Krankenhausfinanzierung
Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 teilen sich die Krankenkassen und die Bundesländer die Kosten der stationären Versorgung nach dem Prinzip der "dualen" Krankenhausfinanzierung.
Krankenkassen und Bundesländer teilen sich die Klinikfinanzierung
Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) von 1972 teilen sich die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… und die Bundesländer die Kosten der stationären Versorgung nach dem Prinzip der "dualen Krankenhausfinanzierung Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen… ". Dabei sind die Bundesländer für die Deckung der Investitionskosten der Häuser zuständig, die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren die laufenden Betriebskosten der Einrichtungen. Nach dem KHG haben Kliniken, die im Krankenhausplan eines Landes stehen, einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung. Bei der Investitionsförderung der Bundesländer gibt es grundsätzlich zwei Varianten:
- die Pauschalförderung:. Die Höhe solcher pauschalen Hilfen bezieht sich bisher in den meisten Fällen auf die Bettenzahl der Kliniken. Plankrankenhäuser können mit diesen Mitteln frei wirtschaften. Und:
- die Einzelförderung nach einem Antrag des Klinikträgers, mit denen besondere Investitionen gedeckt werden können. Dazu muss das jeweilige Vorhaben in das Investitionsprogramm des Landes aufgenommen werden.
Daneben gibt es weitere Spielarten der Krankenhausfinanzierung. Mit der optionalen Finanzierung über Investitionsbewertungsrelationen (IBR) wurde die rechtliche Grundlage für eine Alternative zum bisherigen Modell der Einzel- und Pauschalförderung geschaffen. Für Plankrankenhäuser ist die Förderung auf der Basis leistungsorientierter Investitionspauschalen seit 2012 möglich; für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser gibt es diese Förderung seit 2014. IBR zeigen den leistungsbezogenen Investitionsbedarf für die unterschiedlichen Fallpauschalen auf. Damit sollen nach Aussage des Gesetzgebers die Investitionsmittel der Bundesländer besser, also leistungsbezogen an die Krankenhäuser verteilt werden. Ob und wie sie das Instrument nutzen, bleibt den Bundesländern überlassen.
Eine weitere Form der Förderung ist die Baupauschale. Dabei zahlen die Länder einen jährlichen Pauschalbetrag, der sich an der Anzahl und Schwere der Behandlungsfälle in den einzelnen Kliniken orientiert. Sowohl die Finanzierung über Investitionsbewertungsrelationen als auch die Baupauschale kommen derzeit nur in einzelnen Bundesländern zum Einsatz.
Über die Höhe der Investitionsförderung entscheidet jedes Land selbst. Im Jahr 2021 gaben die Länder nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) 3,28 Milliarden Euro für die Krankenhausförderung aus – 18,13 Millionen mehr als 2020, verglichen mit 1991 allerdings ein Rückgang von nominal zirka zehn Prozent und real 45,82 Prozent. Im Durchschnitt der Jahre 1991 bis 2021 lagen die jährlichen Krankenhausinvestitionen der Bundesländer im Schnitt auf dem Niveau von 3,13 Milliarden Euro. Betrachtet man dagegen den Zeitraum von 2009 bis 2021 sinkt die Summe auf 2,90 Milliarden.
Kontinuierlich gestiegen sind die Ausgaben der Krankenkassen für die Betriebskosten der Häuser, seit dem Jahr 2000 mit 44,2 Milliarden Euro auf 88,1 Milliarden Euro im Jahr 2022, das entspricht einem Plus von 99,3 Prozent.
Der mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) 2016 eingeführte Strukturfonds sollte dazu beitragen, Überkapazitäten in den Krankenhäusern zu reduzieren und die Versorgungsstrukturen zu verbessern. Insgesamt wurde etwa eine Milliarde Euro jährlich zur Verfügung gestellt, damit Kliniken oder einzelne Abteilungen, die für die Versorgung nicht benötigt werden, geschlossen oder in Gesundheitszentren oder Pflegeheime umgewandelt werden können. Der ursprünglich auf drei Jahre angelegte Fonds speist sich zur je Hälfte aus den Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds wurde durch das 2007 verabschiedete GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt.… und aus den Länderhaushalten. Verwaltet werden die Mittel durch das Bundesamt für Soziale Sicherung Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist eine selbstständige Bundesbehörde, die dem… (BAS). So beantragen die Bundesländer die Mittel beim BAS, um sie für den Ab- oder Umbau von Klinikkapazitäten an die Krankenhäuser weiterzuleiten.
