Lexikon

Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung

Die KBV und KZBV werden von den 17 Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen der Länder auf Bundesebene gebildet. Sie sind die politischen Interessenvertretungen der Vertrags(zahn)ärzte auf Bundesebene und zugleich für die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten verantwortlich. Ihre gesetzlichen Aufgaben umfassen insbesondere

  • die Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung,
  • den Abschluss der Bundesmantelverträge,
  • die Vereinbarung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) bzw des Bewertungsmaßstabs zahnärztlicher Leistungen (BEMA),
  • die Mitarbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss,
  • die Mitarbeit an Aufgaben der Qualitätssicherung a) Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Vertragsärzte, Krankenhäuser und… ,
  • die Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… ,
  • die Führung des Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… - sowie Zahnarztregisters auf Bundesebene.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen der KBV und KZBV 2004 professionalisiert, indem die bisher ehrenamtlichen Vorstände durch hauptamtliche Vorstände ersetzt und das Organ der Vertreterversammlung verkleinert wurde.

Seit Inkraftteten des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) im Jahr 2017 muss der KBV-Vorstand aus drei Mitgliedern bestehen. Das dritte Vorstandsmitglied darf weder an der hausärztlichen noch an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen. Bei Wahlen der Vertreterversammlungen in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind die Stimmen der Versammlungsmitglieder so zu gewichten, dass es zu einer Parität zwischen haus- und fachärztlichen Vertreterinnen und Vertretern kommt.

KBV und KZBV sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterliegen der Aufsicht Die Krankenversicherungsträger, ihre Landesverbände, der GKV-Spitzenverband, die… des Bundesministeriums für Gesundheit. Seit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) haben die KVen und die KBV die Aufgabe, unter anderem die Versorgung derjenigen Personen sicherzustellen, die im neuen brancheneinheitlichen Basistarif Gemäß dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hat die private Krankenversicherung (PKV) zum 1. Januar… versichert sind. Zudem eröffnet das GKV-WSG der KBV und KZBV die Möglichkeit, Dienstleistungsgesellschaften für die Beratung und Unterstützung der Vertragsärzte zu gründen. Für die Dienstleistungsgesellschaften ist eine Nutzerfinanzierung obligatorisch.
 

§§ 75, 77 a, 79, 80 SGB V

www.kbv.de

www.kzbv.de