Hintergrund

Impfungen schützen vor schweren Erkrankungen

Impfungen gehören zur sogenannten Primärprävention, auf die gesetzlich Versicherte einen Anspruch haben. Impfungen verhindern zahlreiche Infektionskrankheiten, die einen schweren Verlauf nehmen oder sogar zum Tod führen können.

STIKO-Empfehlungen für Impfungen

Für Säuglinge, Kinder und Jugendliche empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für… Schutzimpfungen nach einem festgelegten Impfkalender. Auch Erwachsene sollten sich regelmäßig impfen lassen, um den erworbenen Schutz aufzufrischen oder fehlende Impfungen nachzuholen. Ab dem Alter von 60 Jahren empfiehlt die STIKO für Senioren zusätzliche Impfungen Aufgrund des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sind Leistungen für bestimmte Schutzimpfungen seit dem… .

Welche Impfungen die Versicherten auf Kosten der GKV in Anspruch nehmen können, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest. Um die Impfungen gewährleisten zu können, müssen die Krankenkassen und ihre Verbände Verträge mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, geeigneten Ärzten und Ärztinnen oder Ärztegemeinschaften oder mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst abschließen. Außerdem können die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… oder ihre Verbände Verträge mit einzelnen Pharmaherstellern über die Versorgung mit Impfstoffen abschließen und entsprechende Rabatte vereinbaren.

Empfohlene Schutzimpfungen

Ob Grundimmunisierung, Standard- und Auffrischungsimpfungen oder Nachholimpfungen – die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle wichtigen Schutzimpfungen:

Neugeborene, die während der RSV-Saison, die meist zwischen Oktober und März ist, geboren werden, sollen möglichst zeitnah nach der Geburt geimpft werden – am besten bei der Entlassung nach Hause oder bei der U2-Untersuchung zwischen dem dritten und dem zehnten 10. Lebenstag. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen im Herbst und damit vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison geimpft werden.

Die Impfungen erfolgen in Abhängigkeit vom Impfstoff zwei beziehungsweise drei Mal im Abstand von mindestens vier Wochen:

  • Rotaviren

Es gibt einen Kombinationsimpfstoff gegen sechs Erkrankungen. Das heißt, mit nur einer Spritze wird der Säugling gegen sechs Krankheiten geimpft. Die Impfungen erfolgen zwei Mal im Abstand von acht Wochen. Bei Frühgeborenen gibt es eine zusätzliche Impfung mit drei Monaten. Geimpft wird gegen:

  • Diphtherie,
  • Pertussis (Keuchhusten),
  • Tetanus (Wundstarrkrampf),
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung),
  • Haemophilus influenzae Typ b,
  • Hepatitis B (Gelbsucht),

Hinzu kommt eine Impfung gegen Meningokokken B im Alter von zwei, vier und 12 Monaten (2+1 Schema). Zusätzlich ist die Impfung zeitgleich an einer anderen Körperstelle gegen Pneumokokken empfohlen.

Jetzt ist die dritte Impfung – beziehungsweise bei Frühgeborenen vierte Impfung – gegen die oben genannten sechs Krankheiten fällig. Zusätzlich gibt es die erste Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff gegen die folgenden drei Infektionskrankheiten:

  • Masern,
  • Mumps,
  • Röteln.

Außerdem wird gegen Windpocken geimpft sowie die dritte Impfung gegen Meningokokken B verabreicht. Nachholimpfungen sollen spätestens bis zum fünften Geburtstag erfolgen.

  • Meningokokken Typ C
  • Zweite Impfung gegen
    • Masern,
    • Mumps,
    • Röteln
    • und Windpocken.
  • Grundimmunisierung gegen
    • Tetanus (Wundstarrkrampf),
    • Diphtherie,
    • Pertussis (Keuchhusten),
    • Poliomyelitis (Kinderlähmung),
    • Haemophilus influenzae Typ b,
    • Hepatitis B
    • und Pneumokokken bisher nicht geimpfter Kinder beziehungsweise Komplettierung des Impfschutzes.

