Lexikon

Leistungsbeschränkungen

Die Krankenkasse kann Versicherte an den Kosten für medizinische Leistungen angemessen beteiligen oder das Krankengeld Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Krankengeld als Entgeltersatz. Es soll den… zurückfordern, wenn diese sich eine Krankheit wird in der Medizin als Abweichung von Gesundheit oder Wohlbefinden verstanden. Allerdings stößt die… vorsätzlich, bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen haben. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 erweitert diese Leistungsbeschränkungen bei Selbstverschulden. So muss die Krankenkasse Versicherte auch bei Krankheiten, die durch medizinisch nicht notwendige ästhetische Operationen, Tätowierungen oder Piercings verursacht wurden, an den Kosten angemessen beteiligen. Außerdem wird das Krankengeld für die Dauer der Behandlung ganz oder teilweise versagt oder zurückgefordert. Die Beteiligung des Versicherten an den Kosten stellt das Sachleistungsprinzip Durch das Sachleistungsprinzip erhalten die GKV-Versicherten medizinische Leistungen, ohne selbst in… nicht infrage.

§ 52 SGB V