Hintergrund

Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Die krankenkassenindividuelle Förderung ist der zweite Strang der Selbsthilfeförderung. Krankenkassen/-verbände können über diesen Förderweg individuell gesundheitsbezogene Projekte außerhalb der regelmäßigen Selbsthilfetätigkeit unterstützen. Selbsthilfeorganisationen können auf Bundes-, Landes- und Ortsebene in der Regel mindestens einmal im Jahr Fördermittel für bestimmte gesundheitsbezogene Projekte beantragen.

Für die krankenkassenindividuelle Projektförderung können seitens der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… /-verbände 30 Prozent ihrer Fördermittel genutzt werden. Antragsfrist für die Bundesebene ist jeweils der 31. Dezember des Fördervorjahres. Auf den Landesebenen kann die Frist variieren. Daher ist es ratsam, sich bei der jeweiligen Landes-AOK zu informieren.

Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart…  unterstützt im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen.

Allgemeine Kriterien für die Projektförderung gem. Leitfaden Selbsthilfeförderung:

  • komplex und vielschichtig --> praxisnah und lösungsorientiert, sowie eine vielschichtige Betrachtungsweise
  • indikationsspezifische Ansätze und Beispiele guter Praxis von Selbsthilfeaktivitäten zu entwickeln und im Nachgang in der Fläche umzusetzen. Möglichst nachhaltige Projekte, die langfristige messbare Erfolge erzielen. so wirtschaftlich wie möglich umzusetzen
  • Projektthemen können auch vereins-/organisationsübergreifend ausgerichtet sein (zum Beispiel Kooperationsprojekt mehrerer Selbsthilfeorganisationen).
  • Die Krankenkassen/-verbände entscheiden im Rahmen ihres Ermessensspielraums krankenkassenindividuell über die Unterstützung der beantragten Projekte.

Vorhaben, die im Rahmen der Projektförderung gefördert und für deren Umsetzung personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen sowie gegebenenfalls die Inanspruchnahme weiterer Dienstleitungen benötigt werden, die über die reguläre Verbandsarbeit und das Angebot der Organisation hinausgehen, sollen

  • der Weiterentwicklung der gesundheitlichen Selbsthilfe dienen
  • erstmalig oder einmalig bzw. nicht regelmäßig stattfinden
  • zeitlich befristet sein: Laufzeitbeginn/-ende (können gegebenenfalls auch mehr-/überjährig sein)
  • neue Bedarfe entdecken, innovative Themen entwickeln oder innovativen Charakter haben
  • die Möglichkeit der Konzeptentwicklung, Erprobung neuer Modelle/Formen der Selbsthilfe(-arbeit) bieten
  • nach Projektende nachhaltige neue Strukturen, Formate oder Produkte geschaffen haben, die ohne Projektfördermittel der Krankenkassen im Sinne einer Verstetigung weitergeführt werden.

Beispiele für förderfähige Projekte:

  • PR/Öffentlichkeitsarbeit:
    Konzeptionelle Vorbereitung, Entwicklung und Durchführung von Kampagnen,
    Erstellung von Broschüren zu einem neuen Thema,
    Entwicklung neuer Formate (zum Beispiel Erklär-Videos, Podcasts und ähnliches),
  • Digitalisierung:
    Aufbau eines neuen Internetauftritts

Was unterstützt der AOK-Bundesverband im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung?

Dem AOK-Bundesverband ist die Arbeit der Selbsthilfe und die Unterstützung chronisch kranker und behinderten Menschen sehr wichtig. Er nutzt seine Projektfördermittel, um diese Menschen in ihrer Betroffenenkompetenz zur stärken und der Selbsthilfe dabei zu helfen, mehr Betroffene zu erreichen und sich mit anderen Akteuren im Gesundheitsbereich zu vernetzen.

Folgende zusätzliche Themenschwerpunkte sind geplant, die besonders bei Förderung der Selbsthilfe berücksichtigt werden sollen:

  • Aktivitäten der Selbsthilfe zur Unterstützung chronisch Erkrankter bei der Wahrung eines geistig und körperlich gesunden Lebensstils und zur Steigerung ihrer Betroffenenkompetenz
  • Verbesserung der Betroffenenkompetenz unter anderem im Umgang mit Fakenews und ungeprüften Heilversprechungen (Thema der Selbsthilfetagung des AOK-Bundesverbandes 2025)
  • Ernährung für chronisch Kranke auch im Zeichen des Klimawandels
  • Nachhaltigkeit und Klimabewusstsein in der Selbsthilfe
  • Aktivitäten zur Verbesserung der psychischen Gesundheit von Betroffenen und ihren Angehörigen
  • Ausbau der jungen Selbsthilfe mit Blick auf den Generationenwandel
  • Ausbau digitaler Angebote in der Selbsthilfe und der digitalen Selbsthilfe
  • Projekte und Kampagnen, die in den Ländern adaptiert und für Maßnahmen in den Lebenswelten genutzt werden können
  • Projekte und Kampagnen, die für die politische Zusammenarbeit mit Bundesministerien oder anderen gesundheitspolitischen Verbänden zur Verbesserung der Situation von chronisch Erkranken und ihren Zugehörigen beitragen. 

Antragsfrist für die Bundesebene ist jeweils der 31. Dezember des vorherigen Fördervorjahres. In der zweiten Hälfte des Förderjahres wird das Förderverfahren noch einmal eröffnet, falls noch nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel vergeben sind. Antragsteller auf der Bundesebene sollten sich im Vorfeld einer Antragstellung beim AOK-Bundesverband über die aktuellen  Förderschwerpunkte informieren und sich am besten schon im Oktober/November des Vorjahres in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Referentin für Selbsthilfeförderung über ihre Projektideen austauschen.

Ansprechpartnerin:

AOK-Bundesverband, Abteilung Prävention
Claudia Schick
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin

Tel.: (030) 34646-2353
Fax: (030) 34646-332353
E-Mail

5 passende Downloads

  • Antrag Projektfördermittel 2025 für Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene

    Format: PDF | 1 MB

  • Ausfüllhilfe für Projektförderung 2025 auf Bundesebene

    Format: PDF | 230 KB

  • Verwendungsnachweis für Projektförderung auf Bundesebene 2024

    Format: PDF | 1 MB

  • Gemeinsames Rundschreiben 2025 zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene

    Format: PDF | 358 KB

  • Nebenbestimmungen 2025

    Format: PDF | 187 KB