Lexikon

Basistarif

Gemäß dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hat die private Krankenversicherung In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird Versicherungsschutz durch private Unternehmen… (PKV) zum 1. Januar 2009 einen brancheneinheitlichen Basistarif eingeführt, der den bisherigen modifizierten Standardtarif ersetzt. Das Leistungsangebot dieses Tarifs ist in Art, Umfang und Höhe dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar. Es besteht Kontrahierungszwang bezeichnet die gesetzlich auferlegte Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes. In der… . Ausschlaggebend für die Beitragshöhe ist das Eintrittsalter, nicht der Gesundheitsstatus des Versicherungsnehmers; Risikozuschläge gibt es nicht. Der Höchstbeitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten. Wenn die Beitragszahlung Hilfebedürftigkeit im Sinne der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende auslöst, ist sie für die Dauer der Hilfebedürftigkeit zu ermäßigen. Die Versorgung von Versicherten im Basistarif wird über die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sichergestellt.

Die ärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) vergütet. Der Gesetzgeber hat die Vergütungen auf das maximal 1,8-fach der GOÄ festgelegt. Der Verband der privaten Krankenversicherungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf deutlich darunter liegende Hebesätze im Rahmen des Basistarifs geeinigt (medizinisch-technische Leistungen: 1,0 / Laborleistungen: 0,9 / persönliche ärztliche Behandlung Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf ärztliche und zahnärztliche… : 1,2).

Freiwillig krankenversicherte Der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können insbesondere folgende Personenkreise als… Mitglieder der GKV können innerhalb von sechs Monaten in den Basistarif der PKV wechseln, wenn sie zuvor ein Jahr lang die Versicherungspflichtgrenze In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Arbeitnehmer versicherungsfrei… überschritten hatten. Bereits privat Versicherte, die 55 Jahre oder älter sind, eine Rente oder Beamtenpension beziehen oder nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können, haben das Recht auf einen Wechsel in den Basistarif ihres Versicherers. In diesem Tarif beträgt die Mindestverweildauer 18 Monate. Ist die Mindestverweildauer abgelaufen, kann der Kunde mit seiner gesamten Alterungsrückstellung entweder in einen Volltarif des Unternehmens oder in den Basistarif eines anderen Versicherers wechseln. In allen anderen Fällen kann er nur die seit dem 1. Januar 2009 aufgebaute Alterungsrückstellung mitnehmen.

2013 hatten nur 26.700 Personen einen PKV-Basistarifvertrag, davon 13.900 mit einer Beitragshalbierung wegen Hilfebedürftigkeit.

§ 75 SGB V§ 12 Versicherungsaufsichtsgesetz, § 204 Versicherungsvertragsgesetz