Sollten Kinder im Alter von 12 bis 23 Monaten noch nicht gegen Meningokokken B geimpft sein, wird die Impfung wie folgt empfohlen (2+1 Schema): Impfung eins und zwei mit einem Abstand von zwei Monaten und die dritte Impfung mit einem Abstand von 12 bis 23 Monaten.

  • Grundimmunisierung gegen
    • Tetanus (Wundstarrkrampf),
    • Diphtherie,
    • Pertussis (Keuchhusten),
    • Poliomyelitis (Kinderlähmung),
    • Haemophilus influenzae Typ b,
    • Hepatitis B,
    • Masern,
    • Mumps,
    • Röteln,
    • Windpocken bei bisher nicht geimpften Kindern beziehungsweise Komplettierung des Impfschutzes.

Sollten Kinder im Alter ab dem Alter von zwei Jahren beziehungsweise über 24 Monaten, noch nicht gegen Meningokokken B geimpft sein, werden zwei Impfungen mit einem Mindestabstand von einem Monat empfohlen.

  • Auffrischimpfung gegen
    • Tetanus (Wundstarrkrampf),
    • Diphtherie,
    • Pertussis (Keuchhusten).
  • Grundimmunisierung gegen
    • Poliomyelitis (Kinderlähmung),
    • Hepatitis B,
    • Meningokokken Typ C,
    • Masern,
    • Mumps,
    • Röteln,
    • Windpocken bei bisher nicht geimpften Kindern beziehungsweise Komplettierung des Impfschutzes.
  • Auffrischimpfung gegen
    • Diphtherie,
    • Pertussis (Keuchhusten),
    • Tetanus (Wundstarrkrampf)
    • und Poliomyelitis (Kinderlähmung).
  • Grundimmunisierung gegen
    • Hepatitis B,
    • Meningokokken Typ C,
    • Masern,
    • Mumps,
    • Röteln,
    • Windpocken bei bisher nicht geimpften Jugendlichen beziehungsweise Komplettierung des Impfschutzes.

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für Jungen und Mädchen im Alter zwischen neun und 14 Jahren. Damit soll das Risiko einer Krebserkrankung durch HPV-assoziierte Tumore reduziert werden, wie zum Beispiel Gebärmutterhalskrebs sowie Penis-, Anal- und Kopf-Halstumore als auch Genitalwarzen. Es sind zwei Impfdosen im Abstand von mindestens fünf Monaten erforderlich. Wird die Impfung ab einem Alter von über 15 Jahren nachgeholt oder wird der Impfabstand unterschritten, sind drei Impfungen erforderlich. Spätestens bis zum Alter von 17 Jahren sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden. HPV-Impfungen schützen gezielt vor der Infektion mit in den Impfstoffen enthaltenen HPV-Typen.

  • Jeweils zehn Jahre nach der letzten Impfung Auffrischimpfungen gegen
    • Tetanus (Wundstarrkrampf)
    • und Diphtherie,
  • einmalige Auffrischung gegen Pertussis (Keuchhusten).
  • Einmalig für alle nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus, ohne oder mit nur einer Impfung in der Kindheit Impfung gegen Masern, vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff.
  • Alle Personen ab 18 Jahren sollen über drei Antigenkontakte mit SARS-CoV-2 für eine Basisimmunität verfügen. Empfohlen sind dafür 3 Impfungen. Zwischen der 1. und 2. Impfung sollte ein Mindestabstand von drei Wochen liegen, (entsprechend der Fachinformation des jeweils verwendeten Impfstoffs) und zwischen der 2. und 3. Impfstoffdosis ein Mindestabstand von sechs Monaten. Eine der drei Impfungen kann auch durch eine durchgemachte Infektion ersetzt werden, wenn diese mit einem Abstand von mindestens drei Monaten zur letzten Impfung erfolgt ist. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Grundimmunisierung frühestens drei Monate später vervollständigt werden.
  • Jährlich im Herbst gegen Influenza (Grippe)
  • Einmalige Impfung gegen Pneumokokken. Auffrischungen nur für bestimmte Risikogruppen
  • Zweimalige Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten
  • Jährlich im Herbst gegen Covid-19

Eine einmalige RSV-Impfung im Spätsommer beziehungsweise Herbst. Die Impfung kann zeitgleich mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden.

