Heilmittelwerbegesetz
Die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens unterliegt zum Schutz der Gesundheit des Einzelnen und der gesamten Bevölkerung vor allem den Einschränkungen des Heilmittelwerbegesetzes. Das Gesetz enthält für Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… , Medizinprodukte Medizinprodukte sind Apparate, Instrumente, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder… , Heilverfahren, kosmetische Mittel, bestimmte Körperpflegemittel und plastisch-chirurgische Operationen allgemeine Werbeverbote für irreführende Werbung und legt Informationspflichten fest (Herstellerangaben, Nebenwirkungen, Anwendungsgebiete etc.).
Zum Schutz vor übermäßiger Selbstmedikation und Arzneimittelkonsum ist die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Fachkreise wie Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Der Beruf des Apothekers setzt ein Pharmaziestudium voraus. Näheres zur Ausbildung und… beschränkt. Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 ist die Werbung dafür, Arzneimittel im Wege des Teleshopping zu beziehen, unzulässig. Das Gesetz regelt darüber hinaus, welche Werbegeschenke zulässig sind und unter welchen Voraussetzungen beispielsweise Ärzte Zuwendungen annehmen dürfen. Das Verbot von Naturalrabatten von Großhändlern und Arzneimittelherstellern an Apotheken für apothekenpflichtige Arzneimittel wurden durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz von 2006 in das Heilmittelwerbegesetz aufgenommen.