Lexikon

Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG)

Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) vom 21. Juli 2014 hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) mit der Gründung eines "Instituts zur Qualitätssicherung a) Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Vertragsärzte, Krankenhäuser und… und Transparenz im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… " beauftragt. Träger dieses Instituts ist eine vom GBA finanzierte Stiftung des privaten Rechts, in dessen Vorstand auch das Bundesgesundheitsministerium mit einem Sitz vertreten ist. Das IQTiG soll Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Darstellung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen entwickeln. Dazu gehört auch die Erarbeitung von Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln. Seine Arbeitsergebnisse sollen in verständlicher Form im Internet veröffentlicht werden. Das IQTiG hat Anfang 2016 seine Arbeit aufgenommen.

§ 137a SGB V