Arzneimittel
Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu dienen, durch Anwendung bei Mensch oder Tier Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen sowie Stoffe, die der Diagnose dienen oder seelische Zustände beeinflussen. Der Arzneimittelbegriff der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst dagegen auch Mittel, die nicht unter die Definition des AMG fallen.
Die Arzneimittel werden nach ihrem Vertriebsweg in vier Gruppen eingeteilt:
- OTC-Arzneimittel Bezeichnung für Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind (Selbstmedikation). Sie sind… (frei verkäuflich auch außerhalb von Apotheken),
- apothekenpflichtige Arzneimittel, die nur in Apotheken, aber ohne ärztliche Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… erhältlich sind,
- verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in den Apotheken nur auf ärztliche Verordnung abgegeben werden,
- Betäubungsmittel, die einer besonderen Verordnung benötigen und nur in einer Apotheke Den Apotheken als Gewerbebetrieben für die Zubereitung und den Verkauf von Arzneimitteln ist durch… erhältlich sind.
Fast alle Präparate bedürfen einer Arzneimittelzulassung Im Interesse der Arzneimittelsicherheit bedürfen seit dem 1. Januar 1978 alle Fertigarzneimittel… .
Nach dem Leistungskatalog Als Leistungskatalog werden die Leistungsarten der Krankenkassen bezeichnet, auf die ihre… der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, sofern kein Ausschluss von Arzneimitteln vorliegt. Einzelheiten, auch zur ausnahmsweisen Verordnung, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) konkretisiert in Richtlinien mit Bindungswirkung für… festgelegt. Für Arzneimittel, für die ein Festbetrag festgesetzt ist, werden die Kosten bis zu dieser Höhe übernommen. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht für Arzneimittel, die nicht in eine Festbetragsgruppe einzubeziehen sind, Höchstbeträge vor. Diese sind grundsätzlich nach einer Kosten-Nutzen-Bewertung Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz führte erstmals eine… durch das Institut für Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… vom GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… festzusetzen.
Mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz wurde 2011 eine "schnelle Nutzenbewertung" für neue Arzneimittel eingeführt. Ergibt sich daraus ein Zusatznutzen, handeln Kassen und Hersteller einen angemessenen Preis dafür aus. Ergibt die Nutzenanalyse keinen Zusatznutzen, wird das Medikament als Analog- oder Me-Too-Präparat in Festbetragsgruppen eingestuft. Medikamente gegen seltene Erkrankungen (Orphan drugs) sind von der schnellen Nutzenbewertung ausgenommen, wenn der GKV-Umsatz jeweils unter 50 Millionen Euro liegt.
Generika sind Nachahmerprodukte, die nach Ablauf des Patentschutzes für ein Originalpräparat auf den Markt… , Positivliste Eine Positivliste umfasst alle zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)… , Verschreibungspflicht Das Arzneimittelgesetz verlangt zum Schutz des Patienten für bestimmte Stoffe eine…