Transparenz in der Selbsthilfeförderung
Die „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ (Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene) veröffentlicht jährlich bis spätestens zum 31. Januar die an die jeweiligen Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ausgeschütteten Förderbeträge. Sie gliedert die Förderbeiträge in der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung des Vorjahres dabei nach Kassenarten und sorgt somit für maximale Transparenz.
Förderjahr 2021
Im Jahr 2021 stellten die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… rund 32,2 Millionen Euro und die GKV 87,4 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System rund 4,5 Millionen Euro für die kassenübergreifende Pauschalförderung und 0,97 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung von Bundesverbänden der Selbsthilfe und Dachverbänden bereitgestellt wurden. Damit gingen im Jahr 2021 pro Versicherte 1,19 Euro an die Bundes- und Landesverbände der Selbsthilfe beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen Viele Kranke und ihre Angehörigen engagieren sich in Selbsthilfegruppen, um Unterstützung bei der… .
Förderjahr 2020
Im Jahr 2020 stellte die AOK rund 31 Millionen Euro und die GKV 84 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Ab 2020 gilt ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Für krankenkassenindividuelle Projektförderung können auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel gemäß Paragraf 20h SGB V von den Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… und ihren Verbänden ausgegeben werden.
Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System rund 4,3 Millionen Euro für die kassenübergreifende Pauschalförderung und 0,93 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung von Bundesverbänden der Selbsthilfe und Dachverbänden bereitgestellt werden. Damit gehen 2020 pro Versicherte 1,15 Euro an die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
Förderjahr 2022
Im Jahr 2022 stellte die AOK-Gemeinschaft rund 32,2 Millionen Euro und die GKV 87,2 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Damit gingen 2022 pro Versicherte 1,19 Euro an die Selbsthilfeorganisationen auf der Bundes- und den Landesebenen beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
Förderjahr 2021
Im Jahr 2021 stellte die AOK gem. KJ 1 2021 rund 30 Millionen Euro und die GKV 85 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene wurden aus dem AOK-System rund 4,3 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und rund 1,3 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung verausgabt.
Förderjahr 2020
Im Jahr 2020 stellte die AOK rund 31 Millionen Euro und die GKV 84 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Ab 2020 wurde ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung umgesetzt: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen seit dem 01.01.2020 innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Für krankenkassenindividuelle Projektförderung können auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel gemäß Paragraf 20h SGB V von den Krankenkassen und ihren Verbänden ausgegeben werden.
Förderjahr 2019
2019 stellte die AOK - Die Gesundheitskasse gemäß der Statistik des Bundesgesundheitsministeriums KJ 1 2019 für die Unterstützung der Selbsthilfe ca.31 Millionen Euro (30.996.823,31 Euro) und die GKV ca. 84 Millionen Euro (83.774.225,73 Euro) zur Verfügung. Das bedeutet, dass die AOK statt 1,13 Euro sogar 1,16 Euro pro Versicherten an die Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen vor Ort und im Land, sowie die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene verausgabt hat. Das sind 3 Cent mehr als gesetzlich vorgeschrieben.
Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene bedeutete das, dass aus dem AOK-System 3 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und sogar rund 1,8 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen und Dachverbänden von Selbsthilfeorganisationen auf der Bundesebene bereitgestellt wurden.
Förderjahr 2018
2018 stellte die AOK-Die Gesundheitskasse gem. KJ 1 2018 für die Unterstützung der Selbsthilfe ca. 30 Millionen Euro (29.743.530,56 Euro) und die GKV ca. 81 Millionen Euro (80.982.285,32 Euro zur Verfügung. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene hieß das, dass aus dem AOK-System 2,86 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und 1,98 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen und Dachverbänden von Selbsthilfeorganisationen auf der Bundesebene bereitgestellt wurden.
Das bedeutet, dass die AOK-Die Gesundheitskasse statt 1,10 Euro sogar 1,12 Euro pro Versicherten an die Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen vor Ort und im Land, sowie die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene verausgabt hat. Das sind 2 Cent mehr als gesetzlich vorgeschrieben.
Förderjahr 2017
2017 stellte die AOK für die Unterstützung der Selbsthilfe rund 271 Millionen Euro (27.112.371,32 Euro) und die GKV 774Millionen Euro (77.409.783,27 € )bereit. Damit gab das AOK-System 2,7 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene und 1,7 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen und Dachverbänden von Selbsthilfeorganisationen auf der Bundesebene aus. Das bedeutet, dass die AOK-Die Gesundheitskasse statt 1,08 Euro nur 1,07 Euro pro Versicherten an die Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen vor Ort und im Land, sowie die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene verausgabt hat. Das sind 1 Cent weniger als gesetzlich vorgeschrieben.
Förderschwerpunkte des AOK-Bundesverbandes
Schwerpunkte der Förderung des AOK-Bundesverbandes sind:
- die familienorientierte Selbsthilfe, die die Unterstützung der gesamten Familie, des Betroffenen und seiner Familienmitglieder im Fokus hat,
- Förderung der psychischen Gesundheit und der Entstigmatisierung von Depressionen,
- die junge Selbsthilfe,
- Selbsthilfe unter Migranten,
- die Digitalisierung der Selbsthilfe, durch die Betroffene auch digital Informationen erhalten und digital Kontakt mit anderen aufnehmen können, und
- die Vernetzung der Selbsthilfe mit den Akteuren im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… , vor allem mit den niedergelassenen Ärzten und Therapeuten sowie
- die Verbesserung der Gesundheitskompetenz bei chronisch kranken Menschen.