Krankenhausplanung - Aufgabe der Bundesländer
Für die Planung der stationären Versorgung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.
Was ist Krankenhausplanung?
Ziel der Planung ist eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlich selbstständigen Krankenhäusern. In den Krankenhausgesetzen der Länder werden die Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die… und die Zulassungsbedingungen für Kliniken genauer geregelt.
Von 2027 an erhalten die Krankenhäuser eine Vorhaltevergütung auf Grundlage der ihnen zugewiesenen Leistungsgruppen. Damit erhält das medizinische Angebot der Krankenhäuser einen bundesweit einheitlichen Rahmen, einheitliche (leistungsgruppenbezogene) Strukturvorgaben und Mindestvorhaltezahlen.
Vorbild ist die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen (NRW), das die neue Systematik 2022 mit einem neuen Landeskrankenhausplan einführte. NRW entwickelte für seine nach medizinischen Bereichen differenzierte Planung insgesamt 60 somatische und vier psychiatrische Leistungsgruppen – mit dem Ziel, die stationäre Versorgung im Land besser zu steuern und eine deutliche Konzentration bestimmter spezialisierter Leistungen zu erzielen. Auf Bundesebene hingegen sind künftig 65 Leistungsgruppen vorgesehen. Die Zuteilung von Leistungsgruppen wird bundesweit relevant für die Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… .
Anders als bisher werden die Länder nun auch in die Weiterentwicklung bundesweit gültiger Qualitätskriterien eingebunden – bisher exklusive Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium für Gesundheit Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist zuständig für die Politikbereiche Gesundheit,… (BMG) einen neuen Ausschuss ins Leben gerufen, der Qualitätsvorgaben der einzelnen Leistungsgruppen weiterentwickelt. Die Leitung des „Leistungsgruppenausschusses“ (LGA) obliegt Bund und Ländern.
Mit der Aufnahme in den Krankenhausplan eines Bundeslandes sind die sogenannten Plankrankenhäuser zur stationären Versorgung zugelassen. Einen Anspruch darauf haben Kliniken jedoch nicht. Die Aufnahme in den Krankenhausplan erfolgt durch einen Feststellungsbescheid. Gegenüber den zugelassenen Krankenhäusern sind die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… zur Erstattung der Behandlungskosten verpflichtet. Zu diesen Einrichtungen gehören neben den Plankrankenhäusern auch Hochschulkliniken und Kliniken mit einem Versorgungsvertrag. Auch für die Länder hat die Aufnahme einer Klinik in den Krankenhausplan finanzielle Folgen: Nach dem Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung sind sie verpflichtet, die Investitionskosten der Krankenhäuser zu tragen.
Unterschiedliche Versorgungskonzepte
Plankrankenhäuser unterscheiden sich nach der Intensität der Patientenversorgung: Die meisten Länder unterteilen die Einrichtungen in Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung. Die Krankenhauspläne schreiben bisher in der Regel den Leistungsumfang jeder Klinik in verschiedenen Versorgungsstufen fest.
Krankenkassen haben das Recht, beim jeweiligen Land einen Antrag auf Ausschluss eines Hauses aus dem Krankenhausplan zu stellen, über den das Land zu entscheiden hat. In Streitfällen könnten sich Länder, Krankenkassenverbände und Krankenhausträger beispielsweise auch auf den Entzug einer Leistungsgruppe, auf die Zusammenlegung von Abteilungen oder die Schließung ganzer Kliniken einigen.
Nähere Informationen über die jeweiligen zweiseitigen Versorgungsverträge der einzelnen Bundesländer.