Lexikon

Innovationsfonds

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2015 gibt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) den Auftrag, einen Innovationsfonds zur Förderung neuer Versorgungsformen einzurichten. Gefördert werden Vorhaben, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben. Förderkriterien sind vor allem:

  1. Verbesserung der Versorgungsqualität und Versorgungseffizienz,
  2. Behebung von Versorgungsdefiziten,
  3. Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb von und zwischen den Versorgungsbereichen und -einrichtungen sowie Berufsgruppen,
  4. interdisziplinäre und fachübergreifende Versorgungsmodelle.

Die geförderten Projekte müssen evaluiert werden und kosteneffektiv sein. Die Fördersumme beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro, von denen 25 Prozent für die Versorgungsforschung ist eine Weiterentwicklung der Gesundheitssystemforschung, die sich mit Versorgungsstrukturen,… aufgewendet werden sollen. Die Finanzierung erfolgt hälftig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds wurde durch das 2007 verabschiedete GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt.… und durch die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… . Die Mittel werden vom Bundesversicherungsamt verwaltet.

Im Zuge des Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde der Innovationsfornds bis 2024 verlängert. Krankenkassen dürfen sich ab 2020 mit bis zu zwei Prozent ihrer Finanzreserven direkt an der Entwicklung digitaler Innovationen beteiligen.

§ 92a SGB V