Lexikon

Kopfprämien-Modell

Das Kopfprämien- oder Gesundheitsprämien-Modell sieht eine Ablösung der einkommensbezogenen Krankenkassenbeiträge durch eine einheitliche Kopfprämie für jedes GKV-Mitglied vor. Es wurde 2003 von einem Teil der von der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingesetzten Kommission "Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherung" (Rürup-Kommission) und der von der CDU/CSU gebildeten Kommission "Soziale Sicherheit" (Herzog-Kommission) auf die politische Agenda gesetzt. Die CDU nahm im Dezember 2003 ein Kopfpauschalen-Modell in ihr sozialpolitisches Programm auf. Außerdem beteiligten sich verschiedene Ökonomen, unter anderem der Wirtschafts-Sachverständigenrat, an der Debatte. Die vorgeschlagenen Modelle haben folgende Merkmale:

  • Versicherungsprämie für alle Erwachsenen mit festem Euro-Betrag, der den Durchschnittsausgaben pro GKV-Versicherten entspricht.
  • Kinder und Jugendliche sind beitragsfrei auf Kosten des Bundeshaushaltes mitversichert.
  • Sozialausgleich Seit 2009 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen zur Deckung ihrer Ausgaben Zuweisungen aus dem… durch eine Belastungsgrenze Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind - mit Ausnahme bei den Fahrkosten - von allen… in Form eines Einkommensanteils, der dem bisherigen GKV-Beitragssatz gleicht. Die darüber liegenden Ausgaben werden ebenfalls aus dem Bundeshaushalt finanziert.
  • Einige Modelle favorisieren einen Arbeitgeberbeitrag mit einem festen Prozentsatz, andere wollen den Arbeitgeberanteil Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Versicherten und ihren Arbeitgebern… an die Versicherten auszahlen, wobei dieser ggf. im ersten Jahr steuerneutral gestaltet werden soll.

Modellrechnungen zeigen, dass der Sozialausgleich im Kopfprämien-System je nach Ausprägung Steuermittel in einer Höhe zwischen 22 und 35 Milliarden Euro erfordert und ohne Steuererhöhungen nicht finanzierbar ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat deren Umfang wie folgt taxiert (Bundestags-Drucksache 17/691): Man müsste den Einkommenssteuertarif entweder linear erhöhen oder, wenn nur die oberen Steuersätze betroffen sein sollen, Einkommen jenseits von 180.000 Euro bis zu 100 Prozent oder jenseits von 120.000 Euro bis zu 73 Prozent besteuern. Will man den Sozialausgleich über die Mehrwertsteuer finanzieren, müsste diese von 19 auf 21,5 bis 23 Prozent angehoben werden.
Kopfprämien-Modelle wurden bislang nur in der Schweiz ohne und in den Niederlanden mit Arbeitgeberanteil (Lohnsummenabgabe) eingeführt. Der Sozialausgleich wird in der Schweiz von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt. In den Niederlanden haben 70 Prozent der Versicherten einen Anspruch auf staatliche Unterstützung.

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