Lexikon

Krankenkassenwahlrecht

Seit dem 1.Januar 1996 können grundsätzlich alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ihre Krankenkasse frei wählen. Wählbar sind

  • die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… ) des Beschäftigungs- oder Wohnorts,
  • jede Ersatzkasse, die für den Beschäftigungs- oder Wohnort zuständig ist,
  • die Betriebskrankenkasse (BKK) oder Innungskrankenkasse (IKK) des Betriebes, in dem der Wahlberechtigte beschäftigt ist,
  • jede geöffnete BKK/IKK,
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See fungiert als Renten-, Kranken- und… -Bahn-See
  • die Krankenkasse, bei der vor Beginn der Versicherungspflicht In der Sozialversicherung sind vom Gesetzgeber definierte Personen Pflichtmitglieder. In der… zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Versicherungsschutz von Familienangehörigen… bestand, oder
  • die Krankenkasse, bei der der Ehepartner versichert ist.

Eine Ausnahme bilden die Landwirtschaftlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… , die weiterhin geschlossene Pflichtkassen für Landwirte und deren mitarbeitende Familienangehörige sind.

An die ausgewählte Krankenkasse ist das Mitglied 18 Monate gebunden. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Wechsel in eine andere Kasse zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats ohne Angabe von Gründen möglich. Verringert die Kasse eine Prämienzahlung, fordert erstmals einen Zusatzbeitrag Seit 2009 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen zur Deckung ihrer Ausgaben Zuweisungen aus dem… oder erhöht einen bereits vorhandenen Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Seit dem 1.Januar 2011 gilt mit Inkrafttreten des GKV-Finanzierungsgesetzes dieses Sonderkündigungsrecht auch für Versicherte, die sich in einen Wahltarif eingeschrieben haben (Ausnahme: Krankengeld Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Krankengeld als Entgeltersatz. Es soll den… -Wahltarif). Zuvor waren Mitglieder für die seinerzeit geltende dreijährige Dauer eines Wahltarifes an die Kasse gebunden und hatten kein Sonderkündigungsrecht.

Das Krankenkassenwahlrecht gilt nicht für die beitragsfrei mitversicherten Angehörigen in der Familienversicherung. Sie sind an die Wahlentscheidung des Mitglieds gebunden. Für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel Beschäftigte von Betriebs- und Innungskrankenkassen Eine oder mehrere Handwerksinnungen können für die Betriebe der Mitglieder, die in einer… ) gibt es besondere Wahlrechte.

Die Wahlfreiheit beseitigte die Unterschiede zwischen Arbeitern und wahlberechtigten Angestellten, die weder sozialpolitisch noch verfassungsrechtlich länger tragbar gewesen waren.


§§ 53, 173-175, 191 SGB V