Krankenhausplanung - Aufgabe der Bundesländer
Für die Planung der Kapazitäten im Klinikbereich sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Mit der Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes sind die sogenannten Plankrankenhäuser zur stationären Versorgung zugelassen und können ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen.
Was ist Krankenhausplanung?
In Deutschland sind die Bundesländer für die Planung der stationären Versorgung verantwortlich. Ziel der Planung ist eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlich selbstständigen Krankenhäusern. In den Krankenhausgesetzen der Länder werden die Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die… , die Zulassungsbedingungen für Kliniken sowie die stationären Kapazitäten genauer geregelt. Regelmäßig ermitteln die Länder daher ihren Betten- beziehungsweise Versorgungsbedarf, unter anderem anhand der aktuellen Verweildauer Als Verweildauer wird bei einer Krankenhausbehandlung die Zeitspanne zwischen dem Aufnahme- und dem… , der aktuellen Einwohnerzahl, des Auslastungsgrades und der Verteilung der Kliniken im Land auf Basis von Prognosen.
Bei ihrer Planung können sich die Länder an den Ergebnissen von sogenannten planungsrelevanten Qualitätsindikatoren orientieren. So sieht es das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) von 2015 vor. Damit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) den Auftrag erhalten, Qualitätsindikatoren zu entwickeln, die sich als Grundlage für die Krankenhausplanung der Länder eignen. Mit den Indikatoren sollen die Länder besser beurteilen können, ob ein Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… in einem Leistungsbereich – im Vergleich mit anderen Kliniken – eine gute, durchschnittliche oder unzureichende Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… aufweist. Sie haben damit ein weiteres Kriterium, um zu entscheiden, ob eine Fachabteilung oder gar ein ganzes Krankenhaus im Krankenhausplan verbleibt.
Mit der Aufnahme in den Krankenhausplan eines Bundeslandes sind die sogenannten Plankrankenhäuser zur stationären Versorgung zugelassen. Einen Anspruch darauf haben Kliniken jedoch nicht. Da die Krankenhauspläne keine verbindliche Rechtswirkung entfalten, erfolgt die Aufnahme in den Krankenhausplan durch einen Feststellungsbescheid. Gegenüber den zugelassenen Krankenhäusern sind die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… zur Erstattung der Behandlungskosten verpflichtet. Zu diesen Einrichtungen gehören neben den Plankrankenhäusern auch Hochschulkliniken und Kliniken mit einem Versorgungsvertrag. Auch für die Länder hat die Aufnahme einer Klinik in den Krankenhausplan finanzielle Folgen: Nach dem Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung sind sie verpflichtet, die Investitionskosten der Krankenhäuser zu tragen.
Unterschiedliche Versorgungskonzepte
Plankrankenhäuser unterscheiden sich nach der Intensität der Patientenversorgung: Die meisten Länder unterteilen die Einrichtungen in Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung. Die Krankenhauspläne schreiben bisher in der Regel den Leistungsumfang jeder Klinik in verschiedenen Versorgungsstufen fest. Auch die Bettenkapazität und die Anzahl der Fachabteilungen werden vielfach noch auf Landesebene festgelegt.
Zunehmend verabschieden sich die Länder jedoch von einer konkreten Bettenplanung für jedes einzelne Haus. Stattdessen geben sie einen allgemeinen Rahmen der Krankenhausplanung auf der Grundlage von Planungsgrundsätzen und Versorgungskonzepten vor. Darüber hinaus berücksichtigen viele Bundesländer neben den oben beschriebenen Planungskriterien inzwischen auch andere Parameter wie etwa die Qualität der Versorgung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Grundlagen seiner Krankenhausplanung dahingehend reformiert, dass die Plangröße „Bett“ vollständig ersetzt wird. So sollen in NRW künftig sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen ausgewiesen werden, für die ein Krankenhaus bestimmte Strukturmerkmale aufweisen muss. Dafür sind auch die (qualitätssichernden) Fallzahlen einer Klinik in den fraglichen Bereichen von Bedeutung.
Krankenkassen haben das Recht, beim jeweiligen Land den Ausschluss eines Hauses aus dem Krankenhausplan zu beantragen. Eine Kündigung steht aber unter dem Genehmigungsvorbehalt des jeweiligen Landes. In Streitfällen könnten sich Länder, Krankenkassenverbände und Krankenhausträger beispielsweise auf einen Kapazitätsabbau in einzelnen Häusern oder auf die Zusammenlegung von Abteilungen oder ganzer Kliniken einigen.
Nähere Informationen über die jeweiligen zweiseitigen Versorgungsverträge der einzelnen Bundesländer.