Hintergrund

Impfungen schützen vor schweren Erkrankungen

Impfungen gehören zur sogenannten Primärprävention, auf die gesetzlich Versicherte einen Anspruch haben. Impfungen verhindern zahlreiche Infektionskrankheiten, die einen schweren Verlauf nehmen oder sogar zum Tod führen können.

STIKO-Empfehlungen für Impfungen

Für Säuglinge, Kinder und Jugendliche empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut Schutzimpfungen nach einem festgelegten Impfkalender. Auch Erwachsene sollten sich regelmäßig impfen lassen, um den erworbenen Schutz aufzufrischen oder fehlende Impfungen Aufgrund des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sind Leistungen für bestimmte Schutzimpfungen seit dem… nachzuholen. Ab dem Alter von 60 Jahren empfiehlt die STIKO für Senioren zusätzliche Impfungen.

Welche Impfungen die Versicherten auf Kosten der GKV in Anspruch nehmen können, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest. Um die Impfungen gewährleisten zu können, müssen die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… und ihre Verbände Verträge mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, geeigneten Ärzten oder Ärztegemeinschaften oder mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst abschließen. Außerdem können die Krankenkassen oder ihre Verbände Verträge mit einzelnen Pharmaherstellern über die Versorgung mit Impfstoffen abschließen und entsprechende Rabatte vereinbaren.

Empfohlene Schutzimpfungen

Ob Grundimmunisierung, Standard- und Auffrischungsimpfungen oder Nachholimpfungen – die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle wichtigen Schutzimpfungen:

Die Impfungen erfolgen in Abhängigkeit vom Impfstoff zwei beziehungsweise drei Mal im Abstand von mindestens vier Wochen:

  • Rotaviren

Es gibt einen Kombinationsimpfstoff gegen sechs Erkrankungen. Das heißt, mit nur einer Spritze wird der Säugling gegen sechs Krankheiten geimpft. Die Impfungen erfolgen zwei Mal im Abstand von acht Wochen. Bei Frühgeborenen gibt es eine zusätzliche Impfung mit drei Monaten. Geimpft wird gegen:

  • Diphtherie,
  • Pertussis (Keuchhusten),
  • Tetanus (Wundstarrkrampf),
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung),
  • Haemophilus influenzae Typ b,
  • Hepatitis B (Gelbsucht).

Zusätzlich ist die Impfung zeitgleich an einer anderen Körperstelle gegen Pneumokokken empfohlen.

Jetzt ist die dritte Impfung – beziehungsweise bei Frühgeborenen vierte Impfung – gegen die oben genannten sechs Krankheiten fällig. Zusätzlich gibt es die erste Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff gegen die folgenden drei Infektionskrankheiten:

  • Masern,
  • Mumps,
  • Röteln.

Außerdem wird gegen Windpocken geimpft.

  • Meningokokken Typ C
  • Zweite Impfung gegen
    • Masern,
    • Mumps,
    • Röteln
    • und Windpocken.
  • Grundimmunisierung gegen
    • Tetanus (Wundstarrkrampf),
    • Diphtherie,
    • Pertussis (Keuchhusten),
    • Poliomyelitis (Kinderlähmung),
    • Haemophilus influenzae Typ b,
    • Hepatitis B
    • und Pneumokokken bisher nicht geimpfter Kinder beziehungsweise Komplettierung des Impfschutzes.
  • Grundimmunisierung gegen
    • Tetanus (Wundstarrkrampf),
    • Diphtherie,
    • Pertussis (Keuchhusten),
    • Poliomyelitis (Kinderlähmung),
    • Haemophilus influenzae Typ b,
    • Hepatitis B,
    • Masern,
    • Mumps,
    • Röteln,
    • Windpocken bei bisher nicht geimpften Kindern beziehungsweise Komplettierung des Impfschutzes.
  • Auffrischimpfung gegen
    • Tetanus (Wundstarrkrampf),
    • Diphtherie,
    • Pertussis (Keuchhusten).
  • Grundimmunisierung gegen
    • Poliomyelitis (Kinderlähmung),
    • Hepatitis B,
    • Meningokokken Typ C,
    • Masern,
    • Mumps,
    • Röteln,
    • Windpocken bei bisher nicht geimpften Kindern beziehungsweise Komplettierung des Impfschutzes.
  • Auffrischimpfung gegen
    • Diphtherie,
    • Pertussis (Keuchhusten),
    • Tetanus (Wundstarrkrampf)
    • und Poliomyelitis (Kinderlähmung).
  • Grundimmunisierung gegen
    • Hepatitis B,
    • Meningokokken Typ C,
    • Masern,
    • Mumps,
    • Röteln,
    • Windpocken bei bisher nicht geimpften Jugendlichen beziehungsweise Komplettierung des Impfschutzes.

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für Jungen und Mädchen im Alter zwischen neun und 14 Jahren. Damit soll das Risiko einer Krebserkrankung durch HPV-assoziierte Tumore reduziert werden, wie zum Beispiel Gebärmutterhalskrebs sowie Penis-, Anal- und Kopf-Halstumore als auch Genitalwarzen. Es sind zwei Impfdosen im Abstand von mindestens fünf Monaten erforderlich. Wird die Impfung ab einem Alter von über 15 Jahren nachgeholt oder wird der Impfabstand unterschritten, sind drei Impfungen erforderlich. Spätestens bis zum Alter von 17 Jahren sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden. HPV-Impfungen schützen gezielt vor der Infektion mit in den Impfstoffen enthaltenen HPV-Typen.  