Indikationsimpfungen

Sie gelten für Risikogruppen, bei denen das Risiko für eine Infektion, Erkrankung oder Komplikation besonders hoch ist oder weil sie Dritte besonders schützen müssen, zum Beispiel Pflegebedürftige, die sie betreuen. Diese Impfungen gelten auch aufgrund eines erhöhten beruf­lichen beziehungsweise arbeitsbedingten Risikos.

Neben den oben genannten Standardimpfungen können spezielle Impfungen für Risikogruppen sinnvoll sein. Das kann zum Beispiel eine Impfung gegen Hepatitis B sein bei Personen in medizinischen Berufen und bei Personen, die besonders gefährdet sind, einen schweren Verlauf zu erleiden, wie zum Beispiel Dialysepatienten oder Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Für Personen, die in FSME-Risikogebieten zeckenexponiert sind, kann eine Impfung sinnvoll sein. Die Risikogebiete werden jährlich in den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) aktualisiert.

Für Menschen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit einer schweren Grunderkrankung sowie für Personen, die in einer Einrichtung der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… leben und somit ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf haben, wird die einmalige RSV-Impfung im Spätsommer beziehungsweise Herbst als Indikationsimpfung empfohlen.
 

Zudem empfiehlt die STIKO, dass sich Schwangere gegen Keuchhusten impfen lassen. Ebenso ist es engen Haushaltskontaktpersonen eines Neugeborenen, wie zum Beispiel Eltern, Geschwistern, Freunden, Großeltern, Tagesmüttern und Babysittern, empfohlen, sich alle zehn Jahre gegen Keuchhusten impfen zu lassen. Studien zufolge erkranken Säuglinge von Müttern, die in ihrer Schwangerschaft eine Pertussis-Impfung erhalten hatten, deutlich seltener an Keuchhusten als Säuglinge von Müttern, die keine Impfung während der Schwangerschaft erhalten haben.

Wer die Kosten für die Impfungen in diesen Fällen übernimmt (zum Beispiel der Arbeitgeber für Personen in medizinischen Berufen bei Hepatitis), muss individuell geprüft werden. Vor einer solchen Impfung sollten sich Betroffene zunächst beraten lassen, ob die Impfung sinnvoll ist und wer die Kosten übernimmt.

Eine Auffrischung der COVID-19-Impfung sollen erhalten:

  • ab dem Alter von sechs Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht,
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann.
  • Menschen, die in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen arbeiten, mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden
  • Bewohnende von Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Diese Auffrischimpfungen erfolgen in der Regel im Mindestabstand von zwölf Monaten zur letzten Antigenkontakt – also eine Impfung oder Infektion. Liegt dies mindestens zwölf Monate zurück, sollte die Impfung im Herbst aufgefrischt werden.

Reiseimpfungen

Je nach Reiseziel gelten Impfvorschriften für die Einreise. Oder das Risiko einer Infektion ist so hoch, dass Reisenden dringend empfohlen wird, sich rechtzeitig impfen zu lassen. Zudem kann je nach Reiseziel eine medikamentöse Malaria-Prophylaxe notwendig sein. Impfstoffe gegen Malaria sind in Europa bisher nicht zugelassen Versicherte sollten sich rechtzeitig, je nach Reiseziel auch schon bis zu einem halben Jahr vor Reiseantritt, von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt über eventuell sinnvolle Impfungen beraten lassen. Informationen über die aktuelle Weltseuchenlage und die damit verbundenen empfohlenen Impfungen für ein bestimmtes Reiseland haben beispielsweise die Tropeninstitute. Aber auch die entsprechenden Konsulate, diplomatischen Vertretungen und das Auswärtige Amt geben Auskunft über erforderliche oder empfohlene Impfungen bei Auslandsreisen. Reiseimpfungen aufgrund touristischer Reisen, gehören nicht zu den gesetzlichen festgeschriebenen Leistungen der Kassen.