Die Laufzeit des Strukturfonds ist zuletzt mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) bis 31. Dezember 2024 verlängert worden. Den Bundesländern stehen Fördermittel von insgesamt rund zwei Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung. Die Förderzwecke wurden ergänzt um die Bereiche IT-Sicherheit, Klinikvernetzung, Zentrenbildung, (integrierte) Notfallversorgung und die Ausbildung in der pflegerischen Versorgung. Der Länderanteil an der Finanzierung beträgt seither nur noch 25 Prozent.
Krankenkassen decken die Betriebskosten
Die laufenden Betriebskosten der Kliniken werden von den Krankenkassen getragen. Seit 2006 rechnen die Krankenhäuser ihre Leistungen auf der Basis sogenannter Fallpauschalen mit den Krankenkassen ab. Der bis dato vorherrschende Mix aus Fallpauschalen, Sonderentgelten und tagesgleichen Pflegesätzen wurde mit dem Fallpauschalengesetz durch sogenannte Diagnosis Related Groups "Diagnosebezogene Fallgruppen" bilden die Grundlage für ein leistungsorientiertes Vergütungssystem… (kurz: DRG) abgelöst und die Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… wurde anschließend in jedem Bundesland schrittweise vereinheitlicht. DRGs sind indes keine Preise, sondern beziffern den relativen Wert beziehungsweise die Höhe der Vergütung einer Leistung im Verhältnis zu allen anderen Leistungen. Die (absolute) Höhe der Vergütung kommt erst über die Landesbasisfallwerte zustande, sodass sich die Preise für Klinikleistungen in den Bundesländern nach wie vor unterscheiden.
In den indikationsbezogenen Fallpauschalen werden die Kosten für die Behandlung stationärer Behandlungsfälle anhand bestimmter Kriterien zusammengefasst. Die einzelne Pauschale – ihre Zahl ist seit 2006 von 878 auf 1.292 (2023) gestiegen – berücksichtigt in erster Linie die Diagnose nach dem ICD-Schlüssel, aber auch weitere Faktoren wie die durchgeführten Therapien, der Schweregrad der Erkrankung und das Alter des Patienten, auch Vorhaltekosten fließen in die Vergütung mit ein. Die DRGs werden vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) Die damaligen Bundesverbände der Krankenkassen, der Verband der Angestellten bzw.… auf der Basis der durchschnittlichen Kosten berechnet, die die Krankenhäuser dem Institut melden.
Ausgenommen von der fallbezogenen Vergütung ist die Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… im Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… . Seit 2020 werden die Pflegepersonalkosten auf bettenführenden Stationen aus dem Volumen der DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und durch die Krankenkassen vollständig refinanziert. Die Höhe des krankenhausindividuellen Pflegebudgets wird im Rahmen der jährlichen Budgetverhandlungen vereinbart.
Die Budgetverhandlungen der Krankenhäuser
Die Krankenkassen handeln mit den Klinikträgern jährlich ein Krankenhaus- und ein Pflegebudget für das Folgejahr aus. Um die Höhe dieses Budgets zu ermitteln, vereinbaren Kassen und Klinikträger zunächst die Leistungsmenge des Hauses. Dabei orientieren sich die Verhandlungspartner am Versorgungsauftrag der Klinik, der im Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes festgelegt ist. Das Verhandlungsergebnis ist die Festlegung einer konkreten Leistungsstruktur, die sich aus den einzelnen DRG-Fallpauschalen zusammensetzt. Um das Budget der Einrichtung zu berechnen, wird schließlich die Summe der vereinbarten DRGs – der sogenannte Casemix – mit einer Art Grundpreis für Krankenhausleistungen, dem Landesbasisfallwert Der Landesbasisfallwert dient im Rahmen der Krankenhausfinanzierung der Berechnung der Kosten, die… multipliziert. Der Landesbasisfallwert selbst wird zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Landeskrankenhausgesellschaften vereinbart. Er gilt einheitlich für alle in dem jeweiligen Bundesland erbrachten Krankenhausleistungen. Zur Vereinbarung das Pflegebudgets müssen die Kliniken entsprechende Personalkosten nachweisen. Können sich die Verhandlungspartner nicht einigen, entscheidet eine Schiedsstelle über das Budget.
Fachinfos im Gesundheitspartner-Portal der AOK
Was die Patienten für Klinikleistungen zuzahlen müssen
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen in Krankenhäusern eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Krankenhaustag leisten, maximal jedoch für 28 Tage pro Kalenderjahr. Für Kinder und Jugendliche sowie bei stationären Entbindungen fällt keine Zuzahlung an. Wenn aus medizinischen Gründen eine Begleitperson mitaufgenommen werden muss, übernimmt die Krankenkasse deren Unterbringungskosten. Die Zuzahlung wird direkt vom Krankenhaus erhoben.