Transparenz in der Selbsthilfeförderung
Die „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ (Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene) veröffentlicht jährlich bis spätestens zum 31. Januar die an die jeweiligen Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene im Vorjahr ausgeschütteten Förderbeträge. Sie gliedert die Förderbeiträge in der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung des Vorjahres dabei nach Kassenarten und sorgt somit für maximale Transparenz.
Förderjahr 2025
Im Jahr 2025 werden die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Gemeinschaft rund 37,5 Millionen Euro und die GKV insgesamt etwa 101,4 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe planmäßig zur Verfügung stellen. Basis dieser Fördersumme ist der gesetzlich festgelegte Förderbetrag von 1,36 Euro pro versicherter Person.
Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System planmäßig rund 5,2 Millionen Euro für die kassenübergreifende Pauschalförderung und rund 1,2 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung von Bundesverbänden der Selbsthilfe und Selbsthilfe-Dachverbänden bereitgestellt werden.
Förderjahr 2024
Aus der gesetzlich festgelegten Fördersumme von 1,28 Euro pro versicherter Person ergab sich 2024 für die AOK-Gemeinschaft eine Fördersumme von rund 35,36 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe. Die Fördersumme aller gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… zusammen lag bei 95,11 Millionen Euro. Im Rahmen der Selbsthilfepauschalförderung auf Bundesebene stellte der AOK-Bundesverband rund 4,94 Millionen Euro zur Verfügung. Bei der Projektförderung von Bundesorganisationen und Dachverbänden der Selbsthilfe förderte der AOK-Bundesverband über die gesetzlich festgelegten Summen hinaus die Selbsthilfeorganisationen mit insgesamt rund 1,19 Millionen Euro.
Die genauen Summen der letzten Endes tatsächlich ausgegebenen Mittel der AOK-Gemeinschaft und der GKV im Jahr 2024 für die Unterstützung der Selbsthilfe werden erst im Sommer 2025 mit den Zahlen der KJ1 veröffentlicht. Die KJ1-Statistik ist eine amtliche Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit, die immer zum 1. Juli eines Jahres veröffentlicht wird. Sie umfasst die endgültigen Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Krankenkassen des Vorjahres.
Förderjahr 2023
Der gesetzlich festgelegte Förderbetrag für die Selbsthilfe stieg im Förderjahr 2023 auf 1,23 Euro pro versicherter Person. Die planmäßige Fördersumme der AOK-Gemeinschaft für die Unterstützung der Selbsthilfe wuchs damit auf rund 33,5 Millionen Euro an. Die Fördersumme der GKV insgesamt lag bei rund 90,6 Millionen Euro. Für die Pauschalförderung der Selbsthilfe auf Bundesebene konnte der AOK-Bundesverband 2023 rund 4,69 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Auch in diesem Förderjahr stellte der AOK-Bundesverband für die Dachverbände und Bundesorganisationen der Selbsthilfe mehr Geld zur Verfügung, als das Gesetz es vorgibt. Durch außerplanmäßige Zuschüsse der Landes-AOKs konnte die Projektförderung von etwa einer Million Euro auf rund 1,3 Millionen Euro aufgestockt werden.
Die AOK-Gemeinschaft zahlte nach der KJ1-Statistik 2023 letztlich rund 37 Millionen Euro an die Selbsthilfe aus, also etwa 3,5 Millionen Euro mehr als gesetzlich vorgegeben. Die GKV insgesamt zahlte rund 94,12 Millionen Euro, rund vier Millionen Euro mehr. Solche Differenzen können auch zustandekommen, wenn am Ende eines Jahres nicht abgerufene Fördermittel übriggeblieben sind und damit automatisch ins nächste Förderjahr rutschen – dies war vor allem in den Jahren nach der Corona-Pandemie der Fall.
Förderjahr 2022
Im Jahr 2022 lag die Fördersumme der AOK-Gemeinschaft gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei etwa 32,2 Millionen Euro, die der GKV betrug rund 87,2 Millionen Euro. Basis der Fördersummen ist die gesetzliche Vorgabe, im Förderjahr 2022 pro Versichertem 1,19 Euro für Förderung der Selbsthilfe bereitzustellen. Im Rahmen der Pauschalförderung auf Bundesebene hat der AOK-Bundesverband 2022 die Selbsthilfe mit rund 4,51 Millionen Euro gefördert.
Die gesetzlich vorgegebene Fördersumme für die kassenindividuelle Projektförderung der Selbsthilfe-Bundesorganisationen lag demnach in diesem Jahr bei rund 0,97 Millionen Euro. Durch weitere Zuschüsse der AOKs konnte diese Summe auf rund 1,4 Millionen Euro aufgestockt werden. Gemäß den Zahlen der KJ1-Statistik zahlte die AOK-Gemeinschaft letztlich rund 31,8 Millionen Euro an die Selbsthilfe aus. Die Fördersumme der GKV betrug insgesamt rund 86,8 Millionen Euro.
Förderjahr 2021
Im Jahr 2021 stellte die AOK gemäß den gesetzlichen Vorgaben rund 32,2 Millionen Euro und die GKV rund 87,3 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Der Gesetzgeber hatte die Summe für die Förderung der Selbsthilfe pro versicherter Person von 1,15 Euro auf 1,19 Euro hochgesetzt. Für die Pauschalförderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene stellte der AOK-Bundesverband 2021 demnach rund 4,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Statt der gesetzlich vorgegebenen Summe von rund 0,97 Millionen Euro für die Projektförderung von Dachverbänden und Bundesorganisationen der Selbsthilfe stellte der AOK-Bundesverband letztlich rund 1,28 Millionen Euro zur Verfügung. Die AOK-Gemeinschaft zahlte nach der KJ1-Statistik 2021 rund 29,9 Millionen Euro an die Selbsthilfe aus. Die GKV insgesamt zahlte rund 85,3 Millionen Euro.
Förderjahr 2020
2020 wurde erstmals ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung umgesetzt: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen seitdem innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Für krankenkassenindividuelle Projektförderung können gemäß Paragraf 20h SGB V auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel von den Krankenkassen und ihren Verbänden krankenkassenindividuell ausgegeben werden.
Im Förderjahr 2020 stellten die AOK planmäßig rund 30,8 Millionen Euro und die GKV rund 84 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Pro Versichertem wurde eine Fördersumme von 1,15 Euro für Förderung der Selbsthilfe bereitgestellt. Für die Pauschalförderung der Selbsthilfe auf der Bundesebne hat der AOK-Bundesverband 2020 rund 4,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Planmäßig hätte der AOK-Bundesverband die Bundesorganisationen der Selbsthilfe 2020 mit rund 0,97 Millionen Euro bei Projekten unterstützen müssen. Es wurden aber durch weitere Zuschüsse der AOKs rund 1,28 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung von Bundesverbänden der Selbsthilfe und Dachverbänden verausgabt. Die AOK-Gemeinschaft zahlte letztlich gemäß der KJ1-Statistik 2020 rund 30,14 Millionen Euro an die Selbsthilfe aus. Die GKV insgesamt zahlte rund 83,17 Millionen Euro.