Importarzneimittel
Bei Importarzneimitteln werden Parallel- und Re-Importe unterschieden. Parallelimporte sind Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… , die im Ausland von Pharma-Unternehmen, die mit deutschen Herstellern verbunden sind, hergestellt, zugelassen und dort vermarktet, von Importeuren aufgekauft und in der Bundesrepublik außerhalb der Vertriebswege des Herstellers auf den Markt gebracht werden. Re-Importe sind Arzneimittel, die in einem EU-Mitgliedsstaat hergestellt, zugelassen, in einen anderen Mitgliedsstaat verbracht und dann in den Ursprungsstaat zurückexportiert werden. Ihre wirtschaftliche Ursache haben Importarzneimittel in den Preisgefällen zwischen und den unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen in den einzelnen EU-Staaten.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden die Apotheker Der Beruf des Apothekers setzt ein Pharmaziestudium voraus. Näheres zur Ausbildung und… verpflichtet, Importarzneimittel abzugeben, wenn deren für die Versicherten maßgeblicher Abgabepreis mindestens 15 Prozent oder mindestens 15 Euro niedriger ist als der Preis des Bezugsarzneimittels.
Mit dem am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) wurde die Verpflichtung von Apothekern zur Abgabe von preisgünstigeren Arzneimitteln, für die ein Arzneimittel-Rabattvertrag besteht, auch auf importierte Arzneimittel und ihre Bezugsarzneimittel erweitert. Voraussetzung für die Austauschpflicht der Apotheke Den Apotheken als Gewerbebetrieben für die Zubereitung und den Verkauf von Arzneimitteln ist durch… ist, dass das rabattierte Arzneimittel nach Abzug des Rabatts preisgünstiger ist. Bei Rabattverträgen für Importarzneimittel sowie ihre Bezugsarzneimittel ist die Lieferfähigkeit sicherzustellen. Nur unter dieser Voraussetzung darf eine Krankenkasse an die maßgebliche Datenbank ein entsprechendes Kennzeichen melden, sodass die Apotheke das rabattierte Arzneimittel vorrangig abgeben muss.