Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung werden Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst. Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit und regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen zur Verfügung gestellt. Es können nur die Kosten aus den zur Verfügung gestellten Fördermitteln bestritten werden, die gemäß aktuellem „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ (A.8.2) auch förderfähig sind. Danach handelt es sich um folgende Ausgaben:
- Miet- und Nebenkosten (mit Ausnahme anteiliger Raum- und Mietkosten von Privaträumen),
- Büroausstattung/-sachkosten (z. B. Büromöbel, PC, Notebook, Beamer, Stan-dard-Softwareprogramme, Antivirenschutz-Programme, Drucker/-zubehör, Sachkosten zur Umsetzung von Datenschutzbestimmungen, Porto, Telefon),
- Gebühren für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung (bezogen auf den Anteil der selbsthilfebezogenen Tätigkeit),
- Kontoführungsgebühren und Nebenkosten des Geldverkehrs,
- Rechtsberatungskosten,
- Eintragung Vereinsregister,
- Satzungsänderungen,
- Auflösung bzw. Fusion des Vereins,
- Klärung von Datenschutzanforderungen,
- Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche, Veranstalterhaftpflicht, Mietsachschäden-, Inventar- und Elektronikversicherung,
- Regelmäßige Ausgaben für digitale Angebote und Anwendungen
- Hardware (Webcam, Headset),
- Software und Lizenzen für Videokonferenzsysteme,
- Unterhalt/Betriebskosten, Relaunches, Updates),
- Regelmäßige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (z. B. für Mitgliederzeitschriften, Newsletter, Flyer, Internetauftritte, Social Media-Auftritte, regelmäßige Videos oder Podcasts) einschließlich Aufwendungen zur Sicherstellung von Barrierefreiheit, Aufwendungen zu deren Verteilung,
- Regelmäßige Schulungen oder Fort- und Weiterbildungen, die auf die Befähigung zur eigenen Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen, einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten,
- Ausgaben für das Wissensmanagement (z. B. für indikationsspezifische Fachliteratur, Bücher, digitale Schulungstools),
- Tagungs-, Kongress- und Messebesuche,
- Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen ein-schließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten,
- Mitgliedsbeiträge für Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie für Fachverbände (bezogen auf den Anteil der selbsthilfebezogenen Tätigkeit),
- Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote (z.B. für Kongresse, Patientinnen/Patiententage, Jahrestreffen, Angehörigentreffen, Schulungen für ehrenamtlich Tätige), die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Antragstellenden haben. Hierzu zählen auch Aufwendungen zur Herstellung von Barrierefreiheit (z. B. für Gebärden- und Schriftdolmetschen),
- Personalausgaben (Anträge, die ausschließlich auf Personalstellenförderung lauten, können nicht berücksichtigt werden).
Hinweis: Vorhaben und Maßnahmen gelten als „regelmäßig wiederkehrend“, wenn sich zwar das Thema einer Maßnahme ändert, das Format aber das gleiche bleibt. Darüber hinausgehende einmalige, innovative, themenspezifische Vorhaben sind weiterhin über die Projektförderung zu beantragen. Nach Auslaufen eines Projekts besteht aber kein Anspruch auf tatsächliche Übernahme und Finanzierung durch die Pauschalförderung.
Seit dem Förderjahr 2021 besteht die Möglichkeit, die digitale Beantragung für pauschale Selbsthilfefördermittel auf der Bundesebene durchzuführen. Selbsthilfeorganisationen auf der Bundesebene können bis zum Ende eines Jahres online ihre Anträge für das kommende Jahr stellen. Parallel dazu bleibt es aber weiterhin möglich, die Antragsunterlagen unter anderem auf unserer Seite herunterzuladen und den Antrag samt Anlagen dann beim vdek einzureichen.
Die vollständigen Unterlagen für eine Förderung 2024 können mit Frist 31. Dezember 2023 an folgende Adresse gesendet werden:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
c/o vdek
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen
Tel.: (030) 269 31-19 20
Servicezeiten: Montag bis Mittwoch von 10 -12 Uhr
E-Mail: selbsthilfe(at)vdek.com