Lexikon
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland
Der GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… nimmt die Aufgaben der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) wahr. Er erfüllt dabei die ihm übertragenen Aufgaben aus dem über- und zwischenstaatlichen sowie innerstaatlichen Recht. Dazu gehören insbesondere die folgenden Aufgabenfelder:
- Vereinbarungen mit ausländischen Verbindungsstellen
- Kostenabrechnungen mit in- und ausländischen Stellen
- Festlegung des anzuwendenden Versicherungsrechts
- Koordinierung der Verwaltungshilfe in grenzüberschreitenden Fällen sowie
- Information, Beratung und Aufklärung.