Definition von Pflegebedürftigkeit
Als pflegebedürftig gelten Versicherte, die mindestens sechs Monate lang in erheblichem Maße Unterstützung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens brauchen. Maßgeblich für den Umfang der Leistungen ist der individuelle Grad der Selbstständigkeit.
Begutachtung setzt bei Fähigkeiten an
Das auf dem Pflegebedürftigkeitsbegriff aufbauende Begutachtungsinstrument setzt sbei den verbliebenen Fähigkeiten der Betroffenen an. Es ermittelt neben der körperlichen auch die mentale Verfassung. Vor der Reform war die täglich benötigte Zeit für die Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… ausschlaggebend. An die Stelle von drei Pflegestufen Bis 2016 galten in der Pflegeversicherung drei Pflegestufen Pflegestufe I: erhebliche… (plus Pflegestufe 0 für Demenzkranke) sind fünf Pflegegrade getreten.
Bei der Begutachtung beurteilt der Medizinische Dienst die individuellen Kompetenzen in sechs Lebensbereichen, die unterschiedlich stark gewichtet werden. So wird etwa bewertet, wie selbstständig sich jemand fortbewegen kann (Mobilität), welche kognitiven, sozialen und kommunikativen Fähigkeiten vorhanden sind, wie es um Verhaltensweisen oder psychische Problemlagen steht, wie selbstständig sich der oder die Betroffene versorgen kann, ob die Herausforderungen einer vorhandenen Erkrankung eigenständig gemeistert werden und wie es um Alltagsgestaltung und soziale Kontakte steht. Die Bewertung von Pflegebedürftigkeit Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 27. November 2015 wurde der Begriff der… wird mit diesem Pflegebedürftigkeitsbegriff auf den Einzelfall zugeschnitten.
Was ist der Pflegebedürftigkeitsbegriff?
Bei der Einstufung von Pflegebedürftigen wird eine umfassende Definition von Pflegebedürftigkeit zugrunde gelegt. Dafür gibt es fünf ausdifferenzierte Pflegegrade. Mit diesem System lässt sich auch planen, welche Art von Unterstützung ein pflegebedürftiger Mensch braucht. Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientierte sich damals vor allem an den körperlichen Einschränkungen des Betroffenen sowie am Zeitaufwand, der für die Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität aufzubringen war. Die Hilfen für Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen, die ein hohes Maß an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung umfassen, wurden dabei nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Ermittlung des Umfangs der Pflegebedürftigkeit orientiert sich an den noch vorhandenen Fähigkeiten des Menschen. Erfasst wird der Grad der Selbstständigkeit bei Aktivitäten in insgesamt sechs pflegerelevanten Bereichen. So werden etwa die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte unter die Lupe genommen.
Körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen werden gleichermaßen in die Beurteilung von Pflegebedürftigkeit einbezogen. Das Verfahren berücksichtigt somit auch den speziellen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen.
Mit dem Begutachtungsinstrument NBA wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen zum Zweck der Einstufung in einen Pflegegrad Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) sind zum 1. Januar 2017 in der Pflegeversicherung die… dargestellt. Es wird also erfasst, was die jeweilige Person noch kann. Die SIS liefert darüberhinausgehende Informationen in Bezug auf individuelle, kontextabhängige Pflegebedarfe zur Konkretisierung des pflegerischen Auftrages. Beide Instrumente sind eine wichtige Grundlage zur Ausgestaltung der Pflege- und Versorgungsplanung und ergänzen sich gegenseitig. Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit können die Gutachterin oder der Gutachter auf die Pflegedokumentation Die zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen, den kommunalen Spitzenverbänden und den… als zusätzliche Informationsquelle zugreifen.