Lexikon

Krankenhausfinanzierung

Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf…  die Krankenhausfinanzierung: Die Investitionskosten werden im Wege der öffentlichen Förderung durch die Bundesländer getragen, die Krankenkassen finanzieren die laufenden Betriebskosten im Rahmen der Krankenhausvergütung Jedes Krankenhaus verhandelt grundsätzlich jährlich mit den Krankenkassen sein Jahresbudget zur… (Duale Krankenhausfinanzierung). Das Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise…  hat nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung für Investitionen, wenn es in den Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen worden ist. Für die Förderung von Krankenhausneubauten ist darüber hinaus die Aufnahme in ein Investitionsprogramm des Landes erforderlich.

 Das Fördervolumen variiert von Bundesland zu Bundesland. Die Fördermittel sind zweckgebunden und werden nach Maßgabe des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und des jeweiligen Landesgesetzes so bemessen, dass sie die förderfähigen und unter Beachtung des Versorgungsauftrages notwendigen Investitionskosten nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit decken.

Bisher erfolgt die Finanzierung von Investitionskosten durch die zuständigen Bundesländer im Wege der Einzel- und Pauschalförderung. Während die Einzelförderung langfristige Investitionen wie etwa Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen umfasst, beinhaltet die Pauschalförderung, die sich je Krankenhausbett bemisst, kleinere bauliche Maßnahmen und die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter. Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz von 2009 sollte diese bisherige Förderpraxis um leistungsorientierte Investitionspauschalen ergänzt werden und eigentlich ab 2012 bei Zustimmung der Bundesländer die bisherige Einzel- und Pauschalförderung ganz ablösen.

Im Ergebnis konnten sich Bund und Länder jedoch nur auf die fakultative Einführung leistungsbezogener Investitionspauschalen einigen. Die Bundeländer können seither auf den jährlich veröffentlichten Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zurückgreifen, um ihre Gelder gezielt zu vergeben. An den Defiziten der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser hat der Das Gesetz indes nichts geändert. Das Instrument macht jedoch das Ausmaß der Versäumnisse transparent. 

Die duale Krankenhausfinanzierung ist umstritten. Die Entscheidungen der Länder können zu Überkapazitäten führen und dazu, dass die Folgekosten von den Krankenkassen übernommen werden müssen, die bei den überwiegend politisch bestimmten Investitionsentscheidungen kaum Einwirkungsrechte haben. Zudem unterbleiben so teilweise Investitionen, die aus der Versorgungsperspektive der Krankenkassen sinnvoll wären. Für die Krankenhausträger führt das Vorhandensein zweier Finanziers zu dem unerwünschten Ergebnis, Investitions- und Betriebskosten nicht unter allein wirtschaftlichen Aspekten abwägen zu können.

Im Gegensatz zur dualen Krankenhausfinanzierung haben viele Länder Systeme etabliert, in denen die Entscheidungs- und Finanzierungsverantwortung für laufende Betriebskosten und Investitionskosten in der Hand der Krankenkassen als alleinigen Finanzierungsträgern gebündelt werden (monistische Krankenhausfinanzierung Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen… ).

§ 9 KHG
Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die…
Katalog der Investitionsbewertungsrelationen