Alterungsrückstellungen
Als Alterungsrückstellungen werden Rücklagen in der privaten Krankenversicherung für die Absicherung von Altersrisiken bezeichnet. Sie werden auch als Kapitaldeckung Kapitaldeckung, auch Anwartschaftsdeckung genannt, ist ein von der Versicherungswirtschaft… bezeichnet. Die Versicherungsunternehmen bilden aus einem bestimmten Anteil der Beitragseinnahmen – im Durchschnitt etwa in Höhe eines Drittels – einen Kapitalfonds, aus dessen Erträgen die altersbedingten Steigerungen der Behandlungsausgaben finanziert werden sollen. Zudem sind die Erträge aus diesem Fonds wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells der Versicherungsunternehmen, die juristisch als treuhänderische Verwaltung dieses dem Versicherungskollektiv gehörenden Kapitalstocks fungieren. Die Versicherten verlieren bei einem Versicherungswechsel ihre Ansprüche an diesen Fonds, die als Stornogewinn im alten Versicherungsunternehmen verbleiben. Es gilt das Prinzip der Anwartschaftsdeckung, das heißt die bei der Prämienkalkulation berechneten Altersrisiken steigen mit dem Alter der Versicherten bei Vertragsabschluss. Daher wird ein Versicherungswechsel umso kostspieliger, je älter die Versicherten sind. Dieser Sachverhalt wird von Verbraucherschützern, aber auch von Ökonomen (unter anderem Monopolkommission, Wirtschafts-Sachverständigenrat) kritisiert, da er einen Wettbewerb unter den Versicherungsunternehmen auf junge Versicherte bzw. Erstkunden beschränkt. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz führte zum 1. Januar 2009 für Versicherte, deren Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde, eine begrenzte Portabilität von Alterungsrückstellungen ein. Diese kann der PKV-Versicherte beim Wechsel in ein anderes Unternehmen mitnehmen.