Zahnärztliche Versorgung
Die zahnmedizinische Versorgung umfasst neben der Grundversorgung auch zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen sowie kieferorthopädische und Zahnersatzbehandlungen. An vielen dieser Leistungen sind die Krankenkassen beteiligt.
Bundesweit 45.245 Zahnärztinnen und Zahnärzte nahmen zum Ende des Jahres 2022 nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) an der vertragszahnärztlichen Versorgung teil. Das waren 2,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… gaben 2022 insgesamt 16,746 Milliarden Euro für die zahnärztliche Behandlungen inklusive des Zahnersatzes aus. Die Krankenkassen tragen die Kosten der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung und Behandlung beim Zahnarzt. Außerdem übernehmen sie die Kosten für plastische Füllungen, wie zum Beispiel bestimmte Kunststoff-Füllungen.
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen gibt es bereits für die Kleinkinder. Insgesamt sechs Untersuchungen sind zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr vorgesehen.
Beim "Kinderzahn-TÜV" werden unter anderem die Mundhöhle des Kindes untersucht, das Kariesrisiko eingeschätzt und geeignete Fluoridierungsmittel zur Härtung des Zahnschmelzes empfohlen. Wenn der Zahnarzt feststellt, dass ein Kind besonders stark zu Karies neigt, bekommt es zusätzlich alle sechs Monate eine Behandlung mit Fluoridlack.
Kieferorthopädische Leistungen
Bei Kindern und Jugendlichen tragen die Kassen die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung bei medizinisch notwendigen Korrekturen bis zum 18. Lebensjahr des Versicherten. Entscheidend ist dabei der Beginn der Behandlung. Kosten für mehrpflichtige Leistungen, wie zum Beispiel Keramikbrackets, Kunststoffbrackets, Minibrackets und zusätzliche Leistungen, etwa digital hergestellte Abdrücke, sind keine Kassenleistungen.
Erwachsene müssen eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel selbst bezahlen. Ausnahme: medizinisch besonders begründete Fälle, beispielsweise bei schweren Kieferanomalien, die ein kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgisches Vorgehen erfordern.
Zahnersatz
Seit 2005 zahlen die Krankenkassen für Kronen, Brücken und Prothesen einen klar kalkulierbaren, festgelegten Betrag – den befundorientierten Festzuschuss Jeder Versicherte hat Anspruch auf eine Versorgung mit medizinisch notwendigem Zahnersatz. Mit… . Vor Beginn der Behandlung erstellt der Zahnarzt einen kostenfreien Heil- und Kostenplan Bei Zahnersatzbehandlungen muss der Zahnarzt vor Behandlungsbeginn einen kostenfreien Heil- und… , den die Krankenkasse genehmigen muss.