Lexikon

Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht der Kranken- und Pflegekassen

Kranken- und Pflegekassen sind als Sozialleistungsträger zur Aufklärung, Auskunft und Beratung verpflichtet, um der Bevölkerung und den Versicherten die Erlangung und Wahrung ihrer Rechte zu ermöglichen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der

  • Aufklärung: allgemeine Information und Aufklärung der ganzen Bevölkerung über soziale Rechte und Pflichten ohne Bezug zu einem Einzelfall;
  • Beratung: gezielte und umfassende Unterrichtung des Einzelnen über Rechte/Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch Das Sozialgesetzbuch (SGB) fasst die wichtigsten Sozialgesetze zusammen und soll „zur Verwirklichung…  und Ansprüche gegenüber dem zuständigen Sozialleistungsträger; 
  • Auskunft: Die Kranken- und Pflegekassen sind zentrale Auskunftsstellen für den gesamten Sozialleistungsbereich; so sind sie zum Beispiel für die Benennung des zuständigen Leistungsträgers verantwortlich. 

§§ 131415 SGB I
Patientenrechte Patientenrechte erwachsen aus allen Regelungen, die dem Patientenschutz, der Patientenautonomie,…