Lexikon

Mehrkostenregelung

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben im Krankheitsfall Anspruch auf bestimmte Versorgungsleistungen, die den gesetzlichen Vorschriften zufolge "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein müssen. In einzelnen Fällen können sie aber auch alternative Leistungen wählen. Dann müssen die Versicherten die Differenz zwischen den Kosten der von ihnen gewählten Leistung und der GKV-Regelleistung selbst bezahlen. Diese Mehrkosten werden häufig auch als Aufzahlung bezeichnet - im Unterschied zu den üblichen Zuzahlungen Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind eine Form der direkten finanziellen… , die alle Versicherten bei der Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen entrichten müssen (zum Beispiel Arznei-, Heil- und Hilfsmittel Verordnungsfähige Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Seh- und… , Praxisgebühr Die Praxisgebühr ist mittlerweile abgeschafft und wird seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr erhoben. … , Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… , häusliche Krankenpflege Häusliche Krankenpflege (HKP) ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die HKP umfasst… ). Mehrkostenregelungen gibt es insbesondere beim Zahnersatz Der Leistungsanspruch auf Zahnersatz wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ab 2004 grundlegend… , wo der Leistungsanspruch der Versicherten auf einen Festzuschuss Jeder Versicherte hat Anspruch auf eine Versorgung mit medizinisch notwendigem Zahnersatz. Mit… von 60 bis zu 75 Prozent der Kosten einer vom  Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Regelversorgung begrenzt ist (Ausnahme: Härtefallregelung Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollen durch Zuzahlungen nicht unzumutbar… ). Weitere Mehrkostenregelungen gibt es bei Zahnfüllungen, Hilfsmitteln mit Festbeträgen (zum Beispiel Hörgeräte) sowie Leistungen der stationären medizinischen Rehabilitation Die Weltgesundheitsorganisation versteht unter Rehabilitation alle Maßnahmen, die darauf abzielen,… . Die zusätzlich 2011 mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführte Mehrkostenregelung für Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… (wenn der Versicherte ein anderes Präparat haben möchte als das, für welches seine Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat) spielt im Versorgungsalltag bislang praktisch keine Rolle.