeren Fristen sollen helfen, Versorgungsengpässe zu vermeiden, da die Prüforganisationen, die sogenannten „Benannte Stellen“, nur schleppend vorankommen.