  • Jeweils zehn Jahre nach der letzten Impfung Auffrischimpfungen gegen
    • Tetanus (Wundstarrkrampf)
    • und Diphtherie,
  • einmalige Auffrischung gegen Pertussis (Keuchhusten).
  • Einmalig für alle nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus, ohne oder mit nur einer Impfung in der Kindheit Impfung gegen Masern, vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff.
  • Alle Personen ab 18 Jahren sollen über drei Antigenkontakte mit SARS-CoV-2 für eine Basisimmunität verfügen. Empfohlen sind dafür 3 Impfungen. Zwischen der 1. und 2. Impfung sollte ein Mindestabstand von drei Wochen liegen, (entsprechend der Fachinformation des jeweils verwendeten Impfstoffs) und zwischen der 2. und 3. Impfstoffdosis ein Mindestabstand von sechs Monaten. Eine der drei Impfungen kann auch durch eine durchgemachte Infektion ersetzt werden, wenn diese mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten zur letzten Impfung erfolgt ist. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Grundimmunisierung frühestens drei Monate später vervollständigt werden. 
  • Jährlich gegen Influenza (Grippe)
  • Einmalige Impfung gegen Pneumokokken. Auffrischungen nur für bestimmte Risikogruppen.
  • Zweimalige Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten.
  • Auffrischimpfung COVID-19

Indikationsimpfungen

Sie gelten für Risikogruppen, bei denen das Risiko für eine Infektion, Erkrankung oder Komplikation besonders hoch ist oder weil sie Dritte besonders schützen müssen, zum Beispiel Pflegebedürftige, die sie betreuen. Diese Impfungen gelten auch aufgrund eines erhöhten beruf­lichen beziehungsweise arbeitsbedingten Risikos.

Neben den oben genannten Standardimpfungen können spezielle Impfungen für Risikogruppen sinnvoll sein. Das kann zum Beispiel eine Impfung gegen Hepatitis B sein bei Personen in medizinischen Berufen und bei Personen, die besonders gefährdet sind, einen schweren Verlauf zu erleiden, wie zum Beispiel Dialysepatienten oder Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Für Personen, die in FSME-Risikogebieten zeckenexponiert sind, kann eine Impfung sinnvoll sein. Die Risikogebiete werden jährlich in den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für… ) aktualisiert.

Zudem empfiehlt die STIKO, dass sich Schwangere gegen Keuchhusten impfen lassen. Ebenso ist es engen Haushaltskontaktpersonen eines Neugeborenen, wie zum Beispiel Eltern, Geschwistern, Freunden, Großeltern, Tagesmüttern und Babysittern, empfohlen, sich alle zehn Jahre gegen Keuchhusten impfen zu lassen. Studien zufolge erkranken Säuglinge von Müttern, die in ihrer Schwangerschaft eine Pertussis-Impfung erhalten hatten, deutlich seltener an Keuchhusten als Säuglinge von Müttern, die keine Impfung während der Schwangerschaft erhalten haben.

Wer die Kosten für die Impfungen in diesen Fällen übernimmt (zum Beispiel der Arbeitgeber für Personen in medizinischen Berufen bei Hepatitis), muss individuell geprüft werden. Vor einer solchen Impfung sollten sich Betroffene zunächst beraten lassen, ob die Impfung sinnvoll ist und wer die Kosten übernimmt.

Eine Auffrischung der COVID-19-Impfung sollen erhalten:

  • Personen ab 60 Jahren
  • ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht,
  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten- oder Pflegebedürftigen
  • sowie Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann.

Diese Auffrischimpfungen erfolgen in der Regel im Mindestabstand von zwölf Monaten zur letzten Antigenkontakt – also eine Impfung oder Infektion. Liegt dies mindestens zwölf Monate zurück, sollte die Impfung im Herbst aufgefrischt werden.

Reiseimpfungen

Je nach Reiseziel gelten Impfvorschriften für die Einreise. Oder das Risiko einer Infektion ist so hoch, dass Reisenden dringend empfohlen wird, sich rechtzeitig impfen zu lassen. Zudem kann je nach Reiseziel eine medikamentöse Malaria-Prophylaxe notwendig sein. Impfstoffe gegen Malaria sind in Europa bisher nicht zugelassen Versicherte sollten sich rechtzeitig, je nach Reiseziel auch schon bis zu einem halben Jahr vor Reiseantritt, von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… über eventuell sinnvolle Impfungen beraten lassen. Informationen über die aktuelle Weltseuchenlage und die damit verbundenen empfohlenen Impfungen für ein bestimmtes Reiseland haben beispielsweise die Tropeninstitute. Aber auch die entsprechenden Konsulate, diplomatischen Vertretungen und das Auswärtige Amt geben Auskunft über erforderliche oder empfohlene Impfungen bei Auslandsreisen. Reiseimpfungen aufgrund touristischer Reisen, gehören nicht zu den gesetzlichen festgeschriebenen Leistungen der Kassen.