Hintergrund

Patientenrechte

Unter Patientenrechten werden die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern verstanden, die ihnen in einem Behandlungsverhältnis zustehen. Sie umfassen das Beachten persönlicher Behandlungswünsche bei Ärzten und Therapeuten, die Möglichkeit der Einsicht in die Behandlungsdokumentation sowie Fehlertransparenz bei Behandlungen.

Foto: Ein Patient mit Kanülen an der rechten Hand füllt ein Formular aus. Das Formular ist auf ein Klemmbrett gespannt.

Patientenrechtegesetz

Zu den Patientenrechten gehören alle Regelungen, die dem Schutz, der Autonomie, der Versorgung und der Beteiligung von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… dienen. Dazu zählt unter anderem das Recht auf Aufklärung, Einsicht in die Krankenunterlagen und Schadenersatz im Fall eines Behandlungsfehlers oder das Recht auf eine qualitativ hohe und sichere Versorgung.

Seit Februar 2013 gilt das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“, kurz Patientenrechtegesetz. Damit wurden die zuvor größtenteils nur durch Richterrecht geregelten Rechte von Patientinnen und Patienten um einen eigenen Abschnitt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergänzt, der Regelungen über den medizinischen Behandlungsvertrag und die Rechte und Pflichten im Rahmen der Behandlung enthält. 

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten die Regelungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Behandlungs- und Arzthaftungsrechts sowie der gesetzlichen Krankenversicherung ein Mehr an Rechtssicherheit, Orientierung und Gleichgewicht schaffen und so insgesamt die Situation der Patientinnen und Patienten in Deutschland verbessern. Über Regelungen zum Behandlungsvertrag hinaus sind im Patientenrechtegesetz Vorgaben für die Qualitätssicherung a) Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Vertragsärzte, Krankenhäuser und… in Krankenhäusern und für die Bearbeitung von Leistungsanträgen durch die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… enthalten. Unter anderem hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Aufbau von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen neu geregelt und dazu Mindeststandards festlegt. Die Qualitätsmanagement-Richtlinien Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) konkretisiert in Richtlinien mit Bindungswirkung für…  in der vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen sowie stationären Versorgung beinhalten als Mindeststandards eine Risikoanalyse, -bewertung, -bewältigung und -überwachung sowie Schulungen der Beteiligten. Fehlermeldesysteme müssen für Mitarbeiter in Praxen und Kliniken niederschwellig zugänglich sind und Meldungen freiwillig, anonym und sanktionsfrei ermöglichen. 

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