Haus- und fachärztliche Versorgung
Die ambulante vertragsärztliche Versorgung ist unterteilt in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgung Die ambulante vertragsärztliche Versorgung ist unterteilt in eine hausärztliche und eine… . Die hausärztliche Versorgung wird von Allgemeinmedizinerinnen und-medizinern und Internistinnen und Internisten ohne nähere Gebietsbezeichnung wahrgenommen. Für die Bezahlung der ärztlichen Leistungen ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) in haus- und fachärztliche Leistungen untergliedert mit jeweils eigenen Budgets.
In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber mit verschiedenen Maßnahmen versucht, die hausärztliche Grundversorgung durch finanzielle Anreize im EBM zu stärken. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) erhielten die Verhandlungspartner der Selbstverwaltung zuletzt 2019 den Auftrag, die Bewertung von Leistungen in der sprechenden Medizin aufzuwerten und Leistungen mit einem hohen technischen Leistungsanteil gleichzeitig entsprechend abzuwerten.
In der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dürfen über ausschließlich hausärztliche Belange nur Vertreterinnen und Vertreter der Hausärzte abstimmen. Selbiges gilt umgekehrt für Fachärztinnen und Fachärzte. Bei gemeinsamen Abstimmungen muss eine Parität der Stimmen gewährleistet